deutliche Versicherungsverlauf?

4 Antworten

Das ist dein Versicherungsverlauf, die Auflistung deiner beitragspflichtigen Einnahmen ab 14.06.2016. Lücken sind nicht zu sehen. Neben der Hauptbeschäftigung hast du noch Minijobs gemacht.

Hast du erst 2016 erstmalig mit einer Arbeit begonnen?

Es handelt sich ausschließlich um Beitragszeiten mit Pflichtbeiträgen. Ich vermisse aber die schulische Ausbildung und die Berufsausbildung - falls du eine gemacht hast, muss diese als solche gekennzeichnet sein.

Du solltest dringend eine Kontenklärung machen. Rentenrechtliche Zeiten zählen ab dem 17. Lebensjahr. Reiche dazu Nachweise über deine schulische und berufliche Ausbildung ein.

Die Beratungsstellen der DRV oder die ehrenamtlichen Versichertenberater/-ältesten helfen dir dabei.

Deine spätere Rente kann nur dann korrekt berechnet werden, wenn alle erforderlichen Nachweise lückenlos gespeichert sind.

Gladiator798 
Beitragsersteller
 08.11.2020, 08:05

Was hast du erzählt ist total richtig von Minijob und Arbeitsbeginn Datum.

Aber wie kann wissen , wie viele Monate habe ich schon meine renteversichrungen Leute diese Verlauf bezahlt ?

Gab Problem oder ist problemfrei ?!

Danke dir vielmals nochmal.

okieh56  08.11.2020, 09:39
@Gladiator798

Wenn die Arbeit erstmalig am 14.06.2016 aufgenommen worden ist, kann ich keine Probleme erkennen, denn Lücken im Versicherungsverlauf sind nicht zu sehen. Du kannst die Daten mit deinen Lohnabrechnungen vergleichen.

Es sind laut diesem Auszug 43 Beitragsmonate gespeichert - ein Rentenanspruch ist damit noch nicht gegeben, denn dafür muss man mindestens 60 Monate Wartezeit erfüllen. Es fehlen noch 17 Monate.

Am Ende 2020 fehlen demnach noch 5 Monate (falls du weiterhin Beiträge gezahlt hast), um einen Rentenanspruch zu erwerben. Gezahlt wird die Rente allerdings erst bei Erreichung der entsprechenden Altersgrenze.

Das ist die Aufstellung für deine spätere Rente.

Je mehr du verdient hattest, desto mehr hattest du an die Rentenversicherung bezahlt und desto höher wird deine Rente.

Als du als Aushilfe (geringfügig angestellt) gearbeitet hast, musstest du nichts einbezahlen und das steht alles da drauf.

Es wird wohl in Ordnung sein.

Einfach abheften.

okieh56  08.11.2020, 00:02

Auch für die geringfügige Beschäftigung wurden Beiträge gezahlt. Er hat also die Beitragspflicht nicht abgewählt.

Plaritma  08.11.2020, 00:06
@okieh56

Ja. Umso besser für die Rente.

derajax  08.11.2020, 00:12
@okieh56

Bei den geringfügigen Beschäftigungen steht doch "nicht verischerungspflichtig" drunter. Das bedeutet, dass eben doch auf die Versicherungspflicht verzichtet wurde und nur der Arbeitgeber seinen Anteil gezahlt hat.

Was aber auch ok ist, da diese Zeiträume ja bereits mit einer "echten" Beschäftigung belegt sind.

okieh56  08.11.2020, 00:14
@derajax

Hast recht - das habe ich übersehen! Danke für die Klarstellung.

okieh56  08.11.2020, 00:16
@Plaritma

Irrtum meinerseits - für die Minijobs wurden keine Beiträge gezahlt! Spielt aber keine große Rolle, denn das hätte die Rente nur sehr geringfügig erhöht.

Plaritma  08.11.2020, 00:17
@okieh56

🙋‍♀️😅

DerSchopenhauer  08.11.2020, 06:48
DerSchopenhauer  08.11.2020, 06:52
@okieh56

Zeiten der geringfügigen Beschäftigung, in denen keine Versicherungspflicht bestand, werden in reduziertem Umfang bei den verschiedenen Wartezeiten angerechnet, auch wenn man dafür keine Entgeltpunkte erhält - deshalb stehen sie im Rentenverlauf.

okieh56  08.11.2020, 09:21
@DerSchopenhauer

Das ist mir bekannt, sie erhöhen sogar die Rente minimal - denn man erhält sogar Entgeltpunkte dafür, nur sehr wenig.

Ich hatte nur „nicht versicherungspflichtig“ übersehen.

okieh56  08.11.2020, 09:26
@okieh56

In diesem Fall wird allerdings keine Wartezeit für die geringfügige Beschäftigung angerechnet, weil die Zeiten bereits mit Beitragszeiten aus der Hauptbeschäftigung belegt sind.

Gladiator798 
Beitragsersteller
 08.11.2020, 08:10

Danke dir @Plaritma .

Meine Frage ; wie kann ich wissen , wie viele Monate habe ich laut diese Verlauf meine Versicherung bezahlt .??

Gladiator798 
Beitragsersteller
 08.11.2020, 13:21
@Plaritma

Danke Dir vielmals 🙂

Ob Problem in deinem Versicherungsverlauf gibt, musst du schon selbst feststellen.

Du musst doch wissen wo und wie lange du bei welchem Arbeitgeber gearbeitet hast.

Denn deine Monatlichen Lohnbescheinigungen, bzw. die Jahresbescheinigungen sind aufzuheben.

Und mit diesen Bescheinigungen kannst du feststellen ob alle Zeiten und Entgelte eingetragen sind.

Woher soll hier jemand wissen, was du nicht verstanden hast.

Ob die angegebenen Angaben stimmen, kannst du doch nur selbst beurteilen.

Genau deswegen bekommst du doch diese Auskunft, um das Konto zu klären.

Gladiator798 
Beitragsersteller
 08.11.2020, 10:31

Findest du dass deine Kommentare Vollsinn ist ?!

DerHans  08.11.2020, 11:30
@Gladiator798

Noch mal, ob die Zeiten stimmen, kannst du nur selbst überprüfen. Dafür bekommst du diesen Versicherungsverlauf

Gladiator798 
Beitragsersteller
 08.11.2020, 11:32
@DerHans

U. Nochmal Lies bitte was ich habe geschrieben .

Wenn du kein Lust beantworten hast , dann bitte sinnlose Antwort für dich selbst behalten .

LG