Diebstahl beim Arbeitgeber und Weiterverkauf im Internet. Strafe?
Hallo an Alle! Ich weiss nicht, wie ich anfangen soll, weil ich so geschockt bin. Mein Partner hat 1,5 Jahre seinen Arbeitgeber bestohlen und die Ware bei eBay verkauft. Welche Strafe könnte ihn erwarten? Vorbestraft ist er nicht. Schon jetzt... Danke, für eine Antwort.
4 Antworten
Was er vom AG zu erwarten hat, ist mit großer Wahrscheinlichkeit die Kündigung, Schadenersatzforderungen und ein mieses Arbeitszeugnis.
Letzteres dürfte zwar momentan wohl seine geringste Sorge sein, aber: im Normalfall darf im Zeugnis eine Straftat nicht ausdrücklich erwähnt werden, aber es gibt genug andere zulässige Möglichkeiten, im Zeugnis eventuelle spätere Arbeitgeber zu warnen. Deshalb sollte er hier (anonymisiert) oder bei einem Fachmann sein Zeugnis prüfen lassen.
Was strafrechtlich zu erwarten ist, lässt sich hier schlecht prognostizieren, da keiner von uns den Fall konkret kennt. Je nachdem kann es sich um Diebstahl (§ 242 StGB) oder Unterschlagung (§ 246 StGB) handeln. Ob er mit einer Bewährungsstrafe davon kommt, können wir hier auch schlecht prognostizieren - auch da bräuchte man viel mehr Details. Lasst euch am besten schnellstens von einem Anwalt beraten.
Es gibt so viele Faktoren, die noch zusätzlich Einfluss haben, dass man das nicht voraussagen kann: Ist er geständig? Zeig er Reue? Bemüht er sich, den Schaden wieder gut zu machen? Usw...
Die Strafe für schweren Diebstahl liegt zwischen 3 Monaten und 10 Jahren Freiheitsstrafe. Prinzipiell kann eine Strafe nur dann zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn sie 2 Jahre nicht übersteigt. Aber auch bei einer Strafe unter 2 Jahre müsste es eine gute Sozialprognose geben, damit die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird.
Er hat direkt alles zugegeben und nichts geleugnet. Er zeigt Reue und möchte für den Mist, den er gemacht hat, geradestehen. Wieso er das gemacht hat, weiss er selber nicht. Auf einmal war er in der schiefen Schiene drin.
Er hat kein Gebäude oder Schrank oder Ähnliches aufgebrochen. Einen Menschen hat er auch nicht verletzt.
Er hat sich bisher nie etwas zu Schulden kommen lassen. Wird auch nie mehr so etwas machen. Er ist kein Krimineller.
Er hat Kinder um die er sich gut kümmert. Grundsätzlich ist er ein wirklich sehr hilfsbereiter und zuverlässiger Mensch.
Eine neue Arbeit - unbefristeter Arbeitsvertag - hat er auch. Er ist nicht einen Tag dem Staat zur Last gefallen und hat sofort nach neuer Arbeit gesucht und gefunden. Er fühlt sich bei seinem neuen Arbeitgeber sehr wohl. Der neue AG kennt die Situation - er hat dort mit offenen Karten gespielt - und hat trotzallem einen unbefristeten Vertrag erhalten.
Demnach doch ein gutes Sozialverhalten. Man kann einem Menschen doch nicht riesige Steine ins Leben rollen, weil er diesen Mist verbockt hat. Menschlich gesehen, sollte man vielleicht auch menschlich entscheiden. Wie gesagt, er möchte dafür aufkommen! Aber mal ehrlich, es gibt doch viel viel Schlimmeres.
Er ist ein Krimineller. Und es war nicht ein einzelner Ausrutscher, sondern er hat über 1,5 Jahre Straftaten verübt. Das wird erschwerend sein.
Ich kenne den Schaden nicht, aber vor 5 Jahren gab es genau so einen Fall. Schaden damals 15.000 €. Der Angeklagte bekam 16 Monate Haft. Natürlich muss der Schaden bezahlt werden.
Ich würde mich so schnell es geht von ihm trennen.
Ist denn eine Bewährung möglich?
Wahrscheinlich, weil es noch keine Vorstrafe gibt, wie du sagst. Außer der Schaden so hoch, dass der Richter garnicht anders kann.
uhhh das ist nicht nur moralisch unterstes niveau sondern auch strafrechtlich- 3 jahre ist da minimum
der soll einfach auf post warten.
als erstes folgt vermutlich die kündigung...
10.000€; schwerer Diebstahl; nach Paragraph 242/243; Ersttäter ohne Vorstrafe
Was kann hier passieren? Bewährung?