der Vermieter hat keinen Briefkasten ist es in Ordnung wenn die Kündigung an die Tür geklemmt wird?
Ich wollte heute durch einen Zeugen meine Wohnungs Kündigung in den Briefkasten meines Vermieters einwerfen, allerdings stellen wir fest das er keinen Briefkasten hat wir haben die Kündigung an die Tür geklemmt ist das auch in Ordnung oder bekomme ich da Probleme?
3 Antworten
Ich wollte heute durch einen Zeugen meine Wohnungs Kündigung in den Briefkasten meines Vermieters einwerfen,
Ich bin immer wieder faszieniert über Ideen, wie man bei einer Sache, bei der es typischerweise um 300 - 1000 € geht, 15 € sparen kann.
allerdings stellen wir fest das er keinen Briefkasten hat wir haben die Kündigung an die Tür geklemmt
Die Post oder der Gerichtsvollzieher würden die Benachrichtigung über den Zustellversuch zusammen mit dem Hinweis, wo das zuzustellende Schriftstück abzuholen ist, an der Tür anheften (§ 181 ZPO).
ist das auch in Ordnung oder bekomme ich da Probleme?
Du kannst damit Probleme bekommen. Wenn man Schriftstücke unter Privatleuten beweiskräftig zustellen will gibts zwei Varianten: a) man kann und will miteinander reden. Dann stellt man zu, indem man zwei gleichlautende Schriftstücke dem anderen übergibt, dieser auf einem den Empfang bestätigt und dieses Schriftstück zurückgibt. Variante b) Man übergibt das zuzustellende Schriftstück dem Gerichtsvollzieher zur Zustellung (indem man es an die Gerichtsvollzieherverteilungsstelle sendet).
Da ich beruflich sehr viel Stress hatte habe ich es nicht geschafft die Kündigung per Einschreiben dem Vermieter zukommen zu lassen. Und ich wollte das die Kündigung für den Monat noch mit zählt, daher habe ich die Variante mit dem Boten gewählt. Da der Vermieter im Ort ein Geschäft hat, hat der Bote die Kündigung dort abgegeben. Ich danke trotzdem für die hilfreiche Antwort.
Die Kündigung muss ja bis zum 3 Werktag eines Monats eingehen damit der Monat noch mit zählt daher wird es per einschreiben nicht mehr gehen.
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