Briefe von Arbeitsagentur ohne Unterschrift wirksam?
Habe heute einen Brief bekommen und dort steht "dieser schreiben würde maschinell erstellt mfg Jobcenter" . Nun ist es gültig oder ist es nichtig ? Gibt es ein Gesetz ? Haben "Ämter" Sonderregelungen ?
10 Antworten
Drehen wir den Spieß mal um:
Ist denn jeder Bescheid mit einem Verwaltungsakt, der Dir Geld zuspricht, immer unterschrieben? Sind diese Schreiben für Dich gültig oder nichtig?
Solange die Behörde zu erkennen ist: kein Problem, siehe auch der von Dir zitierte § 37, Absatz 5 VwVfG
Ja, das ist rechtens. Maschinell erstellte Schreiben sind ohne Unterschrift gültig.
Und um nochmal den ganzen Diskussionen hier vorzubeugen: selbst WENN es ein nicht-maschinell erstelltes Schreiben wäre, ist eine fehlende Unterschrift ein simpler Formfehler, der auch nachträglich noch geheilt werden kann.
Es steht meist drunter daß dieses Schreiben maschinell erstellt wurde und ohne Unterschrift gültig ist. Damit ist das doch klar? Und wenn es nicht drunter steht, ist es im Streitfall immer gültig. Immer bei Behördenschreiben davon ausgehen, daß sie gültig sind, bis etwas aneres entschieden wurde.
Ach Du kannst ja googeln! Also hast Du doch Langeweile. Oder brauchst Du jemanden zum Vorlesen? Da bist Du hier verkehrt!
Der Brief ist ungültig!
Begründung: "Maschinell erstellte Schreiben" sind nichtig. Zitat: "Fehlt auf Schriftstücken die erforderliche Unterschrift oder ist sie aus bestimmten Gründen ungültig, so entfalten diese Schriftstücke keinerlei Rechtswirkungen, Verträge sind entsprechend nichtig."
Zahlreiche Rechtssprechungen findet man auch im Internet.
Falsch. Das, was du zitierst, gilt höchstens im Zivilrecht.im öffentlichen Recht gelten andere Bestimmungen, z.B. § 37 Abs. 5 des Verwaltungsverfahrensgesetz:
Bei einem schriftlichen Verwaltungsakt, der mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlassen wird, können abweichend von Absatz 3 Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen.
http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__37.html
PS: Wenn man etwas zitiert, sollte man auch die Quelle des Zitats angeben.
Ja, es ist rechtens. Auch du kannst Briefe schreiben und diese ohne Unterschrift belassen, allerdings nur wenn es keine Willenserklärung ist, also z.B. nur einen Informationszweck erfüllen soll.
wie verhält sich das mit Paragraph 37 II VwVfG ?