Hab ein Beschluss vom Gericht erhalten und sofortige Beschwerde eingereicht, kann ich mich noch außergerichtlich mit dem Gläubiger einigen ohne Gericht?

5 Antworten

kann ich mich noch außergerichtlich mit dem Gläubiger einigen ohne Gericht?

.

Das kann man.

Die Frage ist, nachdem Du es hast soweit kommen lassen, warum sollte sie sich jetzt noch darauf einlassen ?

Es hat Dich - sehr wahrscheinlich - bisher selbt nicht interessiert.

Woher ich das weiß:Hobby
Benutzerin25 
Beitragsersteller
 09.07.2020, 09:09

weil der Vollstreckungsbescheid den ich erhalten habe eine falsche Rechnungsnummer und Datum aufweist. Daher ich immer noch denke dass es Betrug ist. Kontoauszüge und Rechnungsbelege habe ich an das Amtsgericht geschickt. Warte derzeit noch auf Antwort

Benutzerin25 
Beitragsersteller
 09.07.2020, 09:11
@Benutzerin25

Hilft wahrscheinlich nur eine Vollstreckungsgegenklage

GutenTag2003  09.07.2020, 09:12
@Benutzerin25

Wenn Du Dich im Recht wähnst und davon ausgehst, dass Du Recht bekommst, warum willst Du Dich mit einem Betrüger einigen ?

Benutzerin25 
Beitragsersteller
 09.07.2020, 09:31
@GutenTag2003

Eigentlich nur aus Angst. Da ich nicht den Fall verlieren möchte

Benutzerin25 
Beitragsersteller
 09.07.2020, 09:32
@Benutzerin25

aber mir bleibt jetzt eh nichts anderes übrig als die Nachricht vom Gericht abzuwarten

Hallo, wie Du in einer Deiner Antworten schreibst, liegt bereits ein Vollstreckungsbescheid vor; interessant wäre zu wissen, warum Du gegen den vorausgehenden Mahnbescheid keinen Widerspruch eingelegt hast;

zweite Frage, warum hast Du gegen den Vollstreckungsbescheid keinen Einspruch eingelegt, jedenfalls ergibt sich nichts entsprechendes aus dem Kontext;

dritte Frage: welcher Beschluss erging denn durch das Gericht, den Du mit der sofortigen Beschwerde angefochten hast;

vierte Frage: solltest Du doch wirksam Einspruch eingelegt haben, hat der Gläubiger denn schon eine Klage bei Gericht eingereicht;

das Verschicken von Belegen an das Gericht bringt Dir nichts, Du musst Dich mit einem entsprechenden eigenen Antrag gegen eine mögliche Klage wehren und entsprechende Klageabweiseanträge stellen;

weitere Frage: warum willst Du eine Vollstreckungsabwehrklage stellen; die ist doch nur möglich wenn ein vorheriger Vollstreckungstitel zu Recht ergangen ist; die Gründe für eine Vollstreckungsabwehrklage müssen im übrigen erst NACH dem Erlass des Vollstreckungstitels entstanden sein, zB, wenn Du die Forderung nach dem Urteil (oder was es auch immer war) bezahlt hast;

da ist noch einiges unklar

Benutzerin25 
Beitragsersteller
 09.07.2020, 09:48

Weil ich da vielleicht jung war und mich nicht damit auskannte. Selbst Schuld ich weiß. Mir wurde geschrieben per Gericht das ich eine Vollstreckungsgegenklage machen kann, wenn ich alles schon alles bezahlt habe.

Bergfex49  09.07.2020, 10:47
@Benutzerin25

hallo, das stimmt, eine Vollstreckungsgegenklage kannst du erheben, wenn Du schon alles bezahlt hast; d.h. aber auch, dass Du dann die Forderung anerkannt hast und keine Einwendungen gegen die Forderung als solche stellst;

ist denn schon irgendein Urteil des Gerichtes gegen Dich ergangen und der Gläubiger vollstreckt jetzt gegen Dich?

Benutzerin25 
Beitragsersteller
 09.07.2020, 11:23
@Bergfex49

also die Forderungen\Bescheid besteht seit Februar 2019. Bezahlt habe ich schon im September 2018. Ich weiß nur nicht was ich mit der Falschen Rechnungsnummer anfangen soll bzw. mich dagegen wären kann. Gegen den Beschluss erhebe ich derzeit Beschwerde. Also ein Urteil ist es dann noch nicht oder?

Was mir vor allem stört ist auch, ob das ins Bundeszentralregister eingetragen wird.

Bergfex49  09.07.2020, 12:51
@Benutzerin25

Hallo, ins BZR wirst Du nicht eingetragen, weil dort nur Kriminalstrafen eingetragen werden, aber nichts ziviles aus Kaufverträgen usw.

Benutzerin25 
Beitragsersteller
 09.07.2020, 17:03
@Bergfex49

Danke du rettest mir gerade meine Lebenseinstellung und meinen Tag, hatte schon das Schlimmste in Betracht bezogen. Das is mir in diesem Fall dass allerwichtigste das es ja ja nicht im BZR steht. Danke für die Antwort wirklich

Benutzerin25 
Beitragsersteller
 09.07.2020, 17:08
@Bergfex49

nur noch ne kleine Frage was bedeutet das ins BZR ...besondere gerichtliche Feststellungen werden eingetragen? Ist nicht der Beschluss vom Gericht auch eins. Hab da echt bissl angst

Bergfex49  09.07.2020, 18:34
@Benutzerin25

nein, eingetragen werden neben Verurteilungen in Strafsachen Entscheidungen von Verwaltungsbehörden, zB Einziehung eines Waffenscheines usw sowie gerichtliche Entscheidungen über zB Berufsverbote und Verbote über Beaufsichtigung von Kindern und Jugendlichen; aber nichts aus dem Zivilrecht;

seit wann ist ein Beschluss schon ein Urteil?.. meines Wissens sind die Stellen sogar froh, wenn sie ihre "Berge" abbauen können, in einer Zeit, in welcher dank Rechtsschutz jeder wegen jedes klagen will, also Geld keine Rolle spielt (Gerichtskosten), aber auch immer mehr Abzocke das Alltagsgeschehen bestimmt, bis hin zum letzten Schritt bei der eigenen Beerdigung

Benutzerin25 
Beitragsersteller
 09.07.2020, 09:33

Ja wenn man aber keine hatte in diesem Fall also Rechtsschutz. Dann is es leider ned so toll. Hab zwar danach eine gemacht bringt mir leider nichts.

Daher ich immer noch denke dass es Betrug ist. 

Wenn es Betrug ist, warum willst Du Dich dann mit dem Gläubiger einigen?

Und warum solltest du die Verfahrenskosten tragen müssen?

Benutzerin25 
Beitragsersteller
 09.07.2020, 09:16

Weil ich keine Anzeige wegen Betrug machen kann, wenn es nicht sicher ist? Nachher geht es nach hinten los. Bezahlt habe ich ja alles. Ich denke dass Falsche Daten verlauft oder Abgetreten worden sind.

tinalisatina  09.07.2020, 09:18
@Benutzerin25

Wenn Du sicher bist, dass alles bezahlt ist, dann lege gegen den Mahnbescheid Widerspruch ein. Wenn der Bescheid nicht korrekt ist, dann bezahlst Du keine Verfahrensgebühren.

Betrug ist es in dem Fall eher sowieso nicht.

Was für ein Beschluss? Worum geht es überhaupt? Details?

Meine Kristallkugel meldet nämlich Error 404 - fehlende Daten