Gewerbliche Angebote am schwarzen Brett legal? Impressumspflicht?
Hallo,
ich biete eine Dienstleistung (Filmaufnahme und Videoschnitt von Hochzeiten) an und habe dafür auch schon ganz offiziell ein Gewerbe angemeldet.
Darf man (nach deutschem Recht) an sogenannte "schwarze Bretter" in Supermärkten, Universitäten, Schulen, Kirchen etc. eine Werbung für gewerbliche Angebote anbringen (z.B. mit Abreißzetteln) und wenn ja: Muss man dann neben der Telefonnummer auch die komplette Adresse angeben, auf die das Gewerbe gemeldet ist; also quasi eine Art Impressumspflicht?
4 Antworten
Habe ich auch schon gemacht. Ja-ich gebe das trotzdem nach § 5 TMG (Tele_Mediengesetz) & § 6,10 MDVstV (Mediendienst-Staatsvertrag) mit Steuer Nr. nach § 19,1 USTG Kleinunternehmer an
Da haben wir hier Musikschulen, Super-Märkte. Ich vermiete hier Licht-Ton-Instrumente
Ich habe hier einen Flyer erstellt mit Abreißzetteln, den Disclaimer dann oberhalt der Abreißkante mit 6er Schrift
Dann Anbringen mit Aushang-Datum ab: Hängt natürlich vom Eigentümer ab, manchmal sind wirklich nur private Angebote erlaubt
Aber was ist hier privat ? Auch ein Schüler nimmt ja quasi Geld für Nachhilfe, wenn er in der Oberstufe das dann für niedrigere Klassen anbietet
Auch gibt es P2P Plattformen, wo ich auch angemeldet bin wie frents.com, whyown.it oder Leihdirwas.de, da kann man quasi auch Geld verdienen, wenn man privat die Bohrmaschine "verleiht"
Das kommt auf den Eigentümer des "schwarzen Brettes" an, ob er gewerbliche Aushänge zulässt. Dem solltst Du die dresse und Kontakt- / Firmendaten nennen
Hallo,
natürlich kannst Du Deine Dienstleistung an schwarzen Brettern aushängen, sinnig ist es auch dabei Kontaktdaten anzugeben, sonst könnten Dich ja mögliche Interessenten nicht erreichen.
Ein Impressum aber ist nicht notwendig.
Ob du das Schwarze Brett nutzen darfst, hängt einzig vom Eigentümer des Brettes ab.
Eine Impressumspflicht gibt es da nicht.