Welche Strafe ist zu erwarten bei besonders schwerem Betrug in 15 Fällen?
Der Vorwurf lautet Betrug in 15 Fällen. Der Schaden beläuft sich auf insgesamt 850€.
Zu beachten ist dass es vorher schon 4 Anzeigen wegen Betrugs und Sachbeschädigung gibt, die mit in das Verfahren eingezogen werden.
Beschuldigte Person ist nicht vorbestraft. Welche Strafe ist nach Jugendstrafrecht zu erwarten?
7 Antworten
Hallo.
Das kann nicht mal ein Richter zu beginn oder vorher sagen.
Mit Gruß
Bley 1914
"Auf hoher See und vor Gericht sind wir alle in Gottes Hand"
Versuche die Schäden zu regulieren und bekomme dein Leben in den Griff.
Der schwere Betrug ist in § 263 Abs. 3 StGB geregelt. Diese Vorschrift lautet:
[…](3) In besonders schweren Fällen [des Betruges] ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter...
Natürlich findet das StGB Anwendung! Nur die Rechtsfolgen der Tat richten sich nach dem JGG
Wortklauberei ... hier gehts ja genau um die Rechtsfolgen!
Wenn Du mal Langweile hast, kannst Du das hier mal in Ruhe durchlesen, ganz lehrreich.
Das brauche ich mit nicht durchzulesen, weil die Rechtsfolgen des StGB im Jugendstrafrecht keine Anwendung finden!
Was genau verstehst du denn daran nicht?
Hi,
das kann keiner einfach so vorhersagen und schon gar nicht im Jugendstrafrecht.
So besteht die Möglichkeit für den Jugendrichter, Erziehungsmaßregeln (§ 9 JGG) anzuordnen oder die Straftat mit Zuchtmitteln (§ 13 JGG) oder Jugendstrafe (§ 17 JGG) zu ahnden. Das ist darauf zurückzuführen, dass die Rechtsfolgen am Erziehungsgedanken auszurichten sind, um eine erneute Straftat durch den Jugendlichen oder Heranwachsenden zu verhindern.
Für Jugendliche und Heranwachsende gelten unterschiedliche Regelungen. Bei einem Jugendlichen kommt beispielsweise eine Strafbarkeit nur dann in Betracht, wenn festgestellt wurde, dass er bei der Tat reif genug war, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln (§ 3 JGG). Fehlt es an dieser Einsichtsfähigkeit, kann der Jugendliche mangels Schuldfähigkeit nicht bestraft werden.
Du wirst also mit einer Antwort deiner Frage auf das Urteil eines Jugendrichters warten müssen.
15 Fälle dürfte zu gewerbsmäßigem Betrug zusammengefasst werden. Wenn er nicht vorbestraft ist, bekommt er wahrscheinlich noch eine Bewährung am oberen Limit, also zwei Jahre. Vorausgesetzt, der Schaden wurde gutgemacht und die Sozialprognose ist gut.
Unsinn, das StGB findet hier gar keine Anwendung!