Diebstahl und weiter verkauft?
Habe von bekannten etwas geklaut (Wert 1000 Euro) habe ein paar Dinge bei eBay verkauft. Wurde erwischt. Habe alles was nicht verkauft war sofort mit riesiger Entschuldigung zurück gegeben (Rückgabe 500€) Was erwartet mich jetzt? Mit welcher Strafe kann ich rechnen? Bin ich dann vorbestraft ? Ich bin erst 18 Jahre & habe mich tausend mal entschuldigt und bereue alles so sehr.
6 Antworten
Diebstahl ist es allemal, von den 1000 Euro Schaden hast du 500 zurückgegeben, bleiben noch 500 Euro Schaden übrig. Du bekommst dafür eine zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafe oder eine Geldstrafe. Wenn du den Schaden zur gänze wieder gutmachst und Jugendstrafrecht angewandt wird kann das Verfahren möglicherweise eingestellt werden. In das polizeiliche Führungszeugnis werden nur Verurteilungen zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätze eingetragen.
Du wirst wohl eine Geldstrafe bekommen. Diese legt ein Richter je nach Einkommen fest, kannst aber schon mal mit einem Netto-Monatseinkommen rechnen. Wenn Du wenig Einkommen (unter 1000 € ) hast, kann es auch eine Haftstrafe auf Bewährung geben. Hoffentlich ist Dir das eine Lehre.
Naja, du hättest es vorher überlegen müssen. Wie kann man den klauen und diese Sachen dann sogar noch weiterveräußern. Die Käufer, die deine Sachen jetzt haben werden als Hehler bestraft. Damit hast nicht nur du eine Strafe zu erwarten sondern sogar die Leute, die dein Angebot wahrgenommen haben und dummerweise dir abgekauft haben. Auch wenn du nun versucht hast den Schaden so klein wie nur möglich zu halten, indem du die Sachen die noch bei dir sind, zurückgibst, so mußt du doch mit einer Anzeige und einer Gerichtsstrafe rechnen. Die Entschuldigung war schon mal nicht verkehrt und sehr notwendig. Ich kann dir nur noch raten zu deiner Straftat zu stehen und zu versichern, dass du den Schaden wieder gut machen möchtest. Wenn du noch nicht vorbestraft bist, könntest du mit einer milderen Strafe (Bewährungsstrafe) davon kommen. In der Hoffnung, das es zu keiner weiteren Straftat kommt, wünsche ich dir Glück und grüße dich, bienemaus63
Anzeige: Diebstahl + Hehlerei. Aber wenn du Glück hast zeigen Sie dich nicht an
erst 18 hilft nicht. Jetzt erst recht, da du strafmündig bist. Anzeige wegen Diebstahl + Hehlerei