Die Lebensgefährtin meines verstorbenen Vaters hat heimlich sein Haus geräumt. Wie ist die Rechtslage?

8 Antworten

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Ob Du Aussicht auf Entschädigung hast, wird Dir Dein Anwalt besser beantworten können als wir hier.

Nur Dein Anwalt kann sich anhand der vorliegenden Schriftstücke einen genauen Überblick verschaffen und ist daher der richtige Ansprechpartner.

Mein Beileid zum Tod Deines Vater!

Wenona74 
Beitragsersteller
 12.07.2015, 12:08

Danke für die Anteilnahme. Das ist alles schon schwer genug. So ein Theater braucht echt niemand. Aber ich kann nicht einfach so aufgeben und sie damit durchkommen lassen. Der Anwalt ist eingeschaltet und wird das Beste tun.

auchmama  12.07.2015, 12:13
@Wenona74

Ich lese in Deiner anderen Frage, dass Deine Tochter Haupterbin ist. Ein Grund mehr, dass Du als Vormund ihre Rechte wahr nimmst!

Ich wünsche Euch viel Erfolg und die Lebensgefährtin sollte sich was schämen :-/

Wenona74 
Beitragsersteller
 12.07.2015, 12:20
@auchmama

Ja , meine Tochter ist 10 Jahre alt. Es ist leider bei uns kompliziert. Mein Vater hat das Testament für die Dauer meiner Privatinsolvenz geschrieben, damit das Haus nicht unter den Hammer kommt. Deshalb hat meine kleine Tochter geerbt. Ich bin auch vom Gericht als Vormund anerkannt und darf alles verwalten. Wobei ich auch die Hypotheken mit meinem eigenen unpfändbaren Geld bediene, damit das Haus nicht verkauft werden muß. Danke für die lieben Worte.

auchmama  19.07.2015, 11:26
@Wenona74

Danke fürs Sternchen und nochmals alles Gute ;-)

Wende Dich an einen Rechtsanwalt und verklage sie auf Herausgabe aller entwendeten Artikel, sobald Du das Erbe angetreten hast.

Stelle Strafanzeige wegen Unterschlagung.

Wenona74 
Beitragsersteller
 12.07.2015, 12:07

Ich habe den Erbschein und somit auch das Erbe angetreten.

Wenona74 
Beitragsersteller
 12.07.2015, 12:06

Mein Anwalt ist schon eingeschaltet. Ich bin echt gespannt wie es weitergeht.

Ab zum Anwalt. Das wird übel für die Dame.

Wenona74 
Beitragsersteller
 12.07.2015, 12:04

Ich hoffe es. Es geht mir gar nicht mehr so um die Sachen. Ich finde es einfach unglaublich unverschämt, wie sie sich über den Wunsch meines Vaters hinwegsetzt. Sie wußte immer, daß ich nach seinem Tod in das Haus einziehen soll und hat auch immer gesagt, daß sie dann in die Nähe ihrer Kinder ziehen möchte und nicht in unserer Stadt bleiben will.

hanneshutmacher  12.07.2015, 13:32
@Wenona74

Alles Gute und viel Erfolg. Heiz ihr richtig schön ein. Solches unverschämte Volk gibt´s leider zu viele.

Anzeige wegen Diebstahl , Unterschlagung

Wenona74 
Beitragsersteller
 12.07.2015, 12:01

Danke, das ist auch mein Rechtsempfinden. Aber Recht haben und Recht kriegen sind ja immer 2 paar Schuhe.

peterobm  12.07.2015, 12:03
@Wenona74

mit Testament habt ihr doch gute Argumente, würde die Anzeige aber recht zeitnah stellen. 

Wenona74 
Beitragsersteller
 12.07.2015, 12:09
@peterobm

Ihr Anwalt hat ja schon vor ihrem Auszug geschrieben, daß ich beweisen muß, was meinem Vater gehört. Mein Anwalt sagt aber, daß alles was in seinem Haus ist zur Erbmasse gehört und sie in der Beweispflicht ist.

peterobm  12.07.2015, 12:11
@Wenona74

damit hat er vollkommen recht, nur mit entsprechenden Kaufbelegen kann Sie ihr Eigentum nachweisen.

Wenona74 
Beitragsersteller
 12.07.2015, 12:16
@peterobm

Ich könnte nämlich nur einen der Fernseher nachweisen. da die Quittung ( auf den Namen meines Vaters ausgestellt) im Ordner mit den Unterlagen des Hauses irrtümlich abgeheftet war. Ansonsten hat sie alle Zeit der Welt gehabt den Ordner mit den Rechnungen verschwinden zu lassen. Ein Freund von mir studiert grad Jura und hat zur Zeit Erbrecht. Er meinte auch, daß ich das nicht beweisen muß, sondern sie.

peterobm  12.07.2015, 12:22
@Wenona74

du hast gar nix nachzuweisen, SIE steht in der Pflicht. Was das Auto angeht, ist nur der Halter in den Papieren ausgewiesen, du bist der Verwalter der Enkelin. Die Gläubiger können gar nix.

Wenona74 
Beitragsersteller
 12.07.2015, 12:27
@peterobm

Danke, ja so hat mir das der Notar auch gesagt. Ich hab auch beim Straßenverkehrsamt angerufen und das geht alles klar. Ich werde eingetragen und das Auto gehört meiner Tochter.

imager761  13.07.2015, 13:34
@Wenona74

Unsinn. Da sollte dein Freund bei den Vorlesungen mal besser zuhören: Beweispflichtig ist der, der einen Forderungsanspruch stellt.

Wenn du Herausgabe von vermeindlichen (!) Nachlasgegenständen forderst, musst du deren Zugehörigkeit zum Nachlass, nicht etwa die LG ein Geschenk an sie außerhalb der Erbmasse beweisen wie du ihr konkretes Vorhandensein im Zeitpunkt des Erbfalls substanttiert vortragen musst.

Ohne detailliertes (!), vor allem auch bewertetes (!) Nachlassverzeichnis - handelt es sich um rahmengenähte Budapester oder Deichmannschuhe? -  nach dem Erbfall dürfte das scheitern. Deinen Anwalt wird es freuen, den zahlst nämlich du.

imager761  13.07.2015, 13:35
@peterobm

du hast gar nix nachzuweisen, SIE steht in der Pflicht.

Ach ja? Sagt wer? Seit wann liegt die Beweislast nicht mehr bei dem, der einen Forderungsanspruch stellt?

Wenona74 
Beitragsersteller
 14.07.2015, 14:35
@imager761

Alles was sich zum Zeitpunkt des Todes in dem Haus meines Vaters befunden hat, gehört zur Erbmasse und muß von Ihr bewiesen werden. Soviel weiß ich schonmal von meinem Anwalt und auch von einem Freund, der grad Jura studiert und Erbrecht zur Zeit durchnimmt. Am Todestag meines Vaters war ich mit mehreren Zeugen in der Wohnung.Da standen seine Schuhe z.B. noch alle dort im Regal.

Laut Gesetz liegt die Beweispflicht eindeutig bei ihr. Trotzdem wird es schwer die Sachen zurückzubekommen oder eine Entschädigung dafür.

Wenona74 
Beitragsersteller
 14.07.2015, 14:38
@imager761

Warum bist du eigentlich so gehässig? Ich habe grad meinen Vater verloren und habe mein Elternhaus leergeräumt vorgefunden. Selbst persönliche Dinge sind fort und das nur, weil ich mich absolut korrekt verhalten wollte. Ich suche hier Rat, aber dir macht es offensichtlich Spaß mich runterzuputzen und als dumm hinzustellen.

Den Antworten kann ich mich voll anschließen. Es kann -wie immer in solchen Fällen- nicht ausgeschlossen werden, dass die Frau z.B. mit einem oder mehreren Zeugen aufwartet, die z.B. bezeugen, dass der Vater inzwischen eine andere Position eingenommen und Zusagen oder Verfügungen getroffen hatte. Leider gibt es erst in einem Prozeß Gewißheit. Also Vorsicht, bevor du Geld opferst.