Kann ich Briefe mit "Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig" versenden...?
...als Privatperson oder wenn ich eine Firma/Gewerbe hätte und ist das Schreiben dann gültig? Behörden machen es ja auch so...
5 Antworten
Behörden machn es deshalb so, weil es gesetzlich so geregelt ist, z.B. in § 37 Absatz 5 Verwaltungsverfahrensgesetz.
Bei einem schriftlichen Verwaltungsakt, der mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlassen wird, können abweichend von Absatz 3 Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen.
Hi,
Überlege doch mal was Dich als Privatmensch von einer Behörde unterschreidet!
Behörden dürfen Schriftstücke nicht unterschreiben und sind trotzdem gültig, ich zitiere: "Bei einem schriftlichen Verwaltungsakt, der mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlassen wird, können abweichend von Absatz 3 Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen". Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__37.html
Bist Du keine Behörde, ist eine Unterschrift pflicht. Du kannst natürlich die Unterschrift weglassen und diesen Satz darunter schreiben, aber dann wird auf den Inhalt des Briefes nicht eingegangen (eine Kündigung ist unwirksam, ein Antrag wird nicht bewilligt, etc.).
Gruß
Privat jederzeit. Im Amtsverkehr geht es um die gesicherte Identifizierung. Emails aus Outlook können über eine Signaturkarte mit einer elektronischen Signatur versehen werden, die beschränkt rechtsgültig ist, auf alle Fälle für informellen Schriftwechsel. Auf jeden Fall vor der Kommunikation mit amtlichen Stellen diese fragen.
Behörden machen das aber nur bei allgemeinen Informationen. In einem "Bescheid" muss immer eine Rechtsmittelbelehrung angegeben sein.
Du kannst bei einem nicht unterschrieben Brief damit rechnen, dass er den Adressat gar nicht erreicht, sondern gleich in der runden Ablage entsorgt wird.
Ich habe neulich zu dem Thema eine Frage gestellt, es gab eine Reihe interessanter Antworten:
Allerdings - einen einzeln verfaßten Brief so zu beenden dürfte beim Empfänger ein Schmunzeln bewirken. Und viele Briefe müssen nach wie vor unterschrieben werden. Ein Bewerbungsschreiben z. B. darf ohne Unterschrift nicht berücksichtigt werden.