Verkauf gefälschter Artikel in eBay, welche Strafe droht einem?
Hallo Leute,
welche Strafe droht einem wenn man gefälschte Artikel z.B. T-Shirts mit guter Qualität in eBay in kleinen Mengen verkauft und hierbei erwischt wird bzw. deshalb angezeigt wird?
Danke für Antworten im voraus.
MfG
trader2010
9 Antworten
Lass es einfach bleiben !!!
Was die Leute hier schreiben das du es angibst bringt dir gar nichts außer das Ebay die Angebote direkt löscht und dir vielleicht die Anwaltskosten erspart bleiben. Ist aber sehr unwahrscheinlich denn meistens meldet der Markeninhaber selbst den Verstoß an Ebay die Löschen deine Angebote und du bekommst einen Anwaltsbrief und musst erstmal knapp 2000 Euro bezahlen und eine Unterlassungserklärung unterschreiben.
Aber wofür soll das gut sein wer möchte schon Fälschungen kaufen ist doch eine Riesen Sauerrei
Es kann den Ausschluß bei Ebay zur Folge haben, noch viel schwerwiegender ist jedoch ggf. die Verletzung des Urheber- bzw. Markenrechtes und das wird sehr teuer. Ich würde hier eine Anzeige vermeiden, die ggf. von den Firmen kommen kann deren Name missbraucht wird und das hat schon manchen finanziell ruiniert und bei mehrfachem Missbrauch auch den einen oder anderen in den Knast gebracht, eigentlich zu Recht, denn das ist eine Sauerei!
Du kannst wegen Helerei angezeigt werden, und das kann am Ende verdammt teuer für dich werden.
Egal welche Qualität. Fakt ist wenn gefälscht, gibts Strafe. Wenn es dann noch kommerziell ist, wirds richtig teuer. Egal ob wissend oder unwissend. Strafe kann bis in Mio. gehen. Aber wenn du mal ein gefälschtes T-Shirt verkaufst, dann wird es meißt nur die Anwaltskosten des Klägers sein + Schadenseinschätzung (ca. 500 €)
Das kann man alles beim Zoll nachlesen. Der Besitz von Plagiaten ist in Deutschland NICHT strafbar (im Gegensatz zu Italien und Frankreich). Bringt man aber Plagiate in den Handelsverkehr und das ist eben auch schon der Verkauf eines Täschchens bei EBAY dann verletzt man die Markenrechte des Originalherstellers, und der kann Schadenersatzansprüche und Unterlassungsansprüche geltend machen. Schadenersatzansprüche sind aber in Deutschland daran gebunden, dass tatsächlich ein Schaden entstanden ist, und auch nur in der Höhe des tatsächlichen Schadens geltend zu machen. Bei jemanden der das ganze nicht gewerblich betreibt wird der Schaden eher schwer nachweisbar sein. Allerdings hat man die Kosten der Rechtsverfolgung zu tragen im Normalfall die Anwaltskosten und die können durchaus erheblich sein. Also besser lassen!!!! Was ich mich frage warum sich her immer Leute genötigt fühlen zu antworten die von den Themen weniger Ahnung haben als der Fragesteller. Millionenkosten, Haft, alles kompletter Blödsinn.