Arbeitsamt macht Stress wie soll ich reagieren?
Ich 19 männlich habe eine Ausbildung als teilezurichter absolviert mit Berufschulabschlusszeugnis von 3,3 als einzigster aus meiner Klasse ich wollte eigentlich den konstruktionsmechaniker machen aber ich habe mich drauf eingelassen erst den TZ zu machen um danach aufzustocken weil ich so schlechte Noten habe obwohl andere noch schlechter sind und ich zur meiner Verteidigung einen sitzbachbar hatte der einen migrationshintergrund hatte den ich so gut wie es geht unter die Arme Griff. Kurz und gut ich hatte einen aufhebungsvertrag geschlossen und zum Ende der Frist würde ich gekündigt und mit einem Lächeln aus dem Büro verlassen. Ich hatte Klage eingereicht und hab recht bekommen ( doppelte Probezeit ungültig wegen Kündigung in der Probezeit ) ich wurde wieder eingestellt könnt euch vorstellen wie geil es dann auf Arbeit war bzw. wie Klasse es die Personalabteilung fand. Ich wurde befristet übernommen und jetzt gekündigt. Das Arbeitsamt geht mir ständig mit dummen Vorschlägen auf den Nerv wie z.b. Betonbauer grade weil ich ja so große Erfahrung in diesem Gebiet gesammelt habe und ich grade kein Hüne bin eher ein Ast im Wind. Kurz und gut ich mach seit einem Jahr Abendschule was das Arbeitsamt stört. Ich solle die Schule sein lassen und in Schichten arbeiten. Was ich absolut frech und unverfrorne finde. Jetzt geht mir man mit zeitarbeit auf den Nerv was ich noch schlimmer finde denn es ist für mich Sklavenhandel. Selbe Arbeit wenig Geld. In meinen Unternehmen war das so das man die Leute kurz bevor man übernommen wird abmeldet um sie nicht einstellen zu müssen. Ich habe ernsthafte Bedenken ob ich überhaupt Geld vom Amt bzw meine Schule machen kann. Komischer Weise stehen diese Sanktionen immer auf zeitarbeitsborschläge darauf. Kann ich mich wehren soweit ich weiß hatte doch ein Gericht Widerspruch gegeben oder nicht. ? Ich habe wenig Lust in so jungen Jahren in so einem miesen unfairen system unterzugehen. Ich habe auch sehr wenig Erfahrung könnt ihr mir helfen ?
6 Antworten
zu der Rechtsfolgenbelehrung:
das ist, soweit ich es entziffern kann, die normale & gängige Rechtsfolgebelehrung, die täglich 1000fach an Leistungsempfänger rausgeht. Die ist rechtlich wasserfest & keine Bedrohung, sondern lediglich eine sachliche Erklärung & Hinweis auf mögliche Rechtsfolgen, die eintreten können.
zum Thema Zeitarbeit / Zumutbarkeit:
man kann darüber denken, was man will, aber unterm Strich handelt es sich dabei um eine zumutbare sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Wenn das ohne wichtigen Grund abgelehnt wird, wird es eine Sperrzeit geben.
zum Thema Schichtarbeit:
wenn Du Alg1 beziehst, ist Deine vorrangige Aufgabe die Arbeitssuche & die Beendigung Deines Leistungsbezuges. Und außerdem hast Du einen Beruf erlernt, der nunmal hauptsächlich in Schichtarbeit stattfindet. Wenn es keine Alternativen ohne Schicht gibt, müsste die neue Arbeit theoretisch einem Besuch der Abendschule vorgehen.
Mein Fazit: auch wenn Du das vielleicht nicht hören magst & oft genug macht auch der Ton die Musik, aber alles in allem handelt Dein Sachbearbeiter rechtlich korrekt, denn so sind leider die geltenden Gesetze & Vorschriften.
Bildung muss man sich aber auch leisten können. Du hast einen Beruf. Wenn du darin vermittelbar bist, kannst du deine Weiterbildung in Abendkursen absolvieren. dafür gibt es den zweiten Bildungsweg.
Wenn du Leistungen beziehen willst, musst du dem allgemeinen Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehen. Allerdings in den ersten 6 Monaten müssen die Vermittlungsbemühungen sich auf deinen Beruf konzentrieren.
Grundsätzlich musst du jede Möglichkeit wahrnehmen um deine Arbeitslosigkeit zu beenden (die hast auf dem Antrag auf Arbeitslosengeld unterschrieben). Es gibt keine Regelung wonach du nur in deinen gelerneten oder zuletzt ausgeübten Beruf vermittelt werden darfst. Solange die Tätigekeit den gesetzlichen Vorgaben entspricht und ihm Rahmen der Zumutbarkeit liegt musst du diese annehemen oder dich bewerben. Tust du dies nicht kann eine Sperrzeit erfolgen. Wenn du Vermittlungsvorschäge bekommst mit denen du nicht einverstanden bist nimm Kontakt mit deinem Vermittler auf. Nur wer sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellt bekommt auch Leistungen.
(Die Zumutbarkeit ist im Merkblatt1 nachzulesen)
Wer Alg1 bezieht hat auch Pflichten .... man muss vermittelbar sein, das heißt dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und jederzeit bereit sein eine zumutbare Tätigkeit anzunehmen ... zumutbar ist grundsätzlich auch Schichtarbeit oder auch Arbeitnehmerüberlassung
auf den Vermittlungsvorschlägen sind in der Regel immer die Folgen der Nichtmitwirkung aufgedruckt (als zusätzliche Gedächtnisstütze) das ist keine Bedrohung, sondern eine zusätzliche Rechtsbelhrung ...
notfalls musst du auch die Abendschule sausen lassen .. Beendigung des Leistungsbezugs geht vor ...
oder du wirst selbst aktiv und suchst einen Arbeitsplatz der Deinen Vorstellungen entspricht .. schon bist Du Leute vom Amt los ...
geh zur gewerkschaft u.lass dich beraten,dort kannst du auch rückwirkend beitreten u.hast rechtsschutz.der mon. beitrag lohnt sich.
Bin ich schon. Die eigentliche Frage ist ob ich mich bei so einer rechtsfolgenbelehrung bedroht fühlen muss ?
Ich habe versucht mit so wenig wie möglich mit Vorurteilen dieses Büro zu betreten ich war höflich und zuvorkommend aber wenn man mir erzählen will das arbeit vor Bildung geht werde ich etwas Stur