Arbeitsgericht Klage auf Zeugniskorrektur?
Hallo liebes Forum,
ich habe mein Zeugnis geprüft und möchte nun im Gericht Klage einreichem am Dienstag. Was ist dafür notwendig?
Muss ich Formulierungsvorschlag vorlegen?
Danke
Marc
4 Antworten
Ich gehe davon aus, dass du dem Arbeitgeber schon die Möglichkeit der Nachbesserung gegeben hast. In der Zeugnisklage selbst müssen zuerst einmal die Grundangaben zu dem Arbeitsverhältnis vorhanden sein. Dann musst du konkret ausführen, welche Formulierung einer Abänderung bedürfen. Die formalen Anforderungen an eine Zeugnisklage sind hoch. Über die Rechtsantragsstelle bei dem Arbeitsgericht kannst du zur Not auch dort eine Klage entwerfen lassen. Das Problem wird dann eher sein im ersten Verhandlungstermin, dem sogenannten Gütetermin, einen Vergleich gemeinsam durch zu denken. Ich würde immer eine außergerichtliche Lösung bevorzugen. Auch von der Darlegungs- und Beweislast her ist es relativ komplex ein gutes Zeugnis durchzusetzen. Sollte es für dich wichtig sein, würde ich mir sogar überlegen das Geld für einen Anwalt zu investieren.
Du hast Anspruch auf ein wahrheitsgemässes Zeugnis. Daher wäre es sehr hilfreich, wenn du genau ausführen und wenn möglich auch beweisen könntest, welche Formulierungen des Zeugnisses nicht der Wahrheit entsprechen und wie sie tatsächlich aussehen sollten.
Da wir nun nicht wissen, ob es sich hier um ein sehr schlechtes Zeugnis handelt, ob du ein besonders gutes Zeugnis willst und wie deine Leistungen tatsächlich aussahen, ist ein wirklich zielführender Rat kaum möglich.
Hast du bei deinem Ex-Arbeitgeber schon um Korrektur des Zeugnisses gebeten? Wenn ja, was hat der dazu gesagt?
Hallo,
ich habe mit dem Arbeitgeber zuerst ruhig gesprochen! Danach hat er es abgelehnt. Anschließend habe ich einen Formulierungsvorschlag vorgelegt, doch er hat es agelehnt, dann erneut angeschrieben mit der Bitte die ganze Sache zu überdenken, da ich ansonsten keine andere möglichkeit hab, als an das arbeitsgericht zu wenden. er hat es abgelehnt.
Vorher solltest Du deinen ehemaligen Arbeitgeber um Korrektur des Arbeitszeugnisses bitten.
Nur, wenn er dieser Bitte nicht nachkommt, macht eine Klage Sinn.
Es empfiehlt sich ein Rechtsbeistand, da Du vermutlich nicht alle Gesetze und Möglichkeiten kennst.
Siehe mein Kommentar unten! Vielen Dank für deine Antwort
Hast du vorab mal versucht dich mit dem AG auseinander zu setzen?
Wenn das nichts bringt, dann würde ich mich mit einem Anwalt noch mal an die Firma wenden, meistens macht ein Schrieb vom Anwalt etwas mehr her.
Bringt auch das nichts, dann kannst du Klage einreichen. Allerdings liegt es natürlich daran warum du klagen willst. Solltest nicht vergessen das dein AG die Formulierungshoheit hat, es muss lediglich inhaltlich korrekt und wohlwollend formuliert sein.
Wichtig ist die Fristenwahrung, je nach Tarifvertrag meist so 2-6 Monate.