Befreiung von der Rentenversicherungspflicht als Azubi mit Minijob?
Ich mache aktuell eine Ausbildung mit einem Gehalt von 1.060,74€ Brutto, wovon 98,65€ für die ''RV'' (denke es heißt Rentenversicherung?) abgezogen werden. Soweit so gut. Allerdings mache ich jetzt auch zusätzlich noch einen Minijob bei einem Kiosk auf 200€-Basis und zahle ca. 8€ von den 200€ für die Rentenversicherung.
Meine Frage ist: Ist das jetzt irgendwie doppelt gemoppelt? Also reicht es nicht, dass ich schon durch meine Ausbildung Geld für die RV zahle und mir das schon als Arbeitszeit angerechnet wird, sodass ich später 3 Jahre früher in Rente kann?
Also es geht mir hierbei wirklich mehr auf angerechtnete Arbeitszeit und nicht um Rentenerhöhung. Bei einem Gehalt von 200€ wären das eh nur 2€ pro Jahr, die ich dort arbeite... dann nehme ich lieber 8€ mehr im Monat und verzichte auf die 2€ Rentenerhöhung :D
Hoffentlich kann mir wer helfe, dann würde ich sofort eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei meinem Kiosk beantragen :))
5 Antworten
Du kannst dich bei einem Minijob auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Das wäre sinnvoll, da du ja bereits rentenversicherungspflichtig als Azubi bist. Allerdings hättest du das bei Beginn des Minijobs tun müssen.
Tust du es nicht, zahlst du 3,6% RV-Beiträge (der Arbeitgeber zahlt 15%), die später auch in deiner Rente berücksichtigt werden, aber bei dem geringen Beitrag natürlich nicht viel bringen.
Frage deinen Arbeitgeber. Wenn er die Meldung schon an die Minijobzentrale abgegeben hat, muss er sie korrigieren.
Da du bereits pflichtversichert bist, kannst du für den Minijob auf die Rentenversicherungspflicht verzichten. Das ist nur dann interessant, wenn man damit wichtige Beitragszeiten erfüllen kann. Man kann keinen Monat doppelt belegen. Das führt immer nur zu einer (minimalen) Höherversicherung. Damit kannst du auch nicht früher in Rente gehen.
Der Rentenversicherungsbeitrag ist erst mal nicht so wichtig, da du bereits über deine Ausbildungsvergütung abgesichert bist!
Viel wichtiger ist die 2% Pauschalsteuer, welche dein Minijob-Arbeitgeber für dich entrichten sollte; da du diesen Minijoblohn dann nicht in deiner Ek-Steuererklärung angeben mußt, da ja dann dein Minijoblohn bereits pauschalversteuert ist😂.
Als Single hast du nämlich den Grundfreibetrag in 2020 von aktuell 9.408€ + 1.000€ Werbungskostenpauschale + Vorsorgeaufwand, also insgesamt über 10.000€ einkommensteuerfrei!
Gruß siola55
Was würdest du also an meiner Stelle machen, auf die Betreigszahlung verzichten? Und Thema Steuern: So weit ich weiß, muss ich noch keine Steuererklärungen machen, da ich in einer Ausbildung bin oder? zumindest hab ich das noch nie gemacht und ehrlich gesagt auch keine Ahnung wie das geht... :D
Die Steuererklärung hat mit deiner Ausbildung nichts zu tun! Falls dein Minijob-Arbeitgeber nicht für dich die 2% Pauschalsteuer entrichtet, bist du zu einer Ek-Steuererklärung verpflichtet!
Ansonsten nur für dich von Vorteil, falls du jemals Lohnsteuer entrichtet hast; beim Single in Lohnst.klasse 1 wird dir ab ca.1090€ mtl. Bruttolohn Lohnsteuer einbehalten vom Lohnbüro...😥
Wenn du auf eine große Kugel Eis im Monat verzichten kannst, dann brauchst keinen Befreiungsantrag stellen...🤣
... in der Woche natürlich🤣!
Naja 8€ sind schon ne Menge finde ich... Aber die haben ja jetzt nicht mit Steuern zu tun, sondern nur mit der Rente. Deswegen bin ich gerade noch nicht so ganz schlau draus geworden, wo da jetzt der Zusammenhang besteht.
Steuern haben jeweils mit dem aktuellen Jahr zu tun, die Rentenversicherung hat mit deinem Renteneintrittsalter und der Rentenhöhe zu tun!
Vllt. hilft dir ja die minijob-zentrale.de hier weiter: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/05_rentenversicherungspflicht/node.html
Wieso nur Rentenerhöhung? Was ist mit den anderen Leistungen des Rententrägers, wie Reha und so?
da ich bereits mit der Ausbildung Beitrag zahle, sollte ich die Vorteile wie Reha etc. doch bereits haben, oder? Deswegen dachte ich wäre es doppelt gemoppelt, wenn ich auch noch Beiträge meinem Nebenjob aus zahlen würde, oder? :D
Was hat der Nebenjob mit der Ausbildung zu tun? Auch im Nebenjob kann es zu Unfällen kommen, und nach der Mindest-Laufzeit ggf. eine Rente/Umschulung geben.
Da hast du recht. Es erhöht zwar deine spätere Rente, aber nur sehr geringfügig. Beitragszeiten erwirbst du ja bereits durch deine Ausbildungsvergütung.
Anspruch auf Reha, Erwerbsminderungsrente, Umschulung, Prävention... hast du trotzdem, da du ja bereits Beiträge zahlst.
Das spielt keine Rolle. Da bereits Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden, besteht auch Anspruch auf Leistungen. Die Beiträger vom Minijob würden nur (geringfügig) die spätere Rente erhöhen.
dein Rentenbeitrag errechnet sich aus allen Einkommen deinerseits sprich 1060,74 + 200€
Okey, aber das beantwortet jetzt nicht die Frage, ob es sich lohnt sich befreien zu lassen oder nicht zwecks angerechnter Arbeitszeit und Rentenerhöhung
Die Befreiung musst du aber immer SOFORT beantragen. Wenn du einmal angemeldet bist, geht das nur bei einem neuen Arbeitgeber
Kann man das nicht auch noch jetzt machen? Ich arbeite erst seit einem Monat beim Minjob, hab also nur einmal Gehalt bisher bekommen