Dienstleistung ohne Gewinnabsicht. Ist das trotzdem ein Gewerbe?
Ich möchte gern eine Dienstleistung anbieten, habe aber keine Gewinnabsichten, würde es also auf Kostendeckungsbasis machen. Ist das dann auch ein Gewerbe oder etwas anderes? Sagen wir ich biete selbst gemacht Kekse an und "verkaufe" sie, aber eben ohne Profit. Bzw. ich spende den Profit an eine gemeinnützige Organisation.
Ich frage mich was ich beim Ordungsamt anzeigen soll und ob, wenn ich so ein "Gewerbe" betreiben möchte, ich auch eine gewerbliche Nutzungsänderung beim Bauamt beantragen muss. Bei einem "normalen" Gewerbe muss ich die Räumlichkeiten auf gewerbliche Nutzung umändern lassen. Vielleicht gibt es ja einen Unterschied?
4 Antworten
Ohne Gewinnabsicht...???? Und von was willst oder kannst Du leben?
Hmmm..... Hängt die Antwort auf meine Frage davon ab wie ich meinen Lebensunterhalt verdiene?
Wäre möglicherweise "Liebhaberei"
ich spende den Profit an eine gemeinnützige Organisation.
Damit stellst du klar, dass du doch eine Gewinnerzielungsabsicht hast ! Damit ist es Gewerbe, muss angemeldet werden, es muss jährlich eine Steuererklärung abgegeben und ggf. Steuern gezahlt werden. Den Rest kannst du dann gerne auch spenden !
muss ich die Räumlichkeiten auf gewerbliche Nutzung umändern lassen.
Wenn du die Räume nur nebenbei für das Gewerbe nutzt, bedarf es keiner Nutzungsänderung.
Nein, denn ein entscheidendes Merkmal für ein Gewerbe ist die Gewinnabsicht.
Vielleicht hilfen dieses Infos weiter: