Was passiert, wenn ich den "Antrag auf Kontenklärung" nicht an die Deutsche Rentenversicherung zurücksende?
Vor ein paar Wochen wurde ich von der Deutschen Rentenversicherung angeschrieben. Unabhängig davon, ob in dem Versicherungsverlauf etwas falsch oder unvollständig ist, soll ich in jedem Fall den "Antrag auf Kontenklärung" zurücksenden.
5 Antworten
Du hast schon von den anderen gehört, daß "nichts Schlimmes" passiert, wenn Du jetzt auf diesen Fragebogen nicht weiter eingehst. Aber es gibt ein gutes Argument, es trotzdem jetzt und nicht später, irgendwann mal, zu tun. Jetzt fallen Dir nämlich noch eventuelle Fehler und Lücken auf und es ist nicht so schwer, die entsprechenden Unterlagen zu beschaffen und nachzureichen! Dann ist das "gegessen" und Du brauchst Dich darum nie wieder zu kümmern, sondern nur um die aktuell nachgekommenen Daten. Lust, Dich damit zu befassen, wirst Du nämlich nie haben, aber die Klärung wird immer schwieriger, zumal wenn sie unter Zeitdruck (vorzeitige Rente aus Gesundheitsgründen, etc.) stattfindet.
Oh, eine Duplizität der Ereignisse: Ds Gleiche ist mir ebenfalls passiert: Nach dem ganzen Formular und Nachweiskram dachte ich, es sei alles überstanden und bekam dann zusätzlich zum Versicherungsverlauf nochmals die Anträge mit der Bitte um Rücksendung.
Ich habe in ein paar Euronen für's Service- Telefon investiert, (selbstverständlich nicht ohne ein paar Warteschleifen zu passieren) und dann die Antwort erhalten, dass eigentlich alles in Ordnung sein müsste.
Ich habe also mit einem formlosen Schreiben meine Zustimmung erklärt und mich wegen der leer zurück geschickten Anträge auf Frau XY vom Service- Telefon berufen.
Vielleicht hilft dir meine diesbezügliche Erfahrung weiter?
Übrigens, das Telefonieren mit der Rentenversicherung geht kostenlos mit einer 0800-er Nummer (steht immer unten auf der 1. Seite eines Briefes). Wenn die dort nicht weiterhelfen können, wird weiterverbunden ohne Telefonkosten.
Du hast bei der Kontenklärung die Möglichkeit, falsche Angaben zu korrigieren und ungeklärte Zeiten zu klären.
Tust du dies nicht, so bleiben die Fehler und die ungeklärten Zeiten werden zu Ausfallzeiten und sie werden rechtskräftig mit den dementsprechenden Folgen für die Rente.
Zwingen zur Auskunft können sie dich nicht, sie entscheiden dann nach Aktenlage. Ausnahme: Es handelt sich um eine Anfrage zum Versorgungsausgleich im Scheidungsverfahren.
Du bekommst eine freundliche Erinnerung.
Und wenn du dich darauf nicht meldest, bekommst du einen Bescheid über die Daten, die bereits gespeichert sind.
Du kannst jederzeit Daten nachreichen.
Um für eine Rente aus Gesundheitsgründen, eine Altersteilzeitregelung oder auch für ein Versorgungsausgleichsverfahren vorbereitet zu sein, solltest du das Konto klären.
Es passiert erstmal gar nichts. Du solltest aber in eigenem Interesse den Antrag stellen, dann werden Deine Beitragszeiten auf den aktuellen Stand gebracht. Später zählt unter Umständen jeder Monat Beschäftigung (oder auch Arbeitslosigkeit) für die Rentenzahlung oder den Rentenbeginn.