Welche Strafe bekomme ich für Diebstahl von 15.000 €?
Hallo,
ich habe im Verlauf von mehreren Monaten einen Betrag von insgesamt 15.000 € aus der Barkasse meines Arbeitgebers entwendet. Als dies rauskam, hat mir mein Arbeitgeber fristlos gekündigt und Anzeige erstattet. Ich war daraufhin bei der Polizei und habe mich selbst angezeigt. Im Jahr 2009 wurde ich bereits wegen Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten auf Bewährung verurteilt. Kann mir jemand sagen, welche Strafe ich jetzt zu erwarten habe?
10 Antworten
Da hast Du Dich mit Deiner Selbstanzeige vermutlich ziemlich reingeritten. In solchen Fällen kann man nämlich in der Regel gewerbsmäßigen Diebstahl annehmen. Und dann sind wir bei einer Mindeststrafe von 3 Monaten JE TAT
http://dejure.org/gesetze/StGB/243.html
Realistisch wird hier eine Freiheitsstrafe von 1,5 bis 2,5 Jahren sein. Bis zu 2 Jahren kann man es zur Bewährung aussetzen. Ich empfehle höchstselten einen Rechtsanwalt, in diesem Fall ist er aber SEHR empfehlenswert. Und das sofort. Vermutlich wird ihn das Gerichts sogar als Pflichtverteidiger zulassen, da hier eine Strafe deutlich über einem Jahr zu erwarten ist.
Gewerbsmäßiger Diebstahl ist es immer dann, wenn man sich dadurch eine nicht nur sehr vorübergehende zusätzliche Einnahmequelle verschafft. Es also mehr als 2-3mal macht und dabei vor allem Geld erlangen will.
Bei einer Selbstanzeige gibt man in aller Regel immer mehr zu, als einem nachzuweisen wäre. Weil naturgemäß NIE alle Straftaten bekannt werden, die man so begangen hat. Und in diesem Fall kann es schon einen Unterschied machen, ob es um 7 oder 9 Diebstähle geht. Hier wäre einmalig 15.000 wesentlich besser gewesen als 15mal 1000,-
Es kann sein, dass die Bewährung fällig wird, Du also 9 Monaten einsitzen musst. Was es auf die 15000 € gibt, wird Dir der Richter sagen. Evtl. auch noch einmal so was. Wer nicht lernen will....
die Bewährung von 2009 zählt nicht mehr. Diesmal wird er mehr bekommen. Mit Glück und gutem Anwalt und verständnisvollen Staatsanwalt 2 Jahre Bewährung.
Ja, dein Anwalt kann das (in etwa)
Ich würde sagen, dass ist schon recht gewaltig was du dir da erlaubt hast. Das du die fristlose Kündigung bekommen hast, ist gerechtfertigt. Trotz deiner Selbstanzeige wirst du da du schon eine Bewährungsstrafe hast, keine weitere Bewährungsstrafe erhalten. Wer während seiner Bewährung widerholt straffällig wird bekommt eine Haftstrafe. außerdem wird deine Bewährungsstrafe ebenfalls als Haftstrafe mit umgewandelt. Da du dich bereits selbst angezeigt hast könntest du einen kleinen Bonuspunkt erhalten. Ich rate dir ganz dringend deine Taten einzuräumen und Reue zu zeigen. Außerdem solltest du dich entschuldigen. Vielleicht wird das als positiv mit bewertet und die haftstrafe ist nicht ganz so hoch. ich wünsche dir alles Gute und eine ehrlichere Zukunft. LG
Ich habe vergessen zu erwähnen, dass die Bewährungszeit schon abgelaufen war, als ich den Diebstahl begangen habe. Kann eine eventuelle Freiheitsstrafe dann erneut auf Bewährung ausgesetzt werden?
Ach so, die Bewährung war schon abgelaufen. Wie schön für Dich. Da hast Du gedacht, auf ein NEUES.
Jetzt fährst Du mit Sicherheit ein..auch wenn die Bewährungszeit bereits abgelaufen ist. Ob es dann das Ende Deiner Straftaten ist..das wage ich zu bezweifeln!? Da gehört schon eine Portion Skrupellosigkeit zu so zu handeln..schäm Dich...
Was bedeutet eigentlich "gewerbsmäßiger Diebstahl"? Und warum soll ich mich mit meiner Selbstanzeige reingeritten haben? Mein Ex-Arbeitgeber hat mich doch sowieso angezeigt.