Haus von Mutter auf Sohn überschreiben. Was passiert mit Kredit?
Hallo,
meine Mutter möchte mir (ihrem leiblichen Sohn) ihr Haus schenken. Das Haus ist mit zwei Krediten belastet, an denen meine Mutter noch einige Jahre abzuzahlen hat. Fragen:
1.) Wenn ich das Haus überschrieben bekommen, was passiert dann mit den Krediten? Die Kredite hat ja meine Mutter abgeschlossen, aber das Haus dient als Sicherheit. Bin ich dann automatisch auch für die Rückzahlung der Kredite zuständig?
2.) Was fällt an Steuern an bei einer Hausüberschreibung?
3.) Da ich verheiratet bin und ich keine Gütertrennung habe, kann mir meine Mutter das Haus allein schenken oder bekommt meine Frau automatisch die Hälfte?
Vielen Dank für die Antworten.
8 Antworten
Die Kredite muss Deine Mutter zurückzahlen. Und das Haus dient auch weiterhin als Sicherheit - bis zu zehn Jahre - wenn erkennbar ist, dass diese Schenkung nur gemacht wurde, um möglichen Zahlungen oder Pfändungen zu entgehen.
Warum fragst Du nicht einen Notar? Das kommt auf den Wert des Hauses an.
Deine Mutter kann Dir das Haus allein schenken. Inwieweit Deine Frau Anspruch im Falle einer Scheidung hat, kannst Du einen Anwalt fragen, der sich mit sowas auskennt.
Und wieso nicht?
Die Mutter hat den Kredit aufgenommen. Also muss sie ihn auch abbezahlen - egal ob ihr das Haus noch gehört oder nicht.
Virginia hat wieder Recht. Auch bei uns hats die Bank nicht interessiert, ob nun das halbe Haus meinem Gatten (der ja weiter zahlt) oder meinem Sohn gehört.
Die Kredite muss Deine Mutter zurückzahlen.
Ach, muß sie? Rechtsgrund? Und warum sollte sie? Wenn du mir dein Handy mit Vertrag verkaufst, zahlst du dann bis Vertragsende weiter meine Telefonate und haftest aus Vertragserfüllung dafür voll selbst? Eben.
Sie wird den Darlehensvertrag schon deshalb umschreiben lassen, weil sie dafür ohne Gegenwert haftet, wenn die Immobilie vom Neueigentümer verpfändet oder in Konkursmasse geht. Den Notar möchte ich sehen, der das so beglaubigt :-O
Virginia hat schon Recht . Wir haben auch beim Notar den Teil meines Gatten auf meinen Sohn überschreiben lassen. Bezahlen ist trotzdem Sache meines Gatten. Das interessiert den Notar nicht.
Die Mutter MUSS den Darlehensvertrag nicht umschreiben. Da gibt es keine Pflicht. SIE hat mit der Bank den Vertrag geschlossen und für die Bank muss SIE zahlen !! Warum darf denn die Mutter nicht weiterhin für einen Darlehensvertrag haften, wenn sie dies weiterhin so will. Darlehensvertrag und Hauskauf sind zwei verschiedene Rechtsgeschäfte, die nur bedingt etwas gemeinsam haben. Nur weil man ein Haus kauft/überschrieben bekommt, ändert sich doch nicht automatisch ein Vertrag !! Als Sicherheit läßt sich jede Bank eine Grundschuld eintragen und es ist eine andere Frage, ob diese Grundschuld bestehen bleibt, ob sie geändert wird usw. Die Bank wird sich ihre Rechte schon ausreichend gesichert haben und wahrscheinlich wird die Bank darauf bestehen, daß die Kreditverträge geändert werden. Aber die Mutter muß gar nichts! Ich werde mein Haus auch mal meinem Sohn überschreiben und wenn dann tatsächlich noch was zu zahlen wäre, möchte ich nicht, daß mein Sohn dafür haftet, reicht doch die Immobilie! Dann werde ich eben ohne Gegenwert haften!
da die Bank aber mit Sicherheit Grundschulden hat eintragen lassen, muß bei einem Eigentümerwechsel die Bank um Erlaubnis gefragt werden, wenn noch ein Kredit besteht. Daher muß die Mutter entweder den Kredit zurückzahlen oder es wird ein Schuldnerwechsel beantragt. Dann muß der Sohn sich aber den Kredit auch leisten können. Ansonsten kann die Bank der Umschuldung und damit auch dem Eigentümerwechsel verweigern! Wenn du meinst ohne Immobilie deinen Kredit weiterlaufen zu lassen, mußt du mindestens verpfändbare Ersatzsicherheiten vorweisen. Ein Vertrag ist nun mal Vertrag und kann immer nur mit beidseitigem Einverständnis geändert werden. Im Vertrag steht auch eine Verpfändung der Immobilie und kann daher nicht einseitig herausgenommen werden
ad 1)
Die Eigemtümerin wäre schön dämlich, wenn sie Eigentum verschenkt und dafür weiterhin zahlt. Sie wird also sämtliche Lasten mit Übergang auf dich übertragen und bei der Bank eine Darlehensumschuldung festschreiben, bevor es zum Schenkungsvertrag kommen dürfte.
Die Dahrlehessicherung der Bank am Grundstück bleibt unverändert bestehen.
ad 2)
Grunderwerbssteuer fällt nicht an, allerdings trägst der Käufer i. d. R. die Notar- und Umschreibungskosten und du schuldest fortan alle laufenden Lasten (Steuern, Versicherungen, kommunale Abgaben usw.) an deiner Immobilie.
ad 3)
Das Haus kann selbstverständlich dir als Alleineigentümer übertragen werden. Bei einer Scheidung fiele es nicht in deinen Zugewinn (Erwerb im Zuge der vorweggenomenen Erbfolge) - allerdings hat sie an deinem Vermögenszuwachs erbrechtliche Ansprüche, also mindestens Pflichtteils- und Zugewinnanspruch bei deinem Tod.
G imager761
das geht ohne probleme,einfach mit bank reden du musst dann die kredite übernehmen,steuerfrei an kinder sind bis 400 000E möglich uund vorher gehen vom wert noch die schulden ab,bei gütertrennung gehört dir es allein
ohne Probleme? Woher weißt du das? Wenn der Sohn kein oder zu geringes Einkommen hat, kann er den Kredit auch nicht übernehmen
zuallererst, deine Mutter würde Vertragsbrüchig! Das würde ich so nicht machen!
Deine Mutter kann nicht das beliehene Haus verschenken! Sie macht sich damit vertragsbrüchig
keine Ahnung
Ihr lebt in einer Zugewinngemeinschaft, also würde es in euer gemeinsames übergehen. Es sei denn, ihr geht zum Notar und Sie lässt diese Schenkung so dort festlegen.
zu 1 das ist Quatsch. Das Grundpfandrecht der Bank ist auf das Haus eingetragen und wandert mit dem Eigentümer. Im Grunde ist es der Bank egal. Auf das Haus durchgreifen kann sie immer noch. Das ist eine Immobilie und kein Auto.
Hallo,
ich bin kein Anwalt und sehe es so:
zu 1) Deine Mutter ist für den Kredit immer noch verantwortlich. Wenn Deine Mutter den Kredit nicht mehr bedienen kann, könnte die Bank das Haus verwerten.
zu 2) sicherlich und auch Notargebühren
zu 3) Ich denke ja
Gehe zu einem Berater Deiner Bank (zu dem Du Vertrauen hast) und lasse Dich dort beraten oder, gehe zum Anwalt (vorher die Kosten klären) bzw. Verbraucherzentrale.
Dort wird Dir sicherlich kompetenter geholfen als hier..
das ist totaler Quatsch! Die Kredit auf die Mutter können nicht weiterlaufen, wenn das Eigentum verkauft oder verschenkt wurde