Diebstahl über 1400€. Was muss ich erwarten?

8 Antworten

Vorbestraft auf jeden Fall. Der Strafmaß ist aber sehr unterschiedlich. Eine Strafe i.H.v. 3000 Euro z.B. kann mit Hilfe eines Anwalts auch auf unter 1000 Euro reduziert werden und zwar ohne ein Verfahren. Das nur als Beispiel. :) Ich würde lieber einen Anwalt mit der Verteidigung beauftragen. PKH gib es dazu leider nicht, BH wird nur gewährt für die Akteneinsicht über den Anwalt.

Ja, ich glaube, du kannst trotzdem eine Selbstanzeige machen. Wenn du vorher eine Vorladung bekommst, dann solltest du unbedingt die Vorladung ernst nehmen.Gebe eine ehrlichen Aussage über denSachverhalt ab und bereue deine Tat, das ist sehr wichtig. Natürlich wirst du eine Gerichtsverhandlung bekommen. Aber auch dort solltest du unbedingt die Wahrheit sagen und Reue zeigen. Entschuldige dich beim Geschädigten. Ich wünsche dir ein mildes Urteil und grüße dich herzlich, bienemaus63

Jetzt, nachdem eine Anzeige gefertigt wurde, es Beweise wie Kameraaufnahmen gibt, wird es sehr wahrscheinlich zu einer Gerichtsverhandlung mit einem rechtskräftigen Urteil kommen. Wenn dies geschieht, bist du vorbestraft. Das wird dich dein ganzes Leben begleiten und dir unter Umständen so manchen Weg im Leben versperren. Auch bei einer Bewährungs- oder Geldstrafe, sowie gemeinnützige Arbeit. Denn selbst wenn diese Verurteilung nicht im "kleinen Führungszeugnis" steht (das ist das Führungszeugniss, welches jeder auf Antrag zugeschickt bekommt), so ist jede Verurteilung im "großen Führungszeugnis" (für Behörden und Ämter) eingetragen. Dieses wird dir auch nicht ausgehändigt, im Normalfall bekommst du es nicht mal zu sehen.

Also auf jeden Fall schon mal "herzlichen Glückwunsch zur ersten anstehen den Verurteilung". Und mit 21 Jahren wirst du nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt. Also gleich zweimal ins Fettnäpfchen getreten. Aber mit 21 Jahren hätte man auch erwartet, das man sich der Tragweite seiner Handlungen auch bereits im Voraus bewusst ist ...

wenn du schon beschuldigt wurdest ( jemand hat eine anzeige gemacht) dann bringt dir stellen garnichts. der nächste schritt wäre vor gerricht reue zu zeigen. Da du ersttäter bist und dazu auch noch student wirken sich die umstände mildernd auf das urteil aus. Nichts desto trotz kann es passieren dass du vorbestraft sein wirst. ich denke aber eher dass du wenn du ehrlich bist und reue zeigst mit sozialstunden und schamgefühl davon kommst :)

Wenn es dir bereits vorgeworfen wird dann ist es wohl zum Stellen etwas zu spät.

Vorbestraft ist ziemlich sicher.