Doppelt eingereichte Rechnung bei der Beihilfe, was kann mir passieren?
Hallo, ich habe ein ziemliches Problem mit der Beihilfe. Ich bin Beamtin im Ruhestand und wurde seid Dezember drei Mal operiert. Im Vorfeld gab es schon Stress wegen der Übernahme der Kosten, was sich durch ein Gutachten geklärt hat. Die erste Rechnung wurde auch ohne Probleme übernommen. Die zweite Rechnung wurde ,wegen einer fehlenden Diagnose, zuerst abgelehnt. Ich habe die geänderte Rechnung dann nochmals eingereicht und sie wurde übernommen. Dabei ist mir ein, scheinbar großer, Fehler unterlaufen! Ich habe die Rechnung nicht nur einfach hingeschickt sondern dafür nochmal einen Antrag ausgefüllt. Jetzt bezichtigt mich die Beihilfe des Betrugs und will das Geld zurück. Allerdings wurde der Betrag nicht doppelt bezahlt und die Rechnung müssen sie bezahlen. Daher verstehe ich den ganzen Aufstand nicht. Ich würde jetzt gerne wissen, was mir im schlimmsten Fall blüht?!
4 Antworten
Ist mir auch schon passiert. Die merken das und schicken sie einfach zurück mit dem Vermerk"schon einmal eingereicht". Die haben ja alle alten Rechnungen eingescannt im Computer. Mach Dir also keinen Kopf.
Muss ja das perfekte Chaos sein. Betrug setzt immer Vorsatz voraus und bei deinem Chaos kann es schon mal sein, dass man 2x die gleiche Rechnung einreicht. Schreibe denen doch einfach, dass es ein Versehen kann wie man an den ganzen vorherigen Schriftverkehr sehen kann.
Zurückzahlen musst du natürlich nicht, wenn du nichts erhalten hast. Aber deine KK merkt wohl auch nichts mehr.
Ach ja, wenn was schief geht, dann aber so richtig! Kenne ich auch, es gibt dann Momente, wo man sich fragt, ob man zu doof zum leben ist. Du bist nicht der einzige der mal solche Chaostage hat ;-)
Doof gelaufen. Aber eine Betrugsabsicht müssen sie dir schon beweisen.
Das kann passieren, deshalb gibt es kein "Kopf-ab-reissen" sondern n Schreiben das die rechnung bereits beglichen wurde
:-D
Auch in der Versorgungsstelle arbeiten Menschen ;-)
Das kannst du dir nicht vorstellen. Da weiß der Kopf eh nicht, was der A.. macht.... Habe mich sogar schriftlich entschuldigt, dass es keine Absicht war und ich lediglich die geänderte Rechnung einreichen wollte. Sie haben ja dann auch bezahlt und das wollen sie jetzt zurück. Obwohl sie es ja bezahlen müssen....ist das Rauch, dass mir da aus dem Kopf aufsteigt??;-)))