Kann ich Briefe mit "Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig" versenden...?
...als Privatperson oder wenn ich eine Firma/Gewerbe hätte und ist das Schreiben dann gültig? Behörden machen es ja auch so...
5 Antworten
Behörden machn es deshalb so, weil es gesetzlich so geregelt ist, z.B. in § 37 Absatz 5 Verwaltungsverfahrensgesetz.
Bei einem schriftlichen Verwaltungsakt, der mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlassen wird, können abweichend von Absatz 3 Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen.
Vielleicht liest du dir mal die Definition durch:
https://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsakt_(Deutschland)
Weitere Definitonen hier:
Kann ich das als Privatperson dann nicht machen, ich meine es ist doch auch für mich ein Verwaltungsakt wenn ich ein Schreiben erstelle?
Privaterpersonen erlassen keine Verwaltungsakte, das können nur Behörden.
Du kannst keinen Verwaltungsakt erlassen. Schau dir mal in § 35 VwVfG an, was ein VA ist.
Klar kannst du das machen, wenn du eine Behörde bist.
ich meine es ist doch auch für mich ein Verwaltungsakt wenn ich ein Schreiben erstelle?
Oh man Du tust mir sehr leid! Du musst EINE Unterschrift unter EIN Schreiben setzen...
Hi,
Überlege doch mal was Dich als Privatmensch von einer Behörde unterschreidet!
Behörden dürfen Schriftstücke nicht unterschreiben und sind trotzdem gültig, ich zitiere: "Bei einem schriftlichen Verwaltungsakt, der mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlassen wird, können abweichend von Absatz 3 Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen". Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__37.html
Bist Du keine Behörde, ist eine Unterschrift pflicht. Du kannst natürlich die Unterschrift weglassen und diesen Satz darunter schreiben, aber dann wird auf den Inhalt des Briefes nicht eingegangen (eine Kündigung ist unwirksam, ein Antrag wird nicht bewilligt, etc.).
Gruß
Privat jederzeit. Im Amtsverkehr geht es um die gesicherte Identifizierung. Emails aus Outlook können über eine Signaturkarte mit einer elektronischen Signatur versehen werden, die beschränkt rechtsgültig ist, auf alle Fälle für informellen Schriftwechsel. Auf jeden Fall vor der Kommunikation mit amtlichen Stellen diese fragen.
Behörden machen das aber nur bei allgemeinen Informationen. In einem "Bescheid" muss immer eine Rechtsmittelbelehrung angegeben sein.
Du kannst bei einem nicht unterschrieben Brief damit rechnen, dass er den Adressat gar nicht erreicht, sondern gleich in der runden Ablage entsorgt wird.
Kein Bescheid muss wirklich eine Rechtsbehelfsbelehrung haben. Begünstigende Bescheide brauchen z. B. nie eine. Fehlt sie bei belastenden Verwaltungsakten verlängert sich nur die Widerspruchs- bzw. Klagefrist auf ein Jahr. Auf die Wirksamkeit hat das Fehlen keine Auswirkung.
Dass automatisch gefertigte Bescheide (zB Sozialhilfe- oder Wohngeldbescheide) keine Unterschrift haben, hat aber nichts mit der Rechtsbehelfsbelehrung zu tun. Und die sind auch ohne Unterschrift wirksam (vgl. § 37 Abs. 5 VwVfG).
Ich habe mit Reichsbürgern nichts am Hut und kenne ihre Argumente gar nicht.
Du bist ja auch erst in der 2. Schulklasse (mental), wenn man sich Deine anderen Fragen durchliest.
Das beantwortet nicht die Frage. Wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten ist aber es fehlt eine Unterschrift, ist der Bescheid dann noch gültig?
Behörden und Institutionen beschäftigen zwar Justiziare und andere Anwälte.
Das heißt aber noch lange nicht, dass sie keine ungültigen Bescheide erlassen.
Ich habe gehört das der Rundfunkbeitragsservice (GEZ) auch Bescheide ohne Unterschrift versendet. Sind die dann ungültig?
Wenn keine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten ist, kannst du diesen "Bescheid" anfechten.
Hast du schon mal einen Steuerbescheid bekommen? Steuerbescheide werden auch nicht unetrschrieben, und das ergibt sich in diesem Fall aus § 119 AO.
https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__119.html
Anscheinend warst du zu oft auf Reichsbürger-Websites unterwegs, da du deren 'Argumentation' verwendest.
Nein, da der Beitragsservice, sowie die Rundfunkanstalt im Falle des Rundfunkbeitrages eine Behörde ist.
Ich habe neulich zu dem Thema eine Frage gestellt, es gab eine Reihe interessanter Antworten:
Allerdings - einen einzeln verfaßten Brief so zu beenden dürfte beim Empfänger ein Schmunzeln bewirken. Und viele Briefe müssen nach wie vor unterschrieben werden. Ein Bewerbungsschreiben z. B. darf ohne Unterschrift nicht berücksichtigt werden.
Wo ist das geregelt das, dass nur Behörden können?