Muss ein Bürge die Wohnung mit kündigen?
. Also : ich hab, als ich damals umgezogen bin meine Mutter als Bürge gebraucht da ich nur Elterngeld bezogen habe. NUn hab ich am 22.6.2011 die Wohnung fristgerecht zum 1.10.2011 gekündigt.Diese Kündigung wurde nicht akzeptiert,da meine Mutter nicht mit unterschrieben hat. So haben wir eine Bestätigung von meiner Mutter geschickt, welche nicht akzeptiert wurde weil wir beide nicht auf einer Kündigung unterschrieben haben.Daraufhin haben wir nochmals ein Kündigungsschreiben hingeschickt welches angenommen wurde ... aber jetzt kommt der Hammer zum 31.12.2011 da als Eingang nicht das erste Schreiben gilt sondern das Letzte eingegangen am 26.9.2011. Was ja abgesehen davon, dass ich rechtzeitig gekündigt habe zwar frech ist weil die sich ja auch hätten gleich richtig ausdrücken können wie sie was akzeptieren, aber nun das nächste Problem darstellt ... nämlich das ich ab 1.11. meine neue Wohnung angemiete hab und da ja theoretisch 2 monate doppelt zahlen müsste. Nun habe ich gehört, das ein Bürge garnicht die Wohnung mit kündigen muss ... warum auch ??? Zusätzlich kommt hin zu , das meine Mutter im eigentlichen Mietvertrag garnicht unterschrieben hat, lediglich ein Zusatzblatt ausgefüllt hat was ich aber (glaube ich zu 98%) garnicht abgegeben habe. Mir ist das Blatt nämlich mal beim Akten sortieren in die Hände gefallen. Hat jemand nen ganz schnellen Tip für mich ??? LG Romy
6 Antworten
Wer als Mieter im Mietvertrag steht, muss auch die Kündigung unterschreiben. War der Mieter noch nicht volljährig bei Anmietung, muss die "Mutter" mit unterschreiben.
ein Bürge sichert die Miete ab, hat aber mit dem Mietvertrag an sich nichts zu tun. Ein Bürge muss also keine Kündigung unterschreiben
Das kommt darauf an, wie Deine Mutter im Vertrag steht, wenn sie dort auch als Mieter aufgeführt wird, ist es so richtig.
Das mit dem Bürgen ist mir neu. Da Du aber alleine den Mietvertrag unterschrieben hast und dieser auch nur auf Dich läuft, war die 1. Kündigung korrekt! Da es aber anscheinend Schwierigkeiten mit der Gegenseite gibt, mußt Du am Besten noch mal fachm. Rat einholen. Die ganze Angelegenheit ist schon komisch!
Der Mietvertrag kann nur von den Vertragsparteien gekündigt werden. Vertragspartei ist, wer vorne im Mietvertrag steht.
Ich würde denen schreiben, dass die Kündigung am 22.06.2011rechtens war und etwaige Rechtsanwaltskosten zu Lasten des Vermieters gehen. Dies würde ich mit einer Frist androhen und nach Ablauf der Frist einen Rechtsanwalt aufsuchen.