Die Beklagte zahlt nicht , was nun?

2 Antworten

Das dürfte die vollstreckbare Ausfertigung des Urteils sein. Damit gehst Du u einem Gerichtsvollzieher. Der treibt dann das Geld ein. Du kannst Dich damit aber auch an ein Inkassobüro wenden. Die kümmern sich auch, sind aber teurer.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Fee1806 
Beitragsersteller
 19.07.2020, 23:00

Danke für die schnelle Antwort , dann werde ich morgen gleich mal zum Gerichtsvollzieher gehen.

Ist eine Vollstreckungsklausel enthalten? Eine solche Klausel sieht idR so aus:

"Vorstehende Ausfertigung wird dem usw. (Bezeichnung der Partei) zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt."

Wenn dies der Fall ist, kannst du dich an einen Gerichtsvollzieher wenden.