Was für eine Strafe wird es geben?

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Die Polizei geht davon aus....? Wenn außer den Fingerabdrücken der ganzen Familie am Tatort keine Beweise vorliegen (Geständnis, Zeugen, Auffinden des Schmucks beim Verdächtigten) wird es garkeine Strafe geben, weil ihm die Tat nicht mit der notwendigen Sicherheit nachzuweisen ist.

Im übrigen kann die Familie (wenn sie es will) eine Bestrafung verhindern, indem sie den Strafantrag zurücknimmt (§ 247 StGB).

MimiJura  23.03.2010, 14:26

Genau, sollten keine eindeutigen Beweise vorliegen, werden diese Indizien nicht ausreichen. Es sei denn, der Bursche gesteht.

Guten Tag,

da es sich bei Deinem Fall um einen Haus- und Familiendiebstahl gemäß § 247 Strafgesetzbuch handelt, wird der Diebstahl zwar nach Anzeigeerstattung zwar recherchiert und verfolgt, aber die Tat wird nur auf Antrag verfolgt. Da der Familienfrieden geschützt werden soll und ab und zu solche Fälle intern aufgeklärt und geklärt werde sollen.

Sollte jemand jedoch Antrag auf Strafverfolgung gemäß § 247 StGB stellen, macht sich der Beschuldigte des Diebstahls im Sinne von § 242 StGB strafbar und kann mit Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft. Sollte er nicht vorbestraft sein und geständig sein, könnte er auch mit Sozialstunden rechnen.

Laut BGB bis zu 5 Jahre:

§ 242 Diebstahl

"(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Das genaue Strafmaß wird im Prozess festgelegt.

MimiJura  23.03.2010, 14:47

Du meinst StGB ;)

242 BGB ist Leistung nach Treu und Glauben

Tippfehler.

Das wird der Richter dem "Täter" schon sagen, was er bekommt. Diebstahl in der Familie? Mann oh mann! Leider wird der Milchbubi nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. Und hoffentlich setzt die Familie ihn auf nimmerwiedersehen vor die Tür.