Nutzungsänderung von Gewerbe in einem Keller abgelehnt.

2 Antworten

"Trotzdem wollen sie das noch ausführlicher haben"

Daraus kann doch nicht geschlossen werden, daß die Genehmigung nicht erteilt wird.

Hier sollte ein Fachmann hinzugezogen werden, da bei einer solchen Nutzungsänderung eine Reihe von Vorschriften zu beachten sind; vermutlich reichen die allgemeinen Angaben als Keller eben nicht aus - es müssen ggf. Pläne eingereicht werden - es sollte ggf. in einem Gespräch geklärt werden, was denn nun von der Behörde genau verlangt wird...

Natürlich können Nutzungsänderungen auch abgelehnt werden (diese wird dann auch begründet) - dagegen kann man Widerspruch einlegen und ggf. klagen.

jabha25 
Beitragsersteller
 21.08.2014, 12:54

Danke dir für deine Antwort. Pläne und Antrag habe ich ordnungsgemäß eingereicht. Bevor ich das Objekt erworben habe, habe ich eine Nutzungsänderung vom Sonnenstudio in einem Shisha-Bar abgegeben, wurde aber abgelehnt mit unzureichende Argumente, habe trotzdem die Sache vergessen, jetzt vermutet das Bauamt, dass ich irgendwie dieser Lokal für Shisha-Bar ausnutzen werde, das ist aber nicht der Fall. Der Ortsbürgermeister hat mir dass so mitgeteilt. Darf das Bauamt nur anhand Vermutungen eine Nutzungsänderung ablehnen? Noch einemal Danke.

DerSchopenhauer  21.08.2014, 13:09
@jabha25

Nur auf eine Vermutung hin, dürfen sie das natürlich nicht ablehnen - in einer evtl. Ablehnung steht genau der Grund - der müsste dann von einem RA, der sich mit Baurecht auskennt, auf Rechtsmäßigkeit geprüft werden...

Kleiner Hinweis: Nur dann nicht die Frist zum Widerspruch versäumen!!!

Beauftrage mit der Nutzungsaenderung einen Architekten, der kennt sich damit am besten aus welche Unterlagen alles eingereicht werden muessen, um eine Nutzungsaenderung erfolgreich zu beantragen.

Sicher will das Bauamt einen neuen Grundriss, einen Lageplan und verschiedene andere Unterlagen haben.

Das heisst noch lange nicht das die Nutzungsaenderung abgelehnt wird. Nur wenn keine vollstaendigen Unterlagen eingereicht werden kann das Bauamt das ablehnen.