Was heisst 'der Versicherungsverlauf wird nicht beanstandet'?
Ich soll die Antwort zum Schreiben von der Rentenversicherung schicken, und da soll ich eins davon ankreuzen.
1. Der Versicherungsverlauf wird nicht beanstandet
2. Der Versicherungsverlauf wird beanstandet (Hier soll man auch die Gründe nennen.)
Heisst es, dass der Versicherungsverlauf ununterbrochen bleibt, wenn ich bei 1 ankreuze?
5 Antworten
Hallo juny27,
Sie schreiben:
Was heisst 'der Versicherungsverlauf wird nicht beanstandet'?
Ich soll die Antwort zum Schreiben von der Rentenversicherung schicken, und da soll ich eins davon ankreuzen.
1. Der Versicherungsverlauf wird nicht beanstandet
2. Der Versicherungsverlauf wird beanstandet (Hier soll man auch die Gründe nennen.)Heisst es, dass der Versicherungsverlauf ununterbrochen bleibt, wenn ich bei 1 ankreuze?
Antwort:
Wenn Sie ankreuzen:
1. Der Versicherungsverlauf wird nicht beanstandet ,
dann bestätigen Sie der DRV, daß Ihre Versicherungs- und Beitragszeiten korrekt und vollständig erfaßt sind!
Ihre künftige Rentenberechnung wird dann auf Basis dieser Daten erfolgen!
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Aus diesem Grund sollten Sie den dargestellten Versicherungsverlauf gründlichst prüfen, ob Alles seine Richtigkeit hat, denn im Grunde genommen können nur Sie als die betroffene Person genau wissen, zu welchen Zeiten Sie beruflich aktiv oder ggf. nicht aktiv waren!
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Jeder einzelne Beitragsmonat zählt!
Jeder fehlende Beitragsmonat in Ihrem Versicherungsverlauf bedeutet eine lebenslange Rentenkürzung!
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Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Du sollst überprüfen, ob alle versicherungsrelevanten Zeiten korrekt aufgeführt sind. Wenn Schul-, Ausbildungs- und Arbeitszeiten richtig und vollständig erfasst sind, kannst du "wird nicht beanstandet" ankreuzen.
Sollten bestimmte Zeiten nicht erfasst sein, kreuzst du "wird beanstandet" an, legst Kopien deiner Nachweise für die nicht erfassten Zeiten bei und schickst das Ganze zurück.
Oder noch besser: Geh zur Rentenversicherung und lass dir den Bescheid erklären.
Vielen vielen Dank für die Erklärung!
Heisst es, dass der Versicherungsverlauf ununterbrochen bleibt,
Nein.
Wenn Du das ankreutzt, bestätigst Du die Zeiten, die bis jetzt im Versicherungsverlauf angeführt sind. Der muss von z. B. 1998 bis jetzt (oder 2015) ununterbrochen sein.
Überprüfe das bitte sorgfältig. Manchmal sind Zeiten nicht oder nicht korrekt dargestellt.
Das Zweite musst Du ankreuzen, wenn z. B. das Jahr 2007 oder Monate fehlen. Gründe könnten unkorrekte Meldungen von AG sein.
Das heißt, daß er korrekt ist, es fehlt nichts, alles ist lückenlos angegeben!
Der Rentenberechtigte soll die Eintragungen über den Verlauf der Rentenanwartschaft überprüfen, dass heißt, die Aufstellung, in der die
Kindererziehung etc. aufgelistet sind auf Vollständigeit und die Richtigkeit der Zeitangaben überprüfen.
Dann gibt es entweder etwas zu beanstanden oder auch nicht.
Verbleibende Fragen kann man, wenn man durchkommt, mit der BfA Hotline abklären.