Sozialversicherungsprüfung gleich Betriebsprüfung?

3 Antworten

Hallo,

es gibt zwei verschiedene Betriebsprüfungen:

1) Betriebsprüfung durch die Rentenversicherung: es werden alle Punkte der Sozialversicherung geprüft

2) Betriebsprüfung durch das Finbanzamt: es werden alle steuerrechtlichen Punkte geprüft (insbesondere Lohnsteuer).

Gruß

RHW

Das ist eine besondere Art der Prüfung.

Da werden nur die Lohnkonten geprüft und ob die Beiträge zur Sozialversicherung richtig berechnet und abgeführt worden sind.

Mit einer "normalen" Betriebsprüfung hat das nichts zu tun.

Bei der Prüfung, die du hattest, wird stichprobenhaft überprüft, ob du die Sozialversicherungsbeiträge vollständig und in richtiger Höhe entrichtet hast, die Meldungen und Beitragsnachweise korrekt abgegeben wurden etc.. Siehe §28p SGB IV.

Je nach Größe deines Betriebes wurde auch die Prüfung im Auftrag der Unfallversicherung durchgeführt (bei Kleinstbetrieben unter einer gewissen Entgeltsumme entfällt die Prüfung). Hier wird überprüft, ob die Einstufung in die Gefahrtarifstellen und das zur BG gemeldete Entgelt korrekt waren. Ob dies Bestandteil der Prüfung war, kannst du der Prüfmitteilung entnehmen.

Die Prüfung nach §28p SGB IV ist aber auf die Sozialversicherung beschränkt, das von dir genannte wird durch das Finanzamt im Rahmen der Betriebsprüfung (nicht Lohnsteueraußenprüfung) überprüft.