Nutzungsänderung von Gewerbe in einem Keller abgelehnt.
Hallo, habe vor 2 Monaten einen Antrag auf Nutzungsänderung abgegeben und wird wie aussieht abgelehnt. In dem Haus was ich erworben habe war ein Sonnenstudio drin, mein Hausbank finanziert kein Objekte mit Gewerbe, Die Bank ist nur für Privat Kunden zuständig. Das Geld wird an dem Verkäufer überwiesen nur wenn die Nutzungsänderung durch ist. jetzt sind Verzugszinsen fällig. Das Bauamt stellte mehrmals die Gleiche Frage und zwar wollen die ganz genau wissen wie das Keller benutzt werden, habe schriftlich es mitgeteilt, dass in dem Keller wie üblich Sachen von Mietern eingelagert werden, und eine Waschküche wird auch drin sein. Trotzdem wollen sie das noch ausführlicher haben. Auf gut deutsch sie wollen die Genehmigung nicht erteilen. Meine Frage: Darf das Bauamt so eine Nutzungsänderung ablehnen? und mit welcher Begründung? Gibt es Vorschriften wie ein Keller aussehen soll? Gibt es Fristen für eine Endgültige Antwort vom Bauamt?
Wie kann ich das Verfahren beschleunigen? Darf ich das Bauamt anklagen? Auch auf Verzugszinsen?
Ich wäre euch dankbar wenn Ihr mir helfen könntet. Mit besten Dank
Maik B.
2 Antworten
"Trotzdem wollen sie das noch ausführlicher haben"
Daraus kann doch nicht geschlossen werden, daß die Genehmigung nicht erteilt wird.
Hier sollte ein Fachmann hinzugezogen werden, da bei einer solchen Nutzungsänderung eine Reihe von Vorschriften zu beachten sind; vermutlich reichen die allgemeinen Angaben als Keller eben nicht aus - es müssen ggf. Pläne eingereicht werden - es sollte ggf. in einem Gespräch geklärt werden, was denn nun von der Behörde genau verlangt wird...
Natürlich können Nutzungsänderungen auch abgelehnt werden (diese wird dann auch begründet) - dagegen kann man Widerspruch einlegen und ggf. klagen.
Nur auf eine Vermutung hin, dürfen sie das natürlich nicht ablehnen - in einer evtl. Ablehnung steht genau der Grund - der müsste dann von einem RA, der sich mit Baurecht auskennt, auf Rechtsmäßigkeit geprüft werden...
Kleiner Hinweis: Nur dann nicht die Frist zum Widerspruch versäumen!!!
Beauftrage mit der Nutzungsaenderung einen Architekten, der kennt sich damit am besten aus welche Unterlagen alles eingereicht werden muessen, um eine Nutzungsaenderung erfolgreich zu beantragen.
Sicher will das Bauamt einen neuen Grundriss, einen Lageplan und verschiedene andere Unterlagen haben.
Das heisst noch lange nicht das die Nutzungsaenderung abgelehnt wird. Nur wenn keine vollstaendigen Unterlagen eingereicht werden kann das Bauamt das ablehnen.
Danke dir für deine Antwort. Pläne und Antrag habe ich ordnungsgemäß eingereicht. Bevor ich das Objekt erworben habe, habe ich eine Nutzungsänderung vom Sonnenstudio in einem Shisha-Bar abgegeben, wurde aber abgelehnt mit unzureichende Argumente, habe trotzdem die Sache vergessen, jetzt vermutet das Bauamt, dass ich irgendwie dieser Lokal für Shisha-Bar ausnutzen werde, das ist aber nicht der Fall. Der Ortsbürgermeister hat mir dass so mitgeteilt. Darf das Bauamt nur anhand Vermutungen eine Nutzungsänderung ablehnen? Noch einemal Danke.