Muss/kann ich den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen?

5 Antworten

Du kannst mit denen auch Ratenzahlung ausmachen oder den preis runterhandeln. Mach einen persönlichen Termin mit denen und lege deine finanzielle Situation dort dar.

Lillyphoebe 
Beitragsersteller
 26.04.2015, 14:03

persönlicher Termin ist nicht möglich, da ich dafür 650 km fahren müsste

Um erst mal zu deinem Einkommen zu kommen, du hast die Steuerklasse 5, also verdient dein Ehemann wohl noch deutlich mehr als du. Und natuerlich wird der Unterhalt nicht aufgrund der Steuerklasse 5 Nettoauszahlung berechnet, das waere ja eine Sauerei, wenn dein Mann das ganze extra Geld einstecken wuerde und du dich dadurch arm rechnest, indem du eine schlechte Steuerklasse nimmst. Dein Jahresbrutto wird als Grundlage genommen (inkl. Sonderzahlungen, wie z.B. Urlaubsgeld) und das Netto bei Steuerklasse 4 ermittelt und dann durch 12 geteilt. Und davon hast du dann einen Selbstbehalt von 1080 Euro, alles andere wird fuer Unterhaltszahlungen beruecksichtigt.

Wenn ich jetzt mal von 1950 brutto ausgehe, wo ich mit Steuerklasse 5 auf durchschnittlich 1080 Euro komme(wie du dein Netto angibst), dann haettest du ca. 1330 Euro brutto und davon kannst du den Unterhalt zahlen und haettest ihn zahlen muessen.

Mein Exmann hatte auch mal die Steuerklasse 5 und da hat das Jugendamt sein Einkommen damals auch auf die Steuerklasse 4 umgerechnet. Dass das Einkommen des Mannes nicht beruecksichtigt wird, heisst ja nicht, man kann sein Einkommen durch gute Steuerklassenwahl kuenstlich erhoehen, denn wenn er die 3 hat, verdient er ja mehr und muss daher auch die Hauptlast der Kosten wie Miete und Kredit und Haushaltskasse zahlen.  

 

Und du zahlst also Miete und Nebenkosten allein und dein Mann mit der Steuerklasse 3 wohnt dann umsonst oder wie soll ich das interpretieren. Im Selbstbehalt sind bereits alles Kosten fuer anteilig wohnen, Kredite etc. beruecksichtigt. Die einzelnen Kosten spielen dabei keine Rolle.

Als du damals umgezogen bist, haettest du dem Amt halt deine neue Adresse melden muessen und dort auch deine Gehaltsbescheinigungen vorlegen muessen, damit dein Unterhalt berechnet werden kann. Wahrscheinlich hat das Jugendamt auch etwas gepennt, sonst haette es schon frueher haette taetig werden muessen. Dadurch wirst du wohl mindestens mal entsprechende Raten aushandeln koennen. Aber zahlen wirst du wohl muessen, da du ja ueber dem Selbstbehalt verdient hast.

natürlich musst du das zurückzahlen. du bist unterhaltspflichtig. dein sebstbehalt beträgt 1080 euro. davon kannst du deine kosten tragen. wenn du das nicht kannst musst du deine miete verringern durch kleinere wohnung, das auto abmelden, weil du es dir nicht leisten kannst. vorrangig musst du erst kindesunterhalt zahlen,  dann in raten den uvs. lass die auto-rate weg, dann hast du genügend übrig. wenn du dir den umgang nicht leisten kannst, dann beantrage zusätzlich umgangskosten beim jobcenter.

zuallererst würde ich an deiner stelle dringend die steuerklasse ändern. welcher normale elternteil zieht denn 650 km weiter weg und lässt sein kind zurück?

Lillyphoebe 
Beitragsersteller
 02.05.2015, 10:14

1) haben wir schon eine sehr kleine Wohnung. Und es kann auch niemand verlangen, dass ich mich noch weiter Verkleinere. 2)Das Auto kann ich nicht abmelden, da ich dann meinen Job los bin und mein Kind gar nicht mehr sehen kann!!! 3) Steuerklasse werde ich auch nicht ändern, da wir dadurch nur Nachteile haben. 4) Finde ich es eine Unverschämtheit eine Aussage zu treffen,wieso ich 650 km weit weg gezogen bin, ohne das man die Umstände kennt....

ja, der stand dir ja nicht zu. 

Deine "Steuerschuld" aus Klasse 5 wird ja in der Einkommenssteuererklärung berücksichtigt. D.h. ihr bekommt dann Geld zurück. 

Ratenkäufe werden nicht berücksichtigt. 

Melde dich beim Amt und spreche über eine Ratenzahlung mit denen.  

Wenn du den Unterhalt unberechtigt erhalten hast musst du den selbstverständlich zurückzahlen. Das hängt von deiner Abmeldebescheinung und dem dort befindlichen Datum ab. Wenn du nach deiner Abmeldung vom JA weiterhin dort Geld bezogen hast obwohl du das Recht nicht hattest (siehe Abmeldebescheinigung) dann werden die das zurückfordern. Dann hast den Gerichtsvollzieher und Kosten am Bein

Lillyphoebe 
Beitragsersteller
 26.04.2015, 15:48

Nicht ich habe den Unterhalt bekommen. Das JA hat für mich den Unterhaltsvorschuss an meinen Ex gezahlt. Und ich kenne es eig so, dass.er 72 Monate Anspruch auf den Unterhaltsvorschuss hat, wenn ich kein ausreichendes Einkommen habe. Und das hatte ich ja auch nicht

naadann  02.05.2015, 10:07
@Lillyphoebe

du hast doch genügend einkommen schon die ganze zeit, also steht deinem ex der unterhalt zu. wie alt ist denn das kind? schau mal in die dd-tabelle was der mindestunterhalt ist. wenn du den nicht bedienen kannst, such dir zusätzliche arbeit.