Wie kann ich die vollstreckbare Ausfertigung eines Beschlusses vollstrecken
Hallo, ich habe vom Gericht eine vollstreckbare Ausfertigung über die Kostenfestsetzung erhalten. D.h. der Antragsteller hat das Verfahren verloren und muss an mich nun die Kosten erstatten. Hat er aber nicht. Was muss ich tun, um an mein Geld zu kommen. Die Ausfertigung hat den Vermerk "Der Beschluss kann ohne weiteres die Zwangsvollstreckung betrieben werden, wenn die festgesetzten Kosten nicht innerhalb von zwei Wochen .....bezahlt werden." Wo könnte ich das beantragen? Kostet mich das dann wieder Gebühren und wie lange ist dieser Beschluss gültig? Dankeschön im Voraus
4 Antworten
Über einen Gerichtsvollzieher. Zwangsvollstreckung geht 30 Jahre lang.
Du kannst entweder einen Gerichtsvollzieher mit der Mobiliarpfändung und ggf. der Abnahme der Vermögensauskunft beantragen oder du beantragst beim Vollstreckungsgericht (beim Amtsgericht) den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses für eine Konto- oder/und Einkommenspfändung. Wenn du dir dabei unsicher bist, lass das lieber deinen Anwalt machen. Eventuell kann dir auch die Rechtsantragstelle des Amtsgerichts weiterhelfen.
Du beantragst die Zwangsvollstreckung bei der Gerichtsvollzieherverteilerstelle des zuständigen Amtsgerichtes. Du mußt eine Gebühr im Voraus entrichten, die der Schuldner jedoch zurückbezahlen muss (wenn er Geld hat). Jedenfalls unterliegt auch diese Gebühr der Zwangsvollstreckung. Die Gerichtsvollziehergebühr hängt von der Höhe der titulierten Forderung ab. Wenn ich mich nicht irre, verjährt der Beschluß erst nach 30 Jahren (google 'mal "Verjährungsfristen"). Viel Erfolg!
Rede mit eine Gerichtsvollzieher, ob er das vollstecken kann.