Wechsel von Vollzeit auf Minijob? Möglich?
Guten Abend, Guten Morgen, Guten Tag wünsche ich denn Damen und Herren der gutefrage.net Community.
Ich entschuldige mich bei jedem, der sich dem Aufwand an tut diesen Beitrag zu lesen, jedoch bedanke ich mich auch bei den Personen die mir zur Lösungsfindung meiner Frage helfen können
Vorabinformationen:
Ich bin männlich, 22 Jahre alt, abgeschlossene Ausbildung (Juli 2014), Wohnhaft bei den Eltern, Möglichkeit in die Familienversicherung der Krankenkasse zu wechseln ist gegeben
Problemstellung:
Derzeit arbeite ich bei einem Personaldienstleister in Vollzeit wo es mir bei dem Entleiher nicht gut geht bzw. gelinde gesagt nicht gefällt. Ein wechsel hatte ich mit dem Personaldienstleister schon angesprochen jedoch vergebens. Für August 2015 habe ich einen Ausbildungsvertrag für eine zweite Ausbildung unterschrieben. Nun möchte ich von dem Personaldienstleister weg, jedoch trotzdem arbeiten. Ein Minijob würde mir vom Verdienst und vor allem von der Arbeitszeit deutlich entgegen kommen da ich bis dahin meinen Führerschein sowie einige Vorbereitungskurse für die Ausbildung beenden/vollziehen könnte.
Frage:
- Ist ein Wechsel von Vollzeit auf Minijob so ohnes weitere möglich?
- Was muss ich bei den Versicherungen beachten? Normalerweise besteht keine ja Versicherungspflicht.
- Werde ich bei der Arbeitsagentur wenn ich einen Minijob annehme wieder als Arbeitslos gemeldet? (geringes Einkommen, keine Versicherungspflicht)
Ich bedanke mich für das vollständige Lesen meiner Frage. Ich weiß das diese ein wenig lang ist jedoch wusste ich nicht wie ich diese Verkürzen solle.
Dies war meine Erste Frage und ich bedanke mich bei jedem der mir zur Klärung dieser weiterhelfen kann und hoffe auf ein baldige Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Insecurity92
3 Antworten
Hallo,
der Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit ist möglich. Bei dem gleichen oder einem anderen Arbeitgeber müssen sich nur Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf die Bedingungen einigen: z.B. Arbeitszeiten, Stundenlohn, Einsatzort ....
Bis zum 23. Geburtstag kann man dann auf Antrag kostenlos übe die Eltern familienversichert werden. Ab dem 23. Geburtstag fallen dann ca. 165 Euro Monatsbeitrag für Kranken- und Pflegeversicherung an.
Ob man sich bei der Arbeitsagentur meldet, bleibt einem selbst überlassen.
Gruß
RHW
Danke für den Stern!
Möglichkeit in die Familienversicherung der Krankenkasse zu wechseln ist gegeben
Hi Insecurity92, bei einem 450-Euro-Minijob könntest du noch bis zum 23. Lebensjahr kostenlos familienversichert werden, wenn und solange du nicht erwerbstätig bist!
Näheres in dem Link hier: www.aok.de/hessen/leistungen-service/leistungen-und-beitraege-familienversicherung-23627.php
Gruß siola
Solange du nicht auf Leistungen durch das Arbeitsamt angewiesen bist, kannst du machen was du willst.
Du solltest dich trotzdem beim Arbeitsamt melden, und arbeitssuchend melden.
Aber mal ehrlich, glaubst du nicht mit 22 Jahren hast du deinen Eltern lange genug auf der Tasche gelegen?
Sorry, ich wollte Ihnen auch nicht zu nahe treten. Allerdings ist es kaum möglich seinen Lebensunterhalt mit einen Mini-Job zu finanzieren. Das mit auf der Tasche der Eltern liegen bezog sich auch mehr auf die Tatsache, dass man sich leider sehr schnell an kurze Arbeitszeiten gewöhnt und das es umso schwerer sein kann wenn irgendwann die Vorteile die man heute noch nutzen kann irgendwann nicht mehr zur Verfügung stehen. Und natürlich hat man irgendwann auch Lücken in seinem Lebenslauf. Vielleicht besteht aber auch die Möglichkeit in dem Bereich in dem Sie den Minijob machen eine Festanstellung anzustreben.
Guten Abend heurekaforyou,
Vielen Dank für deinen Beitrag ich werde beherzigen mich an das Arbeitsamt zu wenden. Arbeitssuchend melden würde ich jedoch gerne vermeiden da sie mit aller macht dann versuchen wieder in ein Personaldienstleisterverhältnis bzw. in meinen alten Ausbildungsberuf zu zwängen.
Das mit dem Alter und den Eltern auf der Tasche liegen ist eine eher unsachmäßige aussage. Ich habe ein gutes Verhältniss mit meinen Eltern und zahle Ihnen Miete. Für mich ergab sich dadurch keinen Grund auszuziehen.