Zweite vollstreckbare Ausfertigung
Hallo liebe Community Es geht mal wieder um den Unterhalt den mir mein Vater zu zahlen hat. Es existiert ein Titel gegen ihn. Die vollstreckbare Ausfertigung habe ich jedoch nicht mehr, die ist mir abhanden gekommen. Das einzige was ich besitze ist eine Urkunde vom Jugendamt (worüber das ganze damals auch lief) über die Verpflichtung zur Unterhaltsleisung, als beglaubigte Abschrift.
Ich habe kaum einen Anhaltspunkt wo ich mir so eine zweite vollstreckbare Ausfertigung her holen soll. Beim Amtsgericht Essen habe ich angerufen, dort soll ich mich morgen früh beim Familiengericht melden..
Welchen weg muss ich da nun am besten einschlagen? Hat jemand da Erfahrungen? Ich brauche diesen Titel so schnell wie möglich. Und am besten auch vorerst mal ohne Anwalt. Wenn ich die Ausfertigung habe, kann ich mir das mit dem Anwalt immer noch überlegen.
Mit freundlichen Grüßen, Gerrit
3 Antworten
Das einzige was ich besitze ist eine Urkunde vom Jugendamt (worüber das ganze damals auch lief)
Da das Jugendamt nur Titel für den Unterhalt minderjähriger Kinder ausstellen kann, müsste Deine Mutter diesen Titel besitzen.
Falls sie dann allerdings nicht regelmäßig (einmal jährlich) den Unterhalt für Dich beim Vater eingefordert hat, dürften diese Ansprüche aus zurückliegenden Jahren inzwischen ggf. verwirkt sein.
Für Forderungen ab Deiner Volljährigkeit musstest Du ja dann selbst einen Titel gegen den Vater erwirken, solltest Du diesen verloren haben, wende Dich an das Gericht, das diesen ausgestellt hat.
dort soll ich mich morgen früh beim Familiengericht melden..
Ich denke vor morgen früh ist es müssig, dir weitere Ratschläge zu geben...
das Gericht wird sicher eine weitere Ausfertigung ausstellen koennen (deswegen sollst du ja wohl auch vorbei kommen) und wenn es ueber das Jugendamt lief, dann haben die vielleicht auch noch eine in den Akten. Den genauen Weg, den du zum Amtsgericht einschlagen musst, das kann ich dir nicht sagen, vielleicht hilft da ein Routenplaner.
Wenn du damit allerdings pfaenden lassen willst, dann kann das schwierig werden, wenn nicht mindestens einmal im Jahr ein Pfaendungsversuch unternommen wird, dann ist der aeltere Anspruch verwirkt, ob man nun einen Titel hat oder nicht.