Private Krankenversicherung Diabetes Typ 1 Beamtenanwärter?
Hallo zusammen,
ab 01.08.2016 werde ich ein Duales Studium beim Land Hessen beginnen und bin dann Beamtenanwärter (mit 18 Jahren). Nach 3 Jahren Studium wäre ich dann automatisch (bei bestandener Prüfung) Beamter auf Probe und anschließend Beamter auf Lebenszeit. Beihilfe erhalte ich dementsprechend 50% ab 1.8. Da ich aber Typ 1 Diabetes habe, stellt sich mir die Frage, wann soll ich in die PKV wechseln? Ich habe öfters von der Öffnungsaktion der PKV gelesen, demnach dürfen sie nur 30% Risikoaufschlag veranlassen.
Ist es daher ratsam, als Anwärter freiwillig in der GKV zu bleiben, und erst als Beamter auf Probe durch die Öffnungsaktion in die PKV zu wechseln (dann mit 21 Jahren), oder sollte ich jetzt schon in die PKV? Ich kenne mich leider nicht so gut aus. Danke für eure Hilfe!
5 Antworten
Nach meiner Erfahrung ist eine Annahme mit deiner gesundheitlichen Einschränkung als Beamtenanwärter nicht möglich, oder nur mit exorbitantem Zuschlag. Ggf. kannst Du das ja mit Hilfe eines versierten Versicherungsmaklers (und der entsprechenden Voranfragen) klären (lassen), aber bitte auf keinen Fall irgendwo einen Antrag stellen (nur Voranfragen).
Später (bei Verbeamtung auf Probe) musst Du dann den von Dir schon erwähnten Weg via Öffnungsklausel gehen. Hierbei wird aber in der Regel (Ausnahme s.u.) kein Beihilfeergänzungsbaustein ode randere Zusatzbausteine angeboten. Du kannst nur einmal einen Antrag stellen (via Öffnungsklausel), deshalb bitte vorher sehr genau gucken (und sich ggf. beraten lassen) welche Gesellschaft es sein soll. Ich favorisiere in diesen Situationen die Debeka weil dort zumindest der kleine Ergänzungsbaustein (u.a. die wichtigen Material- und Laborkosten bei Zahnersatz) möglich ist.
Danke. Bestmögliche Antwort!
Super vielen Dank. Dann weiß ich jetzt Bescheid!
So ist es.
Hallo DolphinPB,
vielen Dank. Beim späteren Weg mit der Öffnungsklausel kann ich dann nur die Standardversicherung der PKV abschließen, richtig? Aber in diesen Standardversicherungen ist trotzdem ambulant, stationär usw voll abgedeckt oder?
Ja, Du kannst die jeweiligen beihilfekonformen Tarifbausteine im ambulanten (50%), stationären (35 %, inkl. Wahlleistungen, 2-Bettzimmer) und Zahn-Bereich (50 %) bekommen.
Die Prozentzahlen gelten für einen Single ohne Kinder, Hessen verfolgt da ja ein wenig anderes System als die meisten anderen Beihilfeträger.
Einige wenige Versicherer bieten darüber hinaus noch ein Krankenhaustagegeld von 15-20 Euro an (zur Abdeckung des Eigenanteils). Wie gesagt, außer bei der Debeka kenne ich keinen Versicherer bei dem ein Beihilfeergänzungsbaustein bei einem Antrag im Rahmen der Öffnungsklausel angeboten wird.
Vielen Dank, die Debeka werde ich mich für den Fall Beamter auf Probe dann auf jeden Fall vormerken.
Aber jetzt für die Zeit als Beamtenanwärter...was bleiben mir da für alternativen? Freiwillig in der GKV, oder ist auch PKV möglich? Bzw angenommen ich würde jetzt durch Voranfragen alles abklären, einen Antrag stellen der angenommen wird. Müssten die mich dann auch als Beamter auf Probe noch annehmen? Bzw wenn ich abgelehnt werde, steht mir das als Beamter auf Probe auch noch im Weg dann oder gilt die Ablehnung nur als Beamtenanwärter?
Hat basiswissen ja schon zum größten Teil geschrieben.
Guck mal hier: https://www.pkv.de/service/broschueren/verbraucher/oeffnungsaktion-der-pkv-fuer-beamte-und-angehoerige.pdb.pdf
Zum Thema Antrag als Anwärter ohne Hinweis auf die Öffnungsklausel und spätere Nutzung derselben - siehe Abschnitt III.
Wenn Du als Beamtenanwärter "normal" (ob nun mit oder ohne Risikozuschlag) angenommen wirst, dann gilt das natürlich auch für die weitere Beamtenlaufbahn.
Leider fällt die Diagnose unter die unerwünschten Risiken. Es dürfte sehr sehr unwahrscheinlich sein für Dich eine PKV zu finden. Die Öffnungsklausel (welche nicht von allen Anbietern getragen wird) gibt es nicht für BaW. Erst wenn Du im Sinne der erstverbeamtung Beamter auf Probe wirst könntest Du das nutzen. Siehe: ie Voraussetzungen zur Teilnahme an der Öffnungsaktion: 1. Der Antragsteller muss zum berechtigten Personenkreis gehören (hierzu zählen zum Beispiel Beamte auf Probe und Beamte auf Lebenszeit sowie deren berücksichtigungsfähige Angehörige). Beamte auf Widerruf gehören ausdrücklich nicht zum berechtigten Personenkreis! 2. Der Beihilfeberechtigte darf nicht schon im Besitz einer privaten Krankenvollversicherung sein. Nur Beamten Anfänger (Beamte auf Widerruf) dürfen bereits in einem Basistarif versichert sein, wenn sie beim Abschluss des Basistarifs schon Beamte auf Widerruf waren und deshalb noch nicht die Öffnungsklausel in Anspruch nehmen konnten. 3. Der berechtigte Personenkreis sind: Beamte auf Probe, Beamter auf Zeit, Beamter auf Lebenszeit, Richter mit Anspruch auf Beihilfe, Geistliche mit Anspruch auf Beihilfe, alle Dienstordnungsangestellten der Sozialversicherungsträger und Berufsgenossenschaften, Berufsanfänger mit Anspruch auf Beihilfe im Bereich der Sparkassen, Landesbanken oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Bankinstituten, die Abgeordneten des europäischen Parlaments die aufgrund von Art. 18 Abs. 1 einen beihilfeähnlichen Anspruch haben. Ghttp://www.info-beihilfe.de/krankenversicherung/die-oeffnungsklausel-der-privaten-krankenversicherung/enversicherung/
Auch dir Danke!
Hallo Meister25,
als Beamter des Landes Hessen hast du bereits ab deiner Einstellung zum Beamten auf Widerruf, einen Anspruch auf eine Beihilfe von 50 % für den ambulanten und zahnärztlichen Bereich und 65 % für den stationären Bereich.
Wenn ich richtig liege ist bei Diabetes Typ 1 tägliches Spritzen bzw. Pumpe erforderlich. Bedeutet, dass du während deiner Ausbildung keine private Krankenversicherung bekommen dürftest.
Dies bedeutet, dass du erst ab dem Statuswechsel zum Beamten auf Probe in eine PKV kommen kannst, mit einem Zuschlag von 30 %.
Hier kannst du dich über die Beamtenöffnungsklausel informieren:
https://www.pkv.de/service/broschueren/verbraucher/
etwas nach unten blättern:
Broschüre: Öffnungsaktionen der PKV für Beamte und ihre Angehörigen
Wenn weitere Fragen bestehen, einfach melden.
Viele Grüße,
Norbert Uhrig
Guten Nachmittag,
vielen Dank für die Antwort. Dieses Prozedere hab ich in etwa erwartet.
Eine Frage hätte ich noch: Da mich während den drei Jahren Beamter auf Widerruf die PKV ja vermutlich nicht annehmen wird, kann meine derzeitige GKV mich aber nicht einfach "rausschmeißen" oder? Weil sonst hätte ich ja gar keinen Schutz mehr.
Lieben Gruß
Nein - die GKV muss nur den Vertrag in eine freiwillige Versicherung umstellen.
Und gleich bei Wechsel zum B.a.P. stellst du einen Antrag bei dem Versicherer deiner Wahl. Die Versicherer kannst du in der Broschüre der Beamtenöffnungsklausel auf der letzten Seite erkennen.
Gruß,
Norbert Uhrig
Bei der PKV gilt bekanntlich das Prinzip: je höher das Eintrittsalter, umso höher die Versicherungsprämie.
Ich würde an Deiner Stelle in den sauren Apfel beißen und mich jetzt schon bei der PKV krankenversichern. Wer weiß, ob der Risikoaufschlag in 3 Jahren immer noch auf 30 % gedeckelt ist.
Außerdem kannst Du Deine Prämie ja ein wenig mitgestalten, z.B. durch Vereinbarung einer Selbstbeteiligung, Auswahl niedriger Tagegelder usw.
Es gibt bei Beamtenanwärtern kein Kontrahierungszwang, eine Annahme erscheint sehr unwahrscheinlich.
Bitte ganz,ganz gut überlegen! Drin ist man schnell in der Pkv.Heraus kommt man nicht mehr. War in ähnlicher Situation. Bleib gesetzlich.
Nummer III kann ich ablesen, das selbst wenn ohne Öffnungsklausel ich einen Antrag stelle, und dieser abgelehnt wird, ich es dann später mit Öffnungsklausel probieren kann und er dann damit Beim ersten Mal angenommen werden muss?