Folgender Fall:
Ein Nachbar in einem Mehrfamilienhaus hat mehrere Kellerräume als Wohnräume ausgebaut und diese auch mit der Erdgeschosswohnung innerhalb der Wohneinheit mit einer Treppe verbunden.
Diese "Kellerräume" beinhalten Büro, Kinderzimmer sowie Ankleidezimmer.
Gegenüber der Stadt wurde diese Nutzungsänderung allerdings nie erwähnt, so dass z.B. die Grundsteuer nur auf der Wohnfläche des Erdgeschosses basiert und die sich im Keller befindlichen Räume komplett außen vor sind.
Bei gemeinschaftlichen Kosten der Wohnanlage, die nach Wohnflächenanteil aufgeschlüsselt werden, besteht dieser Nachbar nun darauf, dass die im Keller befindlichen Räume nicht zu seiner Wohnfläche zählen.
Das ist natürlich ein finanzieller Vorteil dieses Nachbarn, zu Lasten der anderen Mitbewohner da diese anteilig mehr zahlen müssen.
Ist das denn zulässig?
Was kann man in so einem Fall machen wenn sich der Nachbar vehement weigert? Untersagung der Nutzung per Anwalt? (Den anderen Nachbarn platzt bald die Hutschnur) Immerhin sind diese Räume nicht als Wohnräume genehmigt, wenn sie aber als solches genutzt werden muss auch dafür gezahlt werden.
Laut Teilungserklärung sind diese Räume übrigens als "Kellerräume" deklariert. Der Umbau wurde allerdings schon vor Verkauf der übrigen Wohneinheiten im Haus durchgeführt, da dem Besitzer dieser Wohnung vorher die komplette Anlage gehörte. Um einen Rückbau geht es allerdings auch nicht, der Nachbar soll einfach nur dafür aufkommen.
Was kann man nun also machen, wenn der Nachbar uneinsichtig bleibt und für seine als Wohnraum genutzten Kellerräume nicht finanziell aufkommen will?