Ich habe meinen Versicherungsverlauf von der Rentenversicherung erhalten, was bedeutet "Beitragszeit mit Pflichbeiträgen für berufliche Ausbildung"?
Oder "Ausbildungssuche" , ist das jetzt ein Arbeitsnachweis?? ich benötige um mich bei der Abndschule anzumelden 2 jahre Arbeitsnachweis, gelten diese als Arbeitsnachweis??? ich hatte eine Ausbildung in vergangenheit angefangen aber abgebrochen, aber mehr als das was ich soeben erwähnt habe steht nicht im Versicherungsverlauf
4 Antworten
Bis zu drei Jahre Ihrer Ausbildungszeit werden in der Rentenberechnung höher bewertet. Das bedeutet, dass diese Zeit mit bis zu 75 Prozent des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten für Ihre Rentenberechnung angesetzt wird. Im Endeffekt kommt dabei mehr Rente für Sie raus. Das gilt für alle tatsächlichen Ausbildungen, die Sie bis zu Ihrem 25. Lebensjahr machen und in denen Pflichtbeiträge entrichtet werden.
Näheres in der DRV unter: Auszubildende - gut gesichert in die Zukunft
Hier finden Sie alles, was Auszubildende über die gesetzliche Rentenversicherung wissen sollten.
Dies ist also kein Arbeitsnachweis, sondern nur mal die Pflichtbeitragszeiten für deine abgebrochene Ausbildung! Ein Arbeitnachweis (Zeugnis?) über die abgebrochene Ausbildung kann dir nur deine Ausbildungsstelle für dich ausstellen und bescheinigen, so schwer es dir auch fallen mag... :-((
Gruß siola55
Schon gelesen: Muss man ein Arbeitszeugnis vorzeigen?
Wenn man während er Schule einen Minijob hatte und gekündigt hat, muss man dieses Arbeitszeugnis bei späteren Bewerbungen, z.B für einen richtigen Job vorzeigen, oder kann man das auch einfach verwerfen?
Bei Ausbildungssuche hast du ja keine Beiträge entrichtet. Trotzdem zählt die Zeit für allgemeine Wartezeiten. In den ersten 5 Berufsjahren warst du pflichtversichert und hast auch Beiträge geleistet. Während der Ausbildung verdient man logischerweise erheblich weniger als der Durchschnitt. Daher wird in den ersten 5 Jahren mindestens 75 % des Durchschnitts angerechnet. Hast du mehr verdient gilt natürlich der höhere Betrag.
Das es sich um eine Berufsausbildung handelte in der Beiträge gezahlt wurden. Das sollte als Arbeitsnachweis reichen.
In seinem Verlauf steht "Beitragszeit mit Pflichbeiträgen für berufliche Ausbildung" das ist eine Pflichtbeitragszeit auf Grund einer Ausbildung und eine Ausbildung ist eine Beschäftigung.
Ja, als Schüler werden es aber keine Pflichtbeitragszeiten oder Anrechnungszeiten.
"Sondern Anrechnungszeiten", nicht "oder Anrechnungszeiten"
Ist trotzdem kein Arbeitsnachweis!
Arbeits- u. Tätigkeitsnachweise kann nur der Arbeitgeber bescheinigen... :-(
Ok danke, ich wusste nicht genau was man für die Abendschule benötigt und ging davon aus, dass ein Versicherungsverlauf genügt, da der FS diesen erwähnte und sich mit den aufgeführten Zeiten unsicher war.
Beitragszeit mit Pflichtbeiträgen; das ist Nachweis für Arbeitszeiten, auch Ausbildungszeiten mit Pflichtbeiträgen zählen, da stehen Beträge in Euro hinter, zähle die Monate zusammen, ob alles reicht für die Abendschule-.
...ist aber kein Arbeitsnachweis!
Es handelt sich beim Versich.verlauf doch nicht um Arbeitsnachweise, sondern immer um den Rentenverlauf: auch als Schüler werden schon Zeiten in der Rente angerechnet, ohne i-welche Arbeitszeiten...
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Azubis-Studierende-und-Berufseinsteiger/Schueler/schueler_node.html