Müssen die Nachbarn zustimmen, bei einer Nutzungsänderung von Wohnraum?

6 Antworten

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Die Untere Bauaufsichtsbehörde befindet sich im allgemeinen im Landratsamt. Dort kannst du als "betroffener" Nachbar gern nachfragen, ob dieses Gewerbe baurechtlich genehmigt wurde. Die Kommune (Bauamt) wird dir auch einen Auskunft erteilen können, da sie am Baugenehmigungsverfahren beteiligt wird. Der Sachverhalt, deine Anfrage, wird geprüft und du bekommst Bescheid, der kostenfrei ist. Vereinbare einen Termin mit einer der beiden Abteilungen. Die "Hintertür" würde ich an deiner Stelle dort nicht anschneiden. Immer schön sachlich bleiben.... :-))

Seehausen  21.11.2012, 10:12

Diese Antwort ist keine Antwort, sondern lediglich eine Reihe von Vermutungen. Und Bauaufsichtsbehörden gibt es auch in vielen kreisfreien und kreisangehörigen Gemeinden. Und ob e-bay Verkauf eine baurechtlich relevante Nutzung ist hängt von der Art und dem Umfang des Verkaufes ab. Und selbst wenn es baurechtlich relevant sein sollte heißt das noch lange nicht, dass die Nachbarschaft betroffen ist. Und die Gemeinde darf keine Auskünfte an Dritte geben.

Und wenn ein Nachbar "anfragt" wird die Bauaufsicht immer für den Hinweis dankbar sein, denn sie muss dann immer prüfen, ob der Nachbar erfolgreich klagen kann.

jui24hund 
Beitragsersteller
 20.11.2012, 11:54

Vielen Dank für Deine Antwort. Aber man kann davon ausgehen das bei einer reinen Nachfage nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird ? Sondern wirklich erst wenn eine Anzeige gemacht wird ?

Bauaufsichtsbehörden gibt es auch in vielen kreisfreien und kreisangehörigen Gemeinden. Und ob e-bay Verkauf eine baurechtlich relevante Nutzung ist hängt von der Art und dem Umfang des Verkaufes sowie der festgesetzten Art der baulichen Nutzung des Baugebietes ab. Und selbst wenn es baurechtlich relevant sein sollte heißt das noch lange nicht, dass die Nachbarschaft betroffen ist.

Und wenn ein Nachbar "anfragt" wird die Bauaufsicht immer für den Hinweis dankbar sein, denn sie muss dann immer prüfen, ob der Nachbar erfolgreich klagen kann.

Bau NvO § 3 -Reine Wohngebiete-

(1) Reine Wohngebiete dienen dem Wohnen. (2) Zulässig sind Wohngebäude. (3) Ausnahmsweise können zugelassen werden 1. Läden und nicht störende Handwerksbetriebe, die zur Deckung des täglichen Bedarfs für die Bewohner des Gebiets dienen, sowie kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes, 2. Anlagen für soziale Zwecke sowie den Bedürfnissen der Bewohner des Gebiets dienende Anlagen für kirchliche, kulturelle, gesundheitliche und sportliche Zwecke. (4) Zu den nach Absatz 2 sowie den §§ 2, 4 bis 7 zulässigen Wohngebäuden gehören auch solche, die ganz oder teilweise der Betreuung und Pflege ihrer Bewohner dienen.

Ein Ebay-Handel mit Lieferverkehr gehört nicht dazu. Somit wird dein Nachbar auch nicht beteiligt (gefragt). Euer Wohngebiet ist als "reines Wohngebiet" klassifiziert? Für eine Baugenehmigung (Nutzungsänderung) zahlst du selbstverständlich eine Gebühr. Ggf. auch für den Bauvorlageberechtigten (Architekt).

jui24hund 
Beitragsersteller
 20.11.2012, 09:26

Danke !! Das heißt wenn mein Nachbar in einem reinen Wohngebiet einen Handel betreibt können wir davon ausgehen das er keine Nutzungsänderung hat weil er laut Baurecht gar keine bekommen kann ?? Oder gibt es da wieder irgeneine Hintertüre um doch ein Gewerbe zu haben. Gewohnheitsrecht, niemand hat sich beschwert? Oder es war ein Architekt da und hat alles abgenommen und für gut befunden ? Wie und wo kann ich erfahren ob eine Nutzungsänderung besteht ? Bauamt oder Landratsamt ? Vielen Dank Du hast mir schon sehr geholfen

eine bauordnungsrechtliche prüfung der unteren bauaufsichtsbehörde erfolgt im allgemeinen schon durch einen hinweis. das könnte für dich die kommune in die wege leiten, wenn sie feststellt, dass für den handel keine baugenehmigung vorliegt. das musst du halt erfragen. (dann wärst du in eurem fall ein "ehrenamtlicher bauordnungsrechtlicher prüfer/ aufklärer"..... sorry, ist ein spaß)

jui24hund 
Beitragsersteller
 21.11.2012, 09:45

Oje ,ich weiß ehrlich nicht ob ich einer sein will. :-) Aber mal abwarten. Danke du hast mir sehr geholfen

Zunächst müsst ihr prüfen, für welche Art der Nutzung die Räume bisher bauirechtlich genehmigt waren. Wenn dann eine Umnutzung notwendig wird müssdt ihr prüfen, ob in dem bestehendenm Baugebiet Wohnungen zulässig sind. Erst dann könnt ihr einen Bauantrag zur Nutzungsänderung in Wohnraum bei der zuständigen Bauaufsicht stellen; diese wird dann im Geneh,migungsverfahren alle "Träger öffentlicher Belange" wie z.B. die Gemeinde um das Einvernehmen bitten. Den Nutzungsänderungsantrag muss ein nach Landesbauordnung "bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser" aufstellen; nachzuweisen sind Schallschutz, Wärmeschutz, Stellplätze, Brandschutz etc.

Umgekehrt gilt das gleiche für Wohnraum in Gewerbe..

jui24hund 
Beitragsersteller
 19.11.2012, 15:31

Danke ! Weißt Du ob die Nachbarn befragt werden ?

Seehausen  19.11.2012, 16:11
@jui24hund

Nur wenn die neue Nutzung die Nachbarn in ihren öffentlichen Rechten beeinträchtigt. Das ist z.B. der Fall, wenn neben einem Wohngebäude eine Diskothek eingerichtet wird, oder ein Schweinemaststall errichtet wird oder umgekehrt neben einem emittierenden Gewerbebetrieb ein Wohnhaus entsteht, durch das der Gewerbebetrieb eingeschränkt wird.

Eine Antwort kann also nur in Kenntnis der Rechtslage und der konkreten Massnahme erfolgen. Wenn ein Einvernehmen notwendig ist geht es aber nicht um das subjektive Empfinden der Nachbarn, sondern um objektive Rchtspositionen. u

asavakit  15.01.2013, 21:32
@Seehausen

Das ist nicht ganz richtig. Zumindest nicht nach bayerischem Recht. Sollte eine Nutzungsänderung beantragt worden sein, hättet ihr als Nachbar beteiligt werden MÜSSEN. Wenn euer Nachbar nicht zu euch gekommen ist u gebeten hat den Antrag zu unterschreiben, bzw ihr habt die Unterschrift verweigert, hätte euch die Genehmigungsbehörde (= LRA) eine Ausfertigung des Bescheides zustellen müssen nach der ihr 1 Monat zeit habt dagegen zu klagen.

Solltet ihr das versäumt haben, habt ihr leider keine Chance mehr dagegen vorzugehen. Es sei denn es war bei der Genehmigung nicht bekannt dass durch Anlieferungsverkehr Störungen auftreten können.

Wenn euer Nachbar allerdings keine Nutzungsänderung beantragt hat (u vorher kein Gewerbebetrieb vorhanden war), dann könnt ihr ihn jederzeit bei der Behörde, z.B. Baurecht oder Immissionsschutz anzeigen, da die tägliche Anlieferung durch LKW einem reinen Wohngebiet wiederspricht. Auch ist es möglich dass dein Nachbar eine Genehmigung des Gewerbeaufsichtsamtes benötigt.

Geh doch einfach mal ins Landratsamt und klappere die Stellen Baurecht, Immissionsschutz und Gewerberecht ab. Dort werden sie dir bestimmt weiterhelfen;)

Seehausen  16.01.2013, 09:58
@asavakit

Diese Antwort strotzt nur von Vermutungen und Halbwissen; so schlicht ist das öffentliche Baurecht nicht.

Ob im "Reinen Wohngebiet" eine e-bay Verkauf zulässig ist richtet sich nach Bundesrecht und nicht nach dem Bausicherheitsrecht (Bauordnung) der Länder. Und ob diese Nutzung überhaupt baurechtlich relevant ist richtet sich nach der Intensivität und dem Umfang der möglichen Beeinträchtigungen der Naschbarn: Besucher, Anlieferverkehr etc. Und ob sowas unter "freiberuflich" subsummiert werden kann oder nicht.

Und auch in Bayern müssen Nachbarn nur dann einer Baugenehmigung zustimmen, wenn Befreiungen oder Abweichungen von Vorschriften genehmigt werden sollen, die ihrem Schutz dienen. Ob das im Einzelfall zutrifft ist eine Entscheidung der Bauaufsicht, kein Automatismus.

Und Immissionsschutzbehörden und Gewerbeaufsicht haben damit nichts zu tun!!!