Gewerbe im Eigenheim nicht erlaubt da Außenlage. Einfach andere Betriebsstätte angeben/Zimmer mieten
Ich möchte ein Kleingewerbe (eigentlich) in meinem Eigenheim gründen/anmelden. Leider wohne ich in Außenlage, so dass das Bauamt sagt: "Ja, ein Zimmer im Eigenheim darf man ohne Probleme gewerblich nutzen" aber "das Haus liegt in Außenlage, da ist kein Gewerbe erlaubt!"
Mit anderen Worten: Ich dürfte nichtmal in meiner Küche "Spucktüten" zusammen kleben, da dem Grunde nach in unserer Wohnlage/Flurstück kein Gewerbe erlaubt ist.
Darf der Unternehmensitz doch mein Wohnsitz sein, wenn ich für geringes Geld einfach ein "Zimmer" anmiete und es als Betriebsstätte deklariere? Meine "Unternehmung" grenzt schon fast an das Beispiel der "Spucktüten". Keine Erlaubnis notwendig, kein Kundenverkehr, keine Auflagen, gar nichts. Nur, dass unser Haus 1km zu weit in der Wallachei liegt!!!
Ist es möglich, den Firmensitz zu Hause zu haben und die Betreibsstätte zur Not eine angemietet "Garage"?
Vielen Dank im voraus...
1 Antwort
Hi
Ich glaube du machst da irgendetwas falsch in deiner Beschreibung. Du meldest ein Gewerbe an für den "Verkauf von Spucktüten". Funktioniert das Online, Wochenmärkte, Flohmärkte oder wie? Reicht nicht ein Nebengewerbe, wenn du am Anfang nicht viel Umsatz hast?
Du willst bei dir Daheim zwar etwas herstellen, hat aber nicht wirklich etwas mit dem Ort des Verkaufes zu tun hat. Du hast ja so gesehen nur einen Teil des Wohnraums, den du geschäftlich nutzen möchtest. Z.B. Buchführung, Stauraum und ein paar Tütchen kleben. (Auch hier kommt es darauf an, ob du überhaupt Selbst hergestellte Ware an den Mann bringen darfst.) Dieser Teil des Raums fliest in deine Buchführung ein und ist steuerlich absetzbar.
Ich habe eine Gewerbe für eine mobile Diskothek. Firmensitz ist zwar bei mir daheim, aber mein Gewerbe führe ich anders aus.
Du hast leider den Leuten im Amt das so gesagt, wie es für dich logisch ist. Soll aber nicht bedeuten das dir die auch folgen konnten. Einige Sachbearbeiter schallten auf Durchgang und denken nicht mit, bzw. bringen dich mit deiner Anmeldung auf den richtigen Weg.
PS.:Schreib mal bitte, wie du deine Ware an den Mann bringen möchtest.
Gruß Nino
Hi
Ich will dich nicht gleich total ausbremsen, aber was du vor hast geht so ohne weiteres gar nicht. Soweit sich die Gesetze nicht geändert haben musst du erst einmal klären, ob du überhaupt etwas schneidern und verkaufen darfst. Gewisse Ausnahmen gibt es für eine "Änderungs Schneiderei". Hier sollte die IHK dein Ansprechpartner sein.
Dieses Problem mußt du erst mal lösen bevor du weiter recherchieren kannst.
Als zweites versucht du ein Wohnhaus, Wohnung oder Teile davon, für Gewerbliche Zwecke zu ändern. Auch das geht nicht so einfach. Das weißt du ja jetzt selber. Es spricht nichts dagegen, wenn du ein Büro für dein Geschäft hast. Das darf aber kein anderweitig gewerblich genutzte Fläche sein sein. Sei es als Verkaufsraum, Auslieferungslager für das Publikum oder zur Herstellung bestimmter Waren.
Kläre mal zuerst den ersten Punkt oben. Danach kannst du mich noch einmal anschreiben, um weitere Schritte zu klären.
Gruß Nino
Hallo Gino! Es geht um leichte Schneiderarbeiten, d. h. ich kaufe Stoffe, verarbeite/schneidere sie zu kleinen Babyzubehörartikeln und verkaufe sie via Internet.
Das ganze im Nebenerwerb, Kleinunternehmerregelung, Kleingewerbe usw. Ich benötige einen Schreibtisch mit Nähmaschine und ein Regal für Stoffe. Für die Herstellung und den Versand reicht das Gästezimmer völlig aus.
Problem: Ich wohne im ländlichen Bereich, ringsherum nur Bauerhöfe.Kein Gewerbe erlaubt, nur Landwirtschaft für Priviligierte (Forst und Landwirte durch Erbrecht) Personenkreise. Ich darf auch an mein Haus nur ein Altenteil anbauen, was ich auch selbst bewohne, wenn meine Kinder das eigentliche Haus geerbt haben.Argument der Baubehörde: Jeder darf sein Gewerbe im angemessenen Rahmen erweitern, insofern haben sie Angst, dass ich 20 Schneiderinnen einstelle und eine Produktionshalle mitte in die Feldmark bauen würde, denn dass dürfte ich dann zwangsläufig tun. Es gibt ja dieses Recht auf Erweiterung.
Ich frug, ob ich das nicht per "notarieller Versicherung" ausschließen darf. Ich kann hier so und so nichts ans Haus anbauen. Und wenn ich wirklich 20 Personen einstellen müsste, würde ich wohl freiwillig ins Gewerbegebiet "ziehen".
Aber das Bauamt sagt nein, denn sie dürfen nicht bei dem einen Ausnahmen zulassen und ein Gewerbe tolerieren, sonst könnte der nächste in diesem Gebiet mit einer Tankstelle in der Feldmark ankommen (oder so).
Daher der Gedanke: Firmensitz bei mir zu Hause und das Gewerbe wird dann natürlich in einem angemieteten Raum in einer erlaubten Gegend ausgeübt. Und wenn ich zu Hause an meinem Schreibtisch sitze, werde ich natürlich keine gewerblichen Gedanken über Stoffe und Nähmaschinen haben...
Gruß Bobby