Dieses Schreiben ist ohne Unterschrift gültig. Das dürfen doch nur Ämter?

10 Antworten

Vom Finanzamt Schreiben mit Unterschrift?

Komisch, mein letzter Festsetzungsbescheid hat nicht mal den Passus "Dieses Schreiben wurde .....", sondern nur den Satz:

Bitte bewahren Sie diesen Bescheid auf. Er dient auch als Einkommensnachweis zur Vorlagen bei anderen Behörden!

Nein, jeder kann diesen Satz verwenden, solange kein konkreter Name als Sender angegeben wird. Wenn da also nicht steht "Mit freundlichen Grüßen, Hans Müller" sondern nur GEZ oder irgendwas allgemeines, muss auch keine Unterschrift her. Und nicht nur die GEZ macht das so, auch die meisten Verkehrsbetriebe, Energieversorgungen, usw. gehen so vor.

Du versuchst nur einen Grund zu finden, die GEZ zu hassen. Richtig sinnlos, mir würde meine Zeit dafür zu schade sein.

clemensw  27.05.2016, 11:01

Nicht ganz richtig, es kann auch "gez. Hans Müller" stehen wenn es sich z.B. um eine einfache Abschrift handelt oder per Gesetz die Textform mit der Schriftform gleichgestellt ist (z.B, BGB §793 Abs. 2 et. al.)

Dem letzten Satz kann ich aber nur zustimmen, dafür DH!

es gibt keine gez, sondern nur den beitragsservice.

schreiben bedürfen keiner unterschrift und sind auch so gültig. selbiges gilt von finanzamt. die schreiben sind auch ohne unterschrift gültig.

du solltest dich von schwachköpfen solcher wunderideen fernhalten. die faxen sind seit 10 jahren überholt.

Guten Morgen,

aus Ihrer Frage lässt sich herauslesen, dass Sie davon ausgehen eine Nachricht bekäme ihre Gültigkeit erst mit einer Unterschrift.

Dem ist jedoch nicht so. Kein Brief, keine Nachricht, keine Information muss nachträglich unterschrieben werden, damit sie Gültigkeit hat.

Wäre dem so, könnte man mit dieser Begründung unzählige Rechnungen Strafzettel Verträge und Ähnliches abwehren.

Viele Grüße
Merlin

tommy40629 
Beitragsersteller
 27.05.2016, 11:24

Im Gesetz steht ja, dass Behörden das dürfen. Auch bei Rechnungen ist das ok. Es gibt klare Regelungen, wer es darf und wer nicht.   Als Nichtjurist kommt man da natürlich nicht so weit.

dielauraweber  27.05.2016, 12:13
@tommy40629

der beitragsservice schreibt keine rechnung. du hast die pflicht zu zahlen. ein brief den du erhältst ist immer eine zahlungsaufforderung, keine rechnung und erste mahnung sozusagen.

was du schreibst ist grober unfug. das würde dir auch jeder jurist erklären. deine aussagen mit der unterschrift, sind schon vor 10 jahren uninteressant gewesen und werden gerne von pseudoseiten immer wieder gerne aufgegriffen. da sitzen dummköpfe. halte dich fern davon.

Grinzz  27.05.2016, 14:58
@tommy40629

Im Gesetz steht ja, dass Behörden das dürfen.

In welchem Gesetz steht das denn drin?

Als Nichtjurist kommt man da natürlich nicht so weit.

... Wenn man von falschen Voraussetzungen ausgeht, kommt man nie sehr weit ;-)

Ich habe hier ein Schreiben von denen

Lass mich raten: Mahnung?

Wie ist es beim Beitragsservice, der ja eine Firma ist, dürfen die Schreiben ohne Unterschrift rausschicken?

Ja. Mahnungen bedürfen nur der Textform, nicht der Schriftform.

Welches Gesetz erlaubt denen das?

BGB §126 vs. 126b

Gegenteilige Behauptungen kommen idR von irgendwelchen geistig so ca. um 80 Jahre retardierten Leuten, die sich gerne "Reichsbürger" nennen.

dielauraweber  27.05.2016, 12:15

die sind garnicht 80. dieses gestörte zeug ist in der regel zwischen 20 und 80.

Grinzz  27.05.2016, 15:00
@dielauraweber

Korrekt... Es vermehrt sich wieder wie ein Virus... :-(

clemensw  27.05.2016, 16:06
@dielauraweber

Ich schrieb ja auch nicht, daß diese Typen so alt sind, sondern um 80 Jahre (historisch) zurückgeblieben sind :-)

PatrickLassan  27.05.2016, 19:56
@clemensw

Einige sogar noch weiter - es gibt welche, die nicht einmal die Weimarer Republik anerkennen.