Mit was für einer Strafe kann ich rechnen ,internetbetrug 25€?
Ich bin 15 noch nicht vorbestraft, habe im Internet etwas angeboten und somit jemanden diese Sache verkauft aber nicht verschickt , bin schon zur Vorladung gegangen und habe in Geständnis abgegeben , es geht um 25€ mit was für einer Strafe kann ich rechnen ?
5 Antworten
bin schon zur Vorladung gegangen und habe in Geständnis abgegeben
Eine Vorladung von der Polizei muss man nicht Folge leisten und man sollte allgemein die Aussage verweigern, damit keine Nachteile entstehen.
es geht um 25€ mit was für einer Strafe kann ich rechnen ?
Verfahrenseinstellung ohne Auflagen/mit Auflagen oder Arbeitsstunden oder Geldstrafe.
Mit freundlichen Grüßen
PinguinPingi007
Du solltest dem Käufer sofort die € 25 überweisen. Dann hat er keinen Schaden erlitten. Dann wird das Verfahren wahrscheinlich eingestellt.
Warum hast du nicht VOR dem Betrug über eine mögliche Strafe nachgedacht? Denkst du gar nicht an dein Opfer? Du mußt lernen, die Konsequenzen deines Handelns zu tragen.
Wie würdest du dich fühlen und reagieren, wenn dich jemand betrügt? Behandle andere Menschen immer so, wie du von ihnen behandelt werden möchtest: Fair und ehrlich!
Du bist 15 also greift das jugendstrafrecht. Dort gibt es keine vorgeschriebenen strafen im gesetzbuch, nicht also wie im strafgesetzbuch für erwachsene (z.B. Schwerer Raub, mindeststrafe 5 jahre)
Es liegt also ganz im Ermessen des richters. Du hast einen minderschweren fall also wird dir der richter, gerade weil du nicht vorbestraft bist, eine kleine strafe geben um dich abzuschrecken. Das könnte eine geldstrafe sein oder sozialstunden.
Jugendarrest brauchst du eher nicht zu befürchten.
Eine Geldtsrafe hat er nicht zu befürchten.Denn wenn Schüler Geldstrafen zahlen müssten,würde man diese in die Beschaffungskriminalität zwingen.
Ein Jugendarrrest ist bei der Höhe nicht zu befürchten,ja.Es kann sein,das die Erheblichkeitsschwelle für Betrug nicht ausreicht.Es muß um eine Vermögensschädigung durch Irrtumserregung gehen.Betrug nachzuweisen ist ermittlungsintensiv und von daher ist eine Einstellung des Verfahrens wahrscheinlich.Ich hatte vor das Geld zurück zu überweisen.....schon liegt kein Betrug vor;bzw.es kann nicht bewiesen werden.Hier müssten Indizien,mehrere Vorgänge,ein längerer Zeitraum hinzutreten um den Beweis zu erbringen.
Höchstens Geldstrafe.Wissen kann man es aber nie.
Ich denke mal einfach mur ne Geldstrafe