Hundesitter nebenbei, wie versteuern und welche gesetzlichen Vorgaben gibt es?
Hallo,
ich würde gern auf einen Hund meiner Bekannten aus dem Dorf aufpassen mal 2 mal im monat oder mehr oder weniger, und wenn sie in den Urlaub fahren möchte.
Vor folgendem Problem stehen wir nun: Wir möchten beide dies auf dem absolut legalen Wege tun. Also rief ich beim Finanzamt an und fragte, wie ich die Einkünfte angeben kann? (Muss hier erwähnen,. dass ich ein Nebengewerbe bereits als Kosmetikerin habe) Mir wurde gesagt, dass es nur über einen Minijob geht oder über ein Gewerbe. Minijob ist es aber in Form der haushaltsnahen Dienstleistungen aber gar nicht, da ich es nicht bei ihr sondern, den Hund bei mir sitten werde. Und ich das mit dem Minijob auch nicht möchte. Gewerbe ist nun schwierig, da dann ja auch zig andere Dinge wieder ins Spiel kommen wie: Brauch ich eine Abnahme nach §11 vom Veterinäramt? Brauch ich eine Sitterhaftpflicht, da die normale Hundehaftpflicht bei einer gewerblichem Sitten nicht haftet und und und......
Falls hier jemand irgendwelche Erfahrungen hat, wie ich dies auf dem legalen Wege abhandeln könnte, wäre ich sehr dankbar :)
Herzliche Grüße Anna
5 Antworten
Es kommt auf die monatlichen Einkünfte dann an, wenn es unter dem Minijob Wert liegt ist es ein Minijob egal wo das gemacht wird, es kommt auf den Betrag an.
Wegen der Hapftpflicht Unfalllhaftpflicht, fragst Deine Versicherung, ob das drin ist. Wenn es nur 1 Hund ist ist es nicht gewerblich, dann ist es privat. Hobby.
Dann ist noch zu klären, wenn es eine Mietwohnung ist, dass der Vermieter Bescheid weiß.
Macht es doch über eine Seite wie hundesitter.de, dogsitter.de oder es gab noch eine nur mir fällt der Name grade nicht ein, ich poste dir den Link nachher mal als Kommentar unter meine Antwort. Mit der Seite habe ich Erfahrung und finde sie echt gut. Die klären dann alles mit den Steuern und es ist absolut legal
Könnt ihr denn nicht zumindest die Sache mit dem Geld verheimlichen?
leider haben auf einem Dorf die "Wände" Ohren ;) und jeder weiß alles ......
Ja gut da hast du recht. Ich denke die Seiten sind auch nur dazu gedacht Kontakt zu Hundebesitzer zu bekommen, danach kann man sowas unter sich regeln und braucht die Seite nicht mehr. Ich persönlich finde bei so kleinen Summer ist es auch nicht zwingen notwendig es offiziell zu machen. Das ist ja das gleiche wie wenn man bei den Nachbarn babysittet und als Dankeschön vielleicht 10€ bekommt. Ich glaube bei so kleinen Summen wird auch keiner nachforschen.
Na das sehen die hier bei uns im Finanzamt aber anders.... Problem ist nur, wenn auf einmal eine Interessentin von der Gewerbeaufsicht ist und das dann nebenbei erzählt..... das hatte ich nun letzte Woche grrrrr ......es kommt manchmal doch anders als man denkt auch die haben Hunde und können einem ans bein pinkeln :(
Und die Summen sind echt lächerlich, aber da drohen die einem mit Strafen mit bis zu 25000€, fass ich mich an kopf, habe da kein Verständnis für
Sie beschreiben es ja größten Teils schon auf der Seite. Noch nicht, allerdings hat mir eine Freundin die Seite empfohlen. Sie hat darüber schon öfter Hunde betreut
schau bitte mal auf meinen Kommentar von eben, die Seiten veräppeln einen soch quasi durch deren Stillschweigen ... bin sooo sauer, war auch vorher bei Tierhelden.de mitglied und es ist immer die gleiche Masche, die kassieren die Vermittlungsgebühr und falls es streß geben sollte mit dem Finanzamt sind die ja als Vermittler schön raus aus der Sache......grrrrummel
Übrigens die Seite die ich meinte heißt DogBuddy
ich habe die Seite mal angeschrieben wie das da von Statten da gehen soll.... Hast Du da konkrete Erfahrungen mit?
Somit bringen diese Vermittlungsseiten wie DoggyBuddy betreut.de etc gar nichts, denn man arbeitet quasi schwarz, wenn man kein Gewerbe anmeldet (und die vielen Dinge beachtet, die die Gewerbeanmeldung nach sich zieht, mit dem Gewerbeschein ist es nicht getan)
"Benötige ich eine Arbeitsgenehmigung, um ein Hundesitter zu werden? Geändert am: Mo, 10 Aug, 2015 at 1:41 PM
Da wir nicht Dein direkter Arbeitgeber sind, verlangen wir keine Arbeitsgenehmigung von Dir. Wie alle Selbständigen in Deutschland müssen auch Hundesitter sich an die abzugebenden Steuern und an die Rahmenbedingungen für Selbständige halten. " Zitat www.DoggyBuddy vom 01.10.2015
Also kann man quasi jedem Tierfreund, der sich als Tiersitter anbietet und dies nicht als Selbständiger oder Minijobber tut ans Bein pinkeln, ich bin echt total enttäuscht, dass es keine andere Lösung zu geben scheint?!?!
Hallo liebe Jeally,
vielen lieben Dank für die schnelle Antwort :)
Ich hatte mich auf einer dieser Seiten mal registriert, jedoch vermitteln die nur die "Kontakte" bzw. Tiere und nehmen dann vom Suchenden für die Vermittlung eines Sitters dann ein kleines Entgelt, mir als Sitter jedoch hilft es nicht, da ich dann immer noch vor dem Problem in meiner Frage stehe mit den evtl. erforderlichen Anmeldungen und dem Finanzamt......
Evtl. noch eine andere Idee?
Herzliche Grüße
Anna
Musst du unbedingt Geld dafür nehmen? Könnt ihr nicht etwas tauschen? Vielleicht kann die Freundin ja für dich kochen oder backen?
Das hatte ich auch schon überlegt, aber sie möchte es gern bezahlen und damit basta.... ist für sie auch am einfachsten kann ich verstehen.... Hatte auch schon überlegt, ob Sie mir dafür nicht etwas "schenken" kann oder so..... aber das hat dann auch wieder einen geldeswert und dann stehen wir im Fall der Fälle auch wieder da......
Aber die Idee ist gut :) Danke schön!
Heißt es Entgeld oder Entgelt?
Ich arbeite, mein Arbeitgeber lässt mich dafür umsonst in einer Wohnung wohnen und gibt mir noch Lebensmittel, Kleidung.... dann ist das alles Steuerfrei?
Ich denke Entgelt, sagt auch google ;)
Wenn man das eingenommene Geld Spendet ist es legal das auszuüben, wenn du dich damit selbst bereicherst ist es illegal weil du eine Dienstleistung anbietest und dafür auch Geld bekommst auch wenn du das Geld nicht willst hast du es aber in der Hand dann Musst du ein Klein Gewerbe anmelden oder du Spendest es an Tierschutzorganisation Wei zb. [ Tasso, usw. ] damit hatte ich zu tun weil ich es nicht wusste doch als ich mich entschieden habe es zu spenden und meinen Kundenstamm zu verkleinern zählt es laut Gesetz als Hobby du musst ein Gewerbe anmelden wenn du mehr als 4 Bekannt oder Kunden hast, wenn du es nur Für Freunde machst kannst du das als Hobby führen und musst es nicht anmelden egal wie viele Freunde dich dafür bezahlen.
Hallo Anna,
am einfachsten ist es, du machst den PC ausund machst einen Termin bei der IHK oder einen Gründungsberater. Hier sinddie Infotermine in der Regel kostenlos. Unddu hast sofort eine Antwort!
Unter uns: Wo soll dasProblem sein?!
Aber wenn es doch nur um den Hund deiner Freundin geht, dann bleibt es doch zwischen euch?