Hundesitter nebenbei, wie versteuern und welche gesetzlichen Vorgaben gibt es?
Hallo,
ich würde gern auf einen Hund meiner Bekannten aus dem Dorf aufpassen mal 2 mal im monat oder mehr oder weniger, und wenn sie in den Urlaub fahren möchte.
Vor folgendem Problem stehen wir nun: Wir möchten beide dies auf dem absolut legalen Wege tun. Also rief ich beim Finanzamt an und fragte, wie ich die Einkünfte angeben kann? (Muss hier erwähnen,. dass ich ein Nebengewerbe bereits als Kosmetikerin habe) Mir wurde gesagt, dass es nur über einen Minijob geht oder über ein Gewerbe. Minijob ist es aber in Form der haushaltsnahen Dienstleistungen aber gar nicht, da ich es nicht bei ihr sondern, den Hund bei mir sitten werde. Und ich das mit dem Minijob auch nicht möchte. Gewerbe ist nun schwierig, da dann ja auch zig andere Dinge wieder ins Spiel kommen wie: Brauch ich eine Abnahme nach §11 vom Veterinäramt? Brauch ich eine Sitterhaftpflicht, da die normale Hundehaftpflicht bei einer gewerblichem Sitten nicht haftet und und und......
Falls hier jemand irgendwelche Erfahrungen hat, wie ich dies auf dem legalen Wege abhandeln könnte, wäre ich sehr dankbar :)
Herzliche Grüße Anna
5 Antworten
Es kommt auf die monatlichen Einkünfte dann an, wenn es unter dem Minijob Wert liegt ist es ein Minijob egal wo das gemacht wird, es kommt auf den Betrag an.
Wegen der Hapftpflicht Unfalllhaftpflicht, fragst Deine Versicherung, ob das drin ist. Wenn es nur 1 Hund ist ist es nicht gewerblich, dann ist es privat. Hobby.
Dann ist noch zu klären, wenn es eine Mietwohnung ist, dass der Vermieter Bescheid weiß.
Macht es doch über eine Seite wie hundesitter.de, dogsitter.de oder es gab noch eine nur mir fällt der Name grade nicht ein, ich poste dir den Link nachher mal als Kommentar unter meine Antwort. Mit der Seite habe ich Erfahrung und finde sie echt gut. Die klären dann alles mit den Steuern und es ist absolut legal
Musst du unbedingt Geld dafür nehmen? Könnt ihr nicht etwas tauschen? Vielleicht kann die Freundin ja für dich kochen oder backen?
Wenn man das eingenommene Geld Spendet ist es legal das auszuüben, wenn du dich damit selbst bereicherst ist es illegal weil du eine Dienstleistung anbietest und dafür auch Geld bekommst auch wenn du das Geld nicht willst hast du es aber in der Hand dann Musst du ein Klein Gewerbe anmelden oder du Spendest es an Tierschutzorganisation Wei zb. [ Tasso, usw. ] damit hatte ich zu tun weil ich es nicht wusste doch als ich mich entschieden habe es zu spenden und meinen Kundenstamm zu verkleinern zählt es laut Gesetz als Hobby du musst ein Gewerbe anmelden wenn du mehr als 4 Bekannt oder Kunden hast, wenn du es nur Für Freunde machst kannst du das als Hobby führen und musst es nicht anmelden egal wie viele Freunde dich dafür bezahlen.
Hallo Anna,
am einfachsten ist es, du machst den PC ausund machst einen Termin bei der IHK oder einen Gründungsberater. Hier sinddie Infotermine in der Regel kostenlos. Unddu hast sofort eine Antwort!
Unter uns: Wo soll dasProblem sein?!