Diebstahl über 1400€. Was muss ich erwarten?
Hallo, mir wird vorgeworfen etwa 1400 Euro gestohlen zu haben. Die beweislage ist auch eindeutig. (Kameraaufnahmen) Bin ersttäter, 21 Jahre alt und Student. Habe es aus Geldnot getan und bereue es jetzt im Nachhinein sehr. Wenn ich mich stelle, und das Geld zurück gebe, was muss ich dann erwarten? Und bin ich danach in jedem Fall vorbestraft?
Vielen Dank für eure Antworten.
8 Antworten
Vorbestraft auf jeden Fall. Der Strafmaß ist aber sehr unterschiedlich. Eine Strafe i.H.v. 3000 Euro z.B. kann mit Hilfe eines Anwalts auch auf unter 1000 Euro reduziert werden und zwar ohne ein Verfahren. Das nur als Beispiel. :) Ich würde lieber einen Anwalt mit der Verteidigung beauftragen. PKH gib es dazu leider nicht, BH wird nur gewährt für die Akteneinsicht über den Anwalt.
BH = Beratungshilfe, PKH = Prozesskostenhilfe
Ja, ich glaube, du kannst trotzdem eine Selbstanzeige machen. Wenn du vorher eine Vorladung bekommst, dann solltest du unbedingt die Vorladung ernst nehmen.Gebe eine ehrlichen Aussage über denSachverhalt ab und bereue deine Tat, das ist sehr wichtig. Natürlich wirst du eine Gerichtsverhandlung bekommen. Aber auch dort solltest du unbedingt die Wahrheit sagen und Reue zeigen. Entschuldige dich beim Geschädigten. Ich wünsche dir ein mildes Urteil und grüße dich herzlich, bienemaus63
Jetzt, nachdem eine Anzeige gefertigt wurde, es Beweise wie Kameraaufnahmen gibt, wird es sehr wahrscheinlich zu einer Gerichtsverhandlung mit einem rechtskräftigen Urteil kommen. Wenn dies geschieht, bist du vorbestraft. Das wird dich dein ganzes Leben begleiten und dir unter Umständen so manchen Weg im Leben versperren. Auch bei einer Bewährungs- oder Geldstrafe, sowie gemeinnützige Arbeit. Denn selbst wenn diese Verurteilung nicht im "kleinen Führungszeugnis" steht (das ist das Führungszeugniss, welches jeder auf Antrag zugeschickt bekommt), so ist jede Verurteilung im "großen Führungszeugnis" (für Behörden und Ämter) eingetragen. Dieses wird dir auch nicht ausgehändigt, im Normalfall bekommst du es nicht mal zu sehen.
Also auf jeden Fall schon mal "herzlichen Glückwunsch zur ersten anstehen den Verurteilung". Und mit 21 Jahren wirst du nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt. Also gleich zweimal ins Fettnäpfchen getreten. Aber mit 21 Jahren hätte man auch erwartet, das man sich der Tragweite seiner Handlungen auch bereits im Voraus bewusst ist ...
wenn du schon beschuldigt wurdest ( jemand hat eine anzeige gemacht) dann bringt dir stellen garnichts. der nächste schritt wäre vor gerricht reue zu zeigen. Da du ersttäter bist und dazu auch noch student wirken sich die umstände mildernd auf das urteil aus. Nichts desto trotz kann es passieren dass du vorbestraft sein wirst. ich denke aber eher dass du wenn du ehrlich bist und reue zeigst mit sozialstunden und schamgefühl davon kommst :)
Habe echt scheise gebaut. Arbeite in dem Laden... Bin nach feierabend durch die Balkontür mit Maske rein.... Und habe dann den kompletten geldbeutel mitgehen lassen. Sowas wird doch nicht mehr Milde bestraft! Ich idiot'
tut mir leid dass zu hören. wie gesagt erläutere vor gerricht deine aussichtslose lage und beteuer mehrmals wie leid es dir tut und entschuldige dich noch vor dem verfahren schriftlich und persönlich bei der betroffenen person. sowas wirkt sich strafmildernd aus. ins gefägnis wirst du nicht kommen aber ohne geldstrafe kommst du nich davon. schalte am besten einen anwalt ein
§ 243 Besonders schwerer Fall des Diebstahls
(1) In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. zur Ausführung der Tat in ein Gebäude, einen Dienst- oder Geschäftsraum oder in einen anderen umschlossenen Raum einbricht, einsteigt, mit einem falschen Schlüssel oder einem anderen nicht zur ordnungsmäßigen Öffnung bestimmten Werkzeug eindringt oder sich in dem Raum verborgen hält,
2. eine Sache stiehlt, die durch ein verschlossenes Behältnis oder eine andere Schutzvorrichtung gegen Wegnahme besonders gesichert ist,
3. gewerbsmäßig stiehlt,
.... (2) In den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 Nr. 1 bis 6 ist ein besonders schwerer Fall ausgeschlossen, wenn sich die Tat auf eine geringwertige Sache bezieht.
Also 3 Monate haste sicher, eher mehr ;-). Aber ich bin auch kein Jurist, ich weis nur wo ich die Gesetzestexte dafür finde :)
Achja nochwas: Diebstahl ist ein Grund für eine fristlose Kündigung. Den Job kannste also vergessen.
unwahrscheinlich als ersttäter und student.
nicht hilfreich....
Wenn es dir bereits vorgeworfen wird dann ist es wohl zum Stellen etwas zu spät.
Vorbestraft ist ziemlich sicher.
BH? pKH?