Miete verlangen von Lebensgefährtin meines Vaters?

7 Antworten

Ich nehme an, Mutter und Vater waren verheiratet. Vermutlich seid ihr (Du und Schwester) nicht Alleinerben, sondern der Vater hat mit geerbt. Normalerweise der Vater die Hälfte und Du und Deine Schwester jeweils ein Viertel.

Ihr bildet eine Erbengemeinschaft. Die zu vermietende(n) Wohnung(en) gehören Euch somit gemeinschaftlich. Ein Mietverhältnis kann somit nur zwischen einem Mieter/einer Mieterin einerseits und der Erbengemeinschaft als Ganzes auf der anderen Seite begründet werden. Ob die Erbengemeinschaft vermietet, an wen sie vermietet und zu welchen Konditionen muss gemeinschaftlich entschieden werden. Notfalls per Abstimmung. Wer mindestens 50 % der Anteile besitzt kann also eine ihm nicht passende Entscheidung verhindert. Wer mehr als 50 % besitzt, ggf. mehrere Personen zusammen, kann Entscheidungen treffen, die der Minderheit nicht gefallen.

Wenn Dein Vater zurecht in dem Haus wohnt, kann er seine neue Lebensgefährtin mit aufnehmen, ob es Euch Töchtern passt oder nicht. Und ihr könnt keine Miete verlangen und würdet sie wohl auch nie bekommen.

Als Minderheitsbeteiligter an einem solchen Haus hat man hingegen mitzutragen, wenn z. B. größere Sanierungs- oder Umbaumaßnahmen von der Mehrheit beschlossen und durchgeführt werden. Das ist ein Dilemma, aus dem Du versuchen solltest, möglichst bald raus zu kommen.

Üblicherweise kann man als Minderheitsbeteiligter verlangen, dass der Gegenwert des Erbes ausgezahlt wird. Notfalls muss dazu das Haus verkauft werden. Häufig finden auch Teilungsversteigerungen statt. Im Streitfall, wenn der eine verkaufen will und der/die andere/n nicht, führt so eine Versteigerung dazu, dass derjenige, der das größte Interesse am Erhalt des Hauses hat und auch das nötige Kleingeld, am meisten bieten wird. Am Ende wird ein Preis erzielt, der dann nach Eigentumsanteilen auf die Eigentümer aufgeteilt wird. Somit auch eine faire Lösung, um den richtigen Kaufpreis zu ermitteln.

Derzeit ist in vielen Regionen Deutschlands Flaute auf dem Immobilienmarkt in der Hinsicht, dass es nur ein geringes Angebot an Häusern gibt. In so einer Situation läßt sich über einen Verkauf oder eine Versteigerung meist ein hoher Preis erzielen. Die Gelegenheit solltest Du Dir nicht entgehen lassen, wenn Du jetzt 18 wirst, der Freundin Deines Vaters eins auswischen willst und auch mit dem Vater absolut nicht mehr klar kommst.

Eines sollte Dir aber klar sein. Du beschwörst möglicherweise einen Familienkrach herauf, der Dir schon in einigen Jahren sehr leid tun könnte. Überleg Dir also wirklich gut, ob Du das wirklich willst. Dein Anteil wird in den nächsten Monaten und Jahren sicher nicht weniger wert, während Geld auf der Bank derzeit ständig an Wert verliert.

Sie können alleine  Ihr gemeinschaftliches Erbe auseinandersetzen! Alles andere bedarf der gemeinschaftlichen Entscheidung der Erbengemeinschaft.

Stimmt einer von den Erben nicht zu, können die Übrigen nichts entscheiden.

Ohne anderslautendes Testament dürfte euch an dem (auf eure Mutter entfallenden Mit-)Eigentumsanteil des Hause jedem 1/4 zugefallen sein, im gesetzlichen Güterstand der Eheleute dem Witwer 1/2.

Je nachdem, ob Ihnen das Haus gemeinsam oder der Mutter allein gehörte, wärt ihr also zu 1/4 oder 1/8 Miteigentümer der Immobilie.

Unterstellt, der Lebensgefährtin eures Vaters wäre kein Wohnungrecht gewährt, habt ihr daher zunächst die nach eurem Miteigentumsanteil anteiligen Lasten des bebauten Grundstücks zu tragen, etwa Grundsteuer, Versicherungen, Instandsetzungen und dürft davon fiktive Jahresmiete nach ortsüblicher Vergleichsmiete abziehen. Und den etwaigen positiven Ertrag natürlich als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung versteuern.

Der Anspruch richtet sich allerdings gegen euren Vater da ich annehme, dass er seine Lebensgefährtin mit in seinen Haushalt aufnahm.

G imager761





Wenn das Haus deinen Eltern gemeinsam gehört hat, habt ihr beide ein Viertel zusammen geerbt. Wohnt jetzt ein Dritter im Haus, habt ihr durchaus auch Anspruch auf eine (Teil-) Miete

Bekommt sie denn auch Geld von Dir, wenn sie etwas für die Familie tut ?