Wie reklamiert man in KFZ Werkstatt richtig. Gewährleistung oder Neuwagenanschlussgarantie oder Anwalt?
Schönen guten Tag. Bei meinem 4 Jahre alten Wagen, wurden vor ca. 3 Monaten die hinteren Bremsscheiben samt Klötze ausgetauscht. Die vorderen Bremsscheiben samt Klötze sind noch original! Also 4 Jahre alt. Einwandfrei! Ich habe schon vor 2 Jahren in meiner Händlerwerkstatt reklamiert, dass die hinteren Bremssättel festsitzen! Habe dies jedesmal beim Reifenwechsel festgestellt. 1x wurde diese von der Werkstatt "freigemacht". Die Scheiben waren trotzdem nach 4 J. fertig. Genau wie die Klötze...
Nun das selbe Spiel mit den neuen Klötzen hinten. Nach 3 Monaten nur noch ca. 2mm zw. Scheibe und Warnmelder...
Frage: Der Ausstausch wurde in meiner Händlerfachwerkstatt mit original Teilen durchgeführt! Ich besitze noch eine Neuwagengarantieverlängerung!
Wie reklamiere ich nun richtig in der Werkstatt? Diese werde sich wieder herausreden mit "Verschleiss... keine Garantie über die Neuwagenanschlussgarantie... etc." Evtl. auf Gewährleistung der Werkstatt (Bremsenaustausch)?
Ich bin total verärgert, da ich ja schon öfters moniert habe, dass die Bremssättel fest sitzen! Und das hat mit Verschleiss nichts zu tun! Außerdem sind die vorderen Scheiben, Klötze in Ordnung, was auch nicht gegen meinen Fahrstil spricht!
Besten Dank!
4 Antworten
Weiter reklamieren, solange du in der Garantie bist. Bei Gewährleistung: Klappt's trotz zweimaliger Mängelbehebung nicht, ist der Mangel "unbehebbar" -> Wandlung. Andere Werkstatt aufsuchen.
Schadenersatzklage ist ein Risiko. Du musst beweisen, dass die Werkstatt Mist gebaut haut. Das wird dir schwer gelingen, außer du trägst das Auto durch die Gegend und rührst die Bremsen nicht an.
Du hast ja den direkten Vergleich mit den Vorderrädern. In der Regel bremst jedes Auto vorne mehr als hinten. Theoretisch müssten dann auch die vorderen schneller verschlissen sein.
Gewährleistung hast Du eigentlich nur noch theoretisch. Du musst hat die Reklamation auf Basis(!) der Gewährleistung vor Ablauf der zwei Jahr nachweisen. Steht nun "Garantietausch" auf den Belegen zum damaligen Tausch, hast Du da ein Problem.
Garantien unterliegen keinen gesetzlichen Vorgaben. Meistens sind die Verschleißteile in den Garantiebedingungen namentlich in einer Ausschlussliste benannt. Hier also die Garantiebedingungen studieren.
Eine weitere Möglichkeit wäre das als "handwerklichen Fehler" der Werkstatt zu definieren. Da gibt es AFAIK eine längere Zeit. Allerdings ist mir der Begriff dafür entfallen.
Anwalt ist keine Alternative sondern ein Mittel zur Durchsetzung. Hier greift die Schadenminimierungspflicht. Setzt Du einen Anwalt also zu früh ein, so bleibst Du auf den Kosten sitzen. Eine bessere Alternative wäre wohl der Ombutsmann, wenn es ein Innungsbetrieb ist ... aber erst, wenn Du selbst nicht bei der Werkstatt weiterkommt.
Bevor ich zum Anwalt gehe, würde ich das Thema in genau dieser Deutlichkeit freundlich, aber konsequent noch einmal ansprechen und mit einer Forderung verknüpfen. Diese dann wiederum mit einer Frist.
Wenn sie sich dann tatsächlich wieder rausreden, kann man immer noch zum Anwalt gehen. Aber auf die bloße Vermutung hin - das wäre mir in diesem Fall zu prozesshanselig.
ich würde auch zuerst auf die Handwerksinnung zugehen und deren Schiedstelle den Innungsobermmeistrer der das zB im Stuttgarter Raum macht . Der diskutiuert das dann mit der Werkstatt auf Augenhöhe wenn er die notwendigkeit erkannt hat. das setzt voraus das es der beriets genannte innungsbetrieb ist , Die anderen Werkstätten haben aber idR auch den erforderlichen Respekt. und werden dann gff auch schneller Gesprächsbereit.
Ist es kein Innungsbetrieb dann solltest du deine künftigen Instandsetzungen einer anderen Werkstatt überantworten. Ich vermute mal es handelt sich um ein Fahrzeug der VW Gruppe die dafür insbesondere die hinteren bremssättel bekannt sind.. Joachim