Kann man der Schwester einfach so ein Haus überschreiben?
Hallo, meine Schwester und ich haben das Haus unseres verstorbenen Vaters geerbt. Ich wohne mit meiner Mutter, meine Eltern sind geschieden, zusammen und meine Schwestter wohnt nun um Haus des Vaters. Das Haus gehört uns 50/50. Ist es möglich, dass ich ihr meinen Anteil einfach überschreiben kann bzw. schenken kann? Es gibt verschiedene Gründe, weswegen ich es nicht haben möchte und meine Schwester will es nicht verkaufen.
Wie sieht die momentane Rechtslage aus?
LG
7 Antworten
Gut Du möchtest es nicht haben. Aber warum verschenken?
Deine Schwester kann Dich auszahlen.
Oder das Haus wird ihr überschrieben, und Du gewährst ihr ein indirektes Darlehen, dass sie nach und nach abzahlt.
Wichtig ist darauf zu achten, dass im Falle einer möglichen Schenkung unter Geschwistern auch Steuern anfallen.
Schenkung unter Geschwistern - rechtliche Hinweise - Helpster www.helpster.de › Geld › Steuern & SteuererklärungLaß es einfach so bestehen, vereinbart schriftlich, dass sie allein für die anfallenden Kosten aufkommt.
Sie kann Dir für denNiessbrauch eine monatliche Zahlung ( Art Miete geben)
Sollte Deine Mutter z.B. auch ein Haus zu vererben haben, hätte sie trotzdem Anspruch auf diesen Anteil.
Ja es ist Möglich. Dafür müsst ihr zu einem Notar gehen und der kann dann das Grundbuch dementsprechend umschreiben
PS: Vielleicht mal in so einem Büro anrufen und nach Auskunft fragen
Ja danke, die Idee kam mir gerade und ich war einfach neugierig. Werde demnächst mal anrufen.
Auf das Geld bin ich nicht angewiesen, sie hat auch nicht das Geld um es mir abzukaufen.
Wir sind noch relativ jung und ich will nächstes Jahr studieren, deswegen will ich noch ein Klotz am Bein haben, falls mal was sein sollte. Danke für die Antworten.
Den "Klotz" wirst du so nicht los.
Wie gesagt, bei Bedürftigkeit mußt Du das Geschenk zurückverlangen.
Bist Du noch minderjährig?
Bekommst Du Hilfen (ALG 2, BAB oder Bafög)?
Wenn nicht kannst Du ihr den Anteil schenken.
Wenn Du aber bedürftig wirst, mußt Du die Schenkung zurückverlangen, wobei pro Jahr 10% weniger zurückgegeben werden müssen.
Ggf. fällt da noch Schenkungssteuer an.
Aber warum verkaufst Du ihr den Anteil nicht oder verlangst Miete?
Nein ich bin nicht minderjährig. Ich bin 22 und mache im Moment eine Ausbildung, anschließend werde ich über meinen Arbeitgeber studieren. Hilfen bekomme ich nicht.
Meine Schwester hat nicht das Geld, um es mir abzukaufen oder Miete zu zahlen. Sie trägt im Moment größenteils die anfallenden Kosten und ich muss nicht viel dazugeben. Hätte es gerne einfach nicht mehr in meinem Bestiz
Ja das kannst du machen. Wenn ihr das aber alles auf einmal umschreibt wird wohl eine Schenkungssteuer anfallen.
Das bedeutet das du etwas zahlen musst wenn du etwas mit hohem Wert verschenkst. Ich glaube bei Geschwistern hat man einen Freibetrag von 20.000€ und darüber zahlt man mindestens 15% des Wertes (je nachdem wie viel das Haus wert ist). Einfach mal nach Schenkungssteuer googlen dort wirst du die genauen Angeben finden.
Die Schenkungssteuer beträgt 20% des geschenkten Betrages abzüglich eines Freibetrages von (unter Geschwistern) 20.000,-€...wenn wir also annehmen, dass das Haus 300.000,-€ wert ist wäre Dein Anteil 150.000,-€; Du würdest Deiner Schwester also theoretisch diese Summe schenken der Freibetrag wird abgezogen => 130.000,-€ davon 20% das wären 26.000,-€ die Deine Schwester dem Finanzamt zahlen müsste,...aaaaber es gibt einen Trick:
der Freibetrag ist nämlich ein jährlicher, wenn Du Deiner Schwester also jedes Jahr einen Anteil im Wert von 20.000,-€ schenkst bleibt das steuerfrei...
Der Schenkungsfreibetrag gilt alle 10 !! Jahre.
Schenkungssteuer - Freibetrag & Rechner - Steuerklassen www.steuerklassen.com › Erbschaftssteuer
Was bedeutet Schenkungssteuer und wie hoch wäre sie ca?