Falscher Verwendungszweck bei Überweisung. Rechnung nochmal bezahlen?
Ich habe eine Dienstleistung per Überweisung bezahlt. Dabei habe ich aus versehen im Verwendungszweck einen Zahlendreher gehabt, sodass die Zahlung der Bestellung nicht zugeordnet werden konnte.
Die Firma findet (angeblich) den Zahlungseingang nicht und verlangt nun (schon per zweiter Mahnung) die Zahlung. Begründung: Sie können nicht den ersten Geldeingang auf den Konten finden, also gehen sie davon aus dass ich noch nicht bezahlt habe. Ich habe die Zahlung schon nachgewiesen per Screenshot aus meinem Online Banking. Das akzeptiert die Firma aber nicht mit der Begründung, das könnte gefälscht sein. Sie haben auch gesagt, dass sie nicht weiter nach der Zahlung suchen würden, da sie schon nachgesehen haben und (angeblich) nichts gefunden wurde.
Wenn ich in einer Woche nicht bezahle werden sie ein Inkassounternehmen einschalten.
Was kann man machen? Die Rechnung ist vierstellig und nur weil die nicht in der Lage sind, ihr Konto zu checken sehe ich nicht ein, die Rechnung doppelt zu bezahlen.
13 Antworten
Ergänzend zu Mignon5 und berlina76:
Ab zur Polizei und Strafanzeige wegen Verdacht des Betruges und/oder der Unterschlagung gegen Unbekannt. Denn entweder lügt der Händler hier, um das Geld nochmals zu bekommen oder irgendwer hat das Geld abgezwackt.
Dem Unternehmen würde ich dann nur schreiben "Wertes Unternehmen. Ich war soeben bei der Polizei und habe Strafanzeige erstattet. Weitere Äußerungen von mir gibt es nur vor Gericht."
Fehler passieren, ja. Aber dass die Geld, was nicht zurückgekommen ist, angeblich nicht wiederfinden, dir sogar eine Fälschung des Kontoauszuges unterstellen, ist ein starkes Stück (und auch reichlich merkwürdig). Geld verschwindet nicht mal eben einfach so von selbst.
Drucke dir einen Kontoauszug aus, schwärze alle anderen Kontobewegungen und sende den Kontoauszug per Einwurfeinschreiben an die Buchhaltung des Unternehmens.
Mehr brauchst du nicht zu tun. Wenn du sicher bist, dass du das Geld überwiesen hast, dann kannst du ganz beruhigt einen Mahnbescheid abwarten. Du legst dann Widerspruch ein und beweist dem Gericht durch Kontoauszug, dass du das Geld überwiesen hast.
Wenn die Buchhaltung zu faul ist, den Geldeingang zu suchen, dann liegt das nicht in deinem Verantwortungsbereich. Deshalb mußt du eine Rechnung nicht zweimal bezahlen.
Du brauchst jetzt nur gute Nerven, denn Inkassobüros drohen mit Schufa-Einträgen, Mahnbescheiden, Gerichtsvollzieher usw. Lasse dich davon nicht ins Boxhorn jagen - alles unter der Voraussetzung, dass du die Rechnung bezahlt hast.
Noch etwas: Hast du mal geprüft, ob du auf der Überweisung die korrekte IBAN-Nr. angegeben hast? Manchmal kommen Zahlendreher vor und das Geld kommt deshalb nicht beim (richtigen) Empfänger an! Du kannst natürlich auch deine Bank auffordern, nach dem überwiesenen Betrag zu forschen. Wenn dabei herauskommt, dass der Empfänger das Geld tatsächlich gutgeschrieben bekommen hat, bist du vollends aus dem Schneider!
Laß Dir von Deiner Bank/Sparkasse schriftlich bestätigen, daß sie Deinen Überweisungsauftrag über ......am ..... ausgeführt hat und schick das an diese ominöse Firma.
Du musst den Geldzufluss schon beweisen.
Also Kontoauszug holen, drucken und speichern. (Im Streitfalle bekommst du hinterher einen Auszug nur schwer und gegen Entgeld. Mit der Buchhaltung des Unternehmens abgleichen. Du kannst das Datum, den Betrag und auch die falsche Rechnungsnummer nennen. Die müssten einen Betrag haben, den sie bisher noch nicht haben zuordnen können, und der auf das Konto "Noch aufzuklärendes" oder ähnlich geparkt wird. Im Zweifel noch mal mit der Bank abklären, ob das Geld auch ordnungsgemäß auf das richtige Konto gegangen ist.
Geht alles per Telefon.
Wenn du alles richtig gemacht hast, kannst du allen Maßnahmen ruhig entgegensehen.
Ich würde mich trotzdem an deiner Stelle früher um solche Fragen kümmern, und nicht warten, bis es weh tut.
Um auf meine Lösung zu kommen, muss man kein Einstein sein.
"und nur weil die nicht in der Lage sind, ihr Konto zu checken sehe ich nicht ein, die Rechnung doppelt zu bezahlen."
korrekt. Mehr gibt es auch nicht zu sagen. Wenn sich nicht dazu fähig sind sollten sie ihre Eignung Geschäfte zu machen vieleicht mal überdenken. Einen filter nach deiner Kontonummer... oder nach datum + Betrag etc. sollte jeder setzen können auf den posten die nicht automatisch verbucht werden können. Ergo... ignorieren, bei einem gerichtlichen Mahnbescheid zurückweisen.. falls ein Inkasso kommt diese einmalig über den Fall aufklären, danach ignorieren). Ach ja.... sich vieleicht kompetentere Firmen beim nächsten mal aussuchen, da würde ich nichts mehr bestellen.