Verfällt die Auto-Garantie, wenn eine andere Werkstatt einen Schaden behebt?
Hallo alle zusammen!
Nachdem mir selbst unsere Autoversicherung nicht meine Frage beantworten konnte, ich unsere Vertragswerkstatt jedoch nicht fragen möchte, stelle ich meine Frage jetzt bei Euch.
Vorgestern Abend hat scheinbar jemand mit dem Fuß in die Tür unseres Autos getreten. Natürlich haben wir die Polizei gerufen, aber die haben uns doch tatsächlich erzählt, dass keine Straftat vorliegen würde, weil es kein Unfall ist und man ja nicht sagen könne, ob der Schaden mutwillig oder versehentlich entstanden ist. Also ich weiß nicht, wie versehentlich ein Fuß in die Autotür geraten kann ... :( Das fand ich ja schon mal voll daneben, aber egal ... das ist gar nicht meine Frage.
Da der Wagen erst zwei Jahre alt ist, läuft er noch unter Garantie und genau da ist jetzt mein Problem.
Ich weiß, dass der jetzige Schaden kein Garantieschaden ist, aber wenn ich jetzt den Wagen in eine günstige Reparaturwerkstatt gebe, wo er ausgebeult wird und später ist mal irgendwas mit dem Wagen und die merken, dass er zwischenzeitlich woanders repariert wurde ... verfällt dann die Garantie?
Wir kennen jemanden, der uns den Schaden für 50,- Euro richten würde, wobei unsere Vertragswerkstatt mehrere hundert Euro haben möchte. Da es ein Vollkaskoschaden ist, haben wir leider eine Selbstbeteiligung von 500,- Euro, daher macht es nicht viel Sinn, das der Versicherung zu melden.
Kennt sich jemand damit aus und wäre die Garantie in Gefahr, wenn wir das jetzt günstig von jemandem richten lassen?
Vielen Dank für Eure Antworten.
P.S.: Man kann es auf den Bildern aufgrund der Spiegelung nicht gut erkennen, aber auch im Bereich des Türgriffes ist die Seite eingedrückt.
Liebe/r Sternenmami,
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9 Antworten
Hallo Sternenmami,
meistens gilt diese Regelung ja eigentlich nur für die regelmäßigen Durchsichten. Sprich, in der Garantiezeit müssen (sollen) die Inspektionen in einer Vertragswerkstatt durchgeführt werden.
Nun besteht bei dir ja ein anderer Fall. Im weitesten Sinne handelt es sich um einen "Unfallschaden". Die Reparatur sollte ja keineswegs die technische Funktionalität deines KfZ beeinflussen. Schon allein deswegen sehe ich es als möglich, das deine Garantie natürlich nicht erlischt, nur vom Gefühl her.
Sollte die Stelle vielleicht mal rosten, dann sieht es vielleicht anders aus, wie gesagt, vielleicht. Aber da ich dir keine Rechtsberatung bieten kann, habe ich dir mal dieses interessante Seite raus gesucht:
Auszug:
Nach einer EU-weiten Regelung (der so genannten Kfz- Gruppenfreistellungsverordnung) müssen die Hersteller akzeptieren, dass der Kunde sein Auto zu Inspektionen oder Unfallreparaturen während der Garantiezeit in eine freie Werkstatt bringt. Der Hersteller darf Garantieansprüche nicht mit der Begründung verweigern, dass diese Arbeiten in einer freien Werkstatt durchgeführt wurden. Der Haken dabei: Nach Ablauf der Garantie beteiligt sich der Hersteller manchmal aus Kulanz an Reparaturkosten. Da es sich hierbei um eine freiwillige Leistung ohne rechtliche Verpflichtung handelt, wird diese oft abgelehnt, wenn vorangegangene Arbeiten am Fahrzeug nicht lückenlos in einer fabrikatsgebundenen Werkstatt durchgeführt wurden. Kulanz scheidet meist ebenfalls aus, wenn es sich um einen Re-Import handelt sowie gewisse Laufleistungs- und Altersgrenzen überschritten sind.
Die Seite ist allgemein sehr hilfreich, wenn es um Fragen deiner Art geht ;-)
Gerne doch ;-) Und wie unten beschrieben wurde, wenn z.B. die Klimaanlage defekt ist, dann hat es mit einer ausgebeulten Tür herzlich wenig zu tun, im Garantiefall...
Da hast Du recht, aber man weiß ja nie, wie sich diese Firmen anstellen und ich meine halt mal gelesen zu haben, dass ein Wagen während der Garantie absolut nirgendwo anders in die Werkstatt darf, weil diese sonst verfällt. Ist aber auch schon eine Weile her. Wir lassen es jetzt einfach drauf ankommen und der Wagen wird von einem Bekannten ausgebeult. Wer weiß, vielleicht ist alle Aufregung ja umsonst und wir müssen die Garantie nie in Anspruch nehmen.
Vielen Dank nochmal!
Und die Aufregung des ersten Moments wird sich auch legen... ;-) Bitte.
Danke für den Weihnachtsstern von der Sternenmami ;-)
Bitte, bitte!!! Ich habe zu danken!
Natürlich könnt ihr jede Werkstatt wählen die Ihr möchtet. Es muss keine Vertragswerkstatt sein. Das mit der Polizei ist auch komisch, normalerweise wird da Anzeige gegen Unbekannt gestellt. Die hatten bloß keine Lust den Schaden aufzunehmen wenn ihr mich fragt. Beamte halt.
Danke für Deine Antwort.
Auf mein Drängen hin haben sich die Anzeige ja aufgenommen, aber weshalb die mir weismachen wollten, dass das keine Straftat ist, verstehe ich nun wirklich nicht. Klar ... es ist kein Unfallschaden, das kann man ja sehen, aber trotzdem glaube ich nicht, dass ein solcher Schaden nur aus Versehen entstanden ist und selbst wenn, dann ist es doch immer noch selbstverständlich, dass man sich bei dem Fahrzeughalter meldet und sagt, dass man es gewesen ist. Naja, kann ich mich jetzt wegen aufregen, kann es aber auch bleiben lassen.
aufregen bringt keinem was. Müsst ihr leider hinnehmen wie es ist. So ärgerlich es ist. Die Rennerei hat immer der Geschädigte. Leider
Oh ja, das ist leider nur allzu wahr!!! Trotzdem nervt sowas einfach nur tierisch!
dadurch wird deine garantie NICHT in frage gestellt....
kannst du reparieren lassen, wo du willst...
Vielen Dank für Deine Antwort
die garantie erlischt, wenn jemand anderes ausser der werkskundendienst daran herumschraubt.
Blödsinn Nussbecher. Wenn eine Freie WS nach Herstellervorgaben Repariert und das auch nachweisen kann erlischt gar nichts. Das ist EU gesetz. Und das bereitz seit anfang 2010
@Nussbecher, die Garantie erlischt nicht. Wo hast du denn deine Erkenntnis her ?
aus der erfahrung meiner familie, die seit jahren in diesem gebiet fachmännisch arbeitet.
Kannst Du das irgendwo schriftlich belegen? Reine Erfahrung bringt mich nämlich nicht weiter.
Der jetzige Schaden an sich hat ja absolut nichts mit einer Garantie zu tun und hat auch keinerlei Auswirkungen auf technische Dinge. Es muss eben "nur" ausgebeult werden und da sehe ich irgendwie nicht ein, da ein paar hundert Euro in der Vertragswerkstatt zu zahlen, wenn ich das gleiche auch für 50,- Euro haben kann.
@Nussbecher, was arbeitet denn deine Familie in diesem Gebiet so fachmännisch ? Ich bleibe dabei, die Herstellergarantie erlischt nicht durch diese Reparatur.
Danke für Deine Antwort
Über die Garantie musst du dir keine Sorgen machen. Die besteht durchaus weiter.
Vielen Dank für Deine Antwort.
Vielen Dank für Deine Antwort.
Ja, das klingt wirklich sehr hilfreich. Vielen Dank.
Bislang scheint der Lack unbeschädigt, wobei ich jetzt natürlich nicht mit dem Mikroskop schauen kann, ob kleinere Risse vorhanden sind, aber ich hoffe doch, dass man den Wagen so ausbeulen kann, dass der Lack unbeschadet bleibt. Von daher mache ich mir jetzt wegen dem Rost keine riesigen Gedanken.
Trotzdem ist es schon sehr hilfreich, wenn man für die Schadensregulierung nur 50,- Euro anstatt 500,- Euro bezahlen muss, auch wenn ich diese wahnsinnigen Preisunterschiede NIE verstehen werde. Warum kann der Eine den Schaden so günstig reparieren, während man beim Anderen schon fast eine neue Tür bezahlen muss.
Naja, wieder alles Ärger, den man sich auch gerne erspart hätte. Als hätten wir nicht schon genug Sorgen.
Danke für Deine Antwort. Hat mir echt weiter geholfen.