Was habe ich für Rechte bei Garantie nach Gebrauchtwagenkauf?
ich habe eine etwas längere Frage, deswegen schonmal im Vorfeld Danke wer er sich durchliest.Ich habe mir im November ein gebrauchten Suzuki Swift Sport MZ3 Bj. 2007 mit 135000 km gekauft in einer freien Werkstatt XY. So nach 1 Woche und knapp 200 gefahrenen Kilometern ging die Motorlampe an. Daraufhin habe ich beim Händler angerufen und er meinte, das könne mal vorkommen bei diesem Auto es wäre nichts ernstes ich solle zu denen fahren sie löschen den Fehler wieder und das sollte es gewesen sein. Gesagt getan. Nach weiteren ca. 150km ging die Lampe wieder an. Ich habe mir diesmal von einem befreundeten KFZler den Fehler auslesen lassen. Es kam raus, dass es ein Problem mit der Lambdasonde Nachkat gibt. Mit diesen Infos bin ich bei dem Autohaus in die Werkstatt gefahren und habe das Auto zur Reperatur dort gelassen. Sie haben dann noch selbst den Fehler ausgelesen und meinten es gäbe ein Problem mit dem Kat. Sie hätten ihn ausgebaut gereinigt und damit sollte es gut sein. Das ganze dauerte 10 Tage und mein halber Tank wurde leergefahren... Anschließend bin ich mit dem Auto in den Urlaub gefahren und tada nach 357km ging diese Lampe wieder an. (Achja kleine Anmerkung, nachdem das Auto in der Werkstatt war, sagten sie es könne evtl. sein, dass die Lampe nochmal angeht, ich solle dann nichts unternehmen die kümmern sich darum.) Naja ich bin natürlich trotzdem zu meim Kumpel gefahren, habe mir den Fehler auslesen lassen wie vorher auch, der selbe Fehler. Heute ist er dann mit mir zusammen zum Händler gefahren um mich davor zu bewahren verarscht zu werden. Die haben den Fehler ausgelesen Fehler Kat oder Lambdasonde. Dann sagten die dass die das Auto dort behalten die Werkstatt guckt sich das in Ruhe an und dann wird entweder ein neuer Kat bestellt oder eben eine Nachkatsonde. (Ich habe 1 Jahr Gebrauchtwagengarantie auf Motor und Getriebe.) Die meinen nun aber dass sowohl der Kat als auch die Lambdasonde Verschleißteile wären aber sie kämen mir entgegen indem wir die Kosten 50 50 aufteilen würden. Das wären bei einem Kat ca. 300€ die ich tragen müsste und bei der Lambdasonde ca. 100€ Mein Kumpel meint, dass zumindest die Sonde definitiv kein Verschleißteil ist und Somit müsste die Garantie zählen. Bei beiden gibt es No Name Marken die preislich genau bei meinem Anteil liegen. Habe ich irgendwelche rechtlichen Möglichkeiten gegen diesen Händler vorzugehen und ein Recht dauf Originalteile zu bekommen und wie seht ihr dass mit den angeblichen Verschleißteilen?
PS: Wir hatten vorher mal nach dem Kat geschaut, anhand der Schrauben, Alter und Verschmutzungsgrad konnte man sehen, dass der Kat zu 99,99% nie ausgebaut wurde.
Danke schonmal :))
4 Antworten
Wer soll sich denn den ellenlangen Text in dieser Form ohne Absatz durchlesen, ohne dabei Augen- und Kopfschmerzen zu bekommen?
Beim Gebrauchtwagenkauf hat man keine Garantie, man hat Gewährleistung.
Eine "Gebrauchtwagengarantie" hättest du separat abschließen müssen.
Ob es sich beim Katalysator um einen Mangel oder um einen Verschleiß handelt, kann man nicht pauschal sagen.
Bei der hohen Laufleistung eher um Verschleiß und dann kannst du froh sein, dass man dir 50 / 50 angeboten hat.
Das kannst du hier nachlesen:
Viele Grüße
Michael
Für das KFZ-Handwerk gibt es bei der Innung einen Clearingstelle, wo der Wagen neutral überprüft werden kann. Dabei würde es sofort auffallen, dass der KAT gar nicht ausgebaut war.
Erstmal Glückwunsch zum Suzuki Swift Sport, ist echt ein tolles Auto. Wie jedes andere Auto hat der Swift auch seine schwächen und die hat dich gerade erwischt. Es kann vorkommen dass er Probleme mit dem KAT hat, ist dieser ausgetauscht sollte er Ruhe geben. Die 50/50 Kostenaufteilung finde ich OK.
Beim Gebrauchtwagenkauf hast du die Gewährleistung und die ist von Händler zu Händler anders definiert. Mein Vater hat einen Nissan und hat diesen bei Renault gekauft. Bei ihm fällt ALLES unter die Gewährleistung. Ich habe einen Toyota auch bei Toyota gekauft. Nach der Frage was bei mir alles in die Gewährleistung fällt meinte der Toyota Händler "keine Kleinigkeiten" kurz darauf haben Sie tatsächlich die Kupplung (Verschleißteil) ohne wenn und aber ausgetauscht. Beim Privatkauf ist die Gewährleistung falls der Verkäufer nichts anderes angibt ausgeschlossen. Wie gesagt die Gewährleistung fällt bei jeden anders aus. Inbegriffen ist auf jeden Fall Motor und Getriebe.
Ich werde wohl wissen ob ich die Gewährleistung oder die Garantie bekommen habe. Auf der Vertrag steht dick und fett Gewährleistung.
Ich sage nur, dass die Gewährleistung gesetzlich geregelt ist und nicht händler-/herstellerabhängig, wie du aber behauptet hast! Ob du Unterlagen zu Garantie oder Gewährleistung vor dir liegen hast, habe ich nie angesprochen!
Garantie gibt es da nicht. Nur Gewährleistung.
Es gibt eine Gebrauchtwagen-Garantie, die man zusätzlich zum Kauf abschließen kann.
Die greift aber in diesem Fall nicht. Sondern die Gewährleistung. Lasse das Auto dem Händler da. Du musst ihm 3 mal die Möglichkeit den Fehler zu beheben. Anscheinend hat er es schon 2 mal versucht. Wenn beim 3. Versuch der Fehler immer noch besteht, kannst du darauf bestehen, dass er das Auto zurück nehmen muss.
Du verwechselst Garantie - eine freiwillige (Service-) Leistung eines Verkäufers/Herstellers - mit der Gewährleistung!
Die Garantie gibt dir ein Vertragspartner ja freiwillig dazu und kann deren Umfang bestimmen. Eine Gewährleistung ist gesetzlich vorgegeben und bestimmt! Die kann ein Vertragspartner nicht nach freien Stücken "beschneiden"!