Ich bin vorbestraft habe einen Diebstahl begangen. Darf ich in die USA?
ist im visum eine auskunft des registers gefordert ?
eine plastikpistole... blöd gelaufen ---abgesessen und -- strafe getilgt...
5 Antworten
Du wirst vermutlich kein Visum erhalten, denn sicherlich wird vor Visumserteilung eine Anfrage beim Strafregister gemacht. Aber darüber entscheidet die Visumsstelle und nicht wir.
Für die USA braucht man kein Visum, zumindest dann nicht, wenn man nach 90 Tagen wieder raus ist. Ich denke mal, d.ass er keine Probleme bei ESTA bekommt, bei einem richtigen Visum vielleicht, wobei das auch nicht immer so ist
Du darfst auch nicht anderer Meinung sein als die US-Behörden, dann ignorieren die Dich auch und sind ganz, ganz böse mit Dir.
Das kommt darauf an welches Visum du beantragen musst und ob überhaupt ein Visum beantragt werden muss.
Für touristische Zwecke sind die Auskünfte, die benötigt werden, andere als für Arbeitsvisa.
Ich weiss ja nicht was genau du gemacht hast aber wegen Kleinigkeiten wird man dort in der Regel nicht abgewiesen, anders sieht das bei Mord oder Drogenhandel aus:
https://www.evisumesta.de/aktuelles/darf-ich-trotz-vorstrafe-in-die-usa-einreisen
Das weiss ich ja eben nicht, mit ner Spielzeugpistole kann man viel machen, auch einen Polizisten bedrohen.
Oben steht Diebstahl.
Ja schon, aber mit der Waffe, auch wenn es nur eine Spielzeugpistole ist, dürfte es eher Raub sein.
"mit" steht da nicht. Da steht: Diebstahl. Eine Pistole. :-) hat wohl Probleme zu sagen, was es wirklich war.
nein ist nicht
Es scheint sich aber eher um Raub zu handeln.