Kündigung Samstags einwerfen?
Kann ich meine Kündigung Samstag in den Briefkasten bei der Firma einwerfen (Oder beim Chef auf den Tisch legen) und Ihn Telefonisch anrufen/Whatsapp schreiben und sagen dass ich kündige und die Kündigung im Büro liegt? (Samstags ist bei uns in der Firma kein Arbeitstag)
7 Antworten
Wenn im Betrieb am Samstag nicht gearbeitet wird, ist die Kündigung am Samstag auch nicht zugegangen, wenn Du diese am Samstag auf den Tisch des AG legst oder in den Briefkasten wirst.
Maßgebend für den Zugang der Kündigung ist, wann diese in den "Machtbereich" des AG zu "normalen" Zeiten gelangt.
Will ein AG einem AN kündigen und wirft die Kündigung z.B. am Freitag um 19.00 Uhr beim AN in den Briefkasten, gilt sie erst am Samstag als zugegangen, weil am Freitagabend niemand mit Post rechnen muss.
Wirft der AG die Kündigung dagegen am Freitag um 9.00 Uhr ein, gilt sie als zugegangen.
Bei der Arbeitnehmerkündigung verhält es sich genau so. Niemand erwartet vom AG, dass sich dieser am Samstag in den Betrieb begibt, den Briefkasten und seinen Schreibtisch kontrolliert ob seit Freitag neue Post da ist.
Er kommt dann am Montag in die Firma und da ist die Kündigung zugegangen.
Musst Du unbedingt noch diesen Monat kündigen, bleibt nur die persönliche Abgabe beim Chef daheim oder den Einwurf der Kündigung im Briefkasten des AG bei der Privatwohnung (aber bitte nicht Spätnachmittag oder Abend und nimm einen Zeugen mit).
Wenn der AG dann seine Post nicht holt, ist das nicht mehr Dein Problem. Die Kündigung liegt dann im "Machtbereich" des AG
Kann ich meine Kündigung Samstag in den Briefkasten bei der Firma einwerfen
Wenn der Briefkasten zugänglich ist, dann sollte das möglich sein.
(Oder beim Chef auf den Tisch legen)
Das könnte schwierig werden, wenn Samstags das Büro verschlossen ist.
und Ihn Telefonisch anrufen/Whatsapp schreiben und sagen dass ich kündige und die Kündigung im Büro liegt?
Er wird sicherlich wissen wollen wie Du die Kündigung auf den Tisch bekommen hast. (würde mich auch interessieren)
Gruß
Das würde ich dann vorher aber mit dem Chef abklären, dass Du rein gehst um den Brief abzugeben.
Betonung liegt auf vorher. Wahrscheinlich sagt er dir den Brief einfach in den Kasten zu werfen.
Gruß
Können, kannst du schon, aber du hast keinen Nachweis dafür, dass Sie fristgerecht zugegangen ist. Am sichersten ist mit Zustellungsurkunde, da hier dein Arbeitgeber die Zustellung quittieren muss, oder du gibst sie persönlich ab und lässt dir " empfangen am" auf einer Kopie bestätigen.
Können kannst Du schon. Allerdings geht die Kündigung auf diese Weise nicht zu. Oder zumindest erst am nächsten Arbeitstag, also vsl. Montag.
Natürlich gilt die Kündigung als zugegangen wenn sie im Briefkasten ist. Außerdem ist der Samstag, wenn auch für viele Arbeitsfrei, immer noch ein Werktag.
Das entspricht nicht der hM der Rechtsprechung. Danach wird eine WE wirksam, wenn sie dem Empfänger zugeht, also derart in dessen Machtbereich gelangt, dass unter normalen Umständen mit seiner Kenntnisnahme zu rechnen ist.
Samstag kein Arbeitstag => Mit einer Kenntnisnahme des Chefs ist nicht zu rechnen.
Der Zugang ist entscheidend, nicht wann der Empfänger die Kündigung zur Kenntnis nimmt (liest).
Damit vertrittst Du eine Mindermeinung. Für den Zugang ist entscheidend, wann der Empfänger üblicherweise in der Lage ist, das Schreiben zu lesen.
Ein Einwurf in den Briefkasten um 23.59 Uhr am letzten Tag der Frist gilt ebenfalls nicht mehr als fristwahrend.
Ein Einwurf in den Briefkasten um 23.59 Uhr am letzten Tag der Frist gilt ebenfalls nicht mehr als fristwahrend.
Korrekt.
Das LAG Köln hat 2010 in einem Urteil schon festgestellt, dass eine Kündigung die der AG nach 16.00 Uhr beim AN in den Briefkasten geworfen hat rechtlich erst am Folgetag zugegangen ist (LAG Köln 17.09.2010, 4 Sa 721/10)
Wenn Du mir nicht glaubst, kannst Du auch gerne hier nachlesen: http://www.juraindividuell.de/artikel/rechtsgeschaeftslehre-teil-3-wirksamwerden-von-willenserklaerungen/
Zitat: Ist die Erklärung zwar in den Machtbereich des Empfängers gelangt aber noch gar nicht damit zu rechnen, dass dieser auch von ihr Kenntnis nimmt ist ein Zugang zu verneinen.
"...nicht wann der Empfänger die Kündigung zur Kenntnis nimmt (liest). "
Aber sehr wohl, wann er ihn lesen kann.
Und das kann er erst, wenn der Betrieb wieder arbeitet. Genauso ist es bei einer Zustellung im privaten Brifkasten, wo man von den üblichen Zustellungszeiten ausgeht. Wenn mal also einen Brief erst beispielsweise 20 Uhr einwirft, gilt er (siehe Kommentar von Hexle2) erst am nächsten Tag als zugestell, weil weil es außerhalb der üblichen Zustellungszeiten ist.
Falsch, wie willst du die Zustellung im Briefkasten beweisen!
Naja, eigentlich macht man sowas persönlich. Außer der Laden war schaicce zu Dir ...
Ich habe einen Schlüssel und Zugang zum Büro.