Mitnutzung des Briefkastens durch Vermieter?
Hallo,
ich bin gerade erst in eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus gezogen. Beim Einzug hat mich der Makler darauf hingewiesen, dass der Name meines Vermieters an meinem Briefkasten bleiben muss, da dieser einmal pro Jahr einen Brief von der Versicherung bekäme. Er hat auch einen Briefkastenschlüssel.
Nun wohne ich seit knapp vier Wochen hier und habe insgesamt 6 Briefe und 4 Magazine, alle an meinen Vermieter adressiert, bekommen. Die habe ich nun in meiner Wohnung oben gesammelt, da mein Briefkasten nicht sonderlich groß ist. Vor ein paar Tagen wurde auch noch das Namensschild stillschweigend um einen Vereinsnamen erweitert, und ich möchte eigentlich nicht mehr meinen Briefkasten als Postfach für den Vermieter zweckentfremden lassen.
Er jedoch will nicht mal, dass ich seine Post rausnehme. Kann ich also das Namensschild entfernen oder wenigstens weiterhin seine Post rausnehmen und oben bei mir sammeln oder verletze ich damit irgendein Recht?
7 Antworten
Du hast Anspruch auf einen eigenen Briefkasten, zu dem nur Du allein Zugriff hast und an dem nur Deine Name steht.
Ein Mehrfamilienhaus mit nur einem Briefkasten ist schon merkwürdig.
Ich würde den Vermieter nachweisbar auffordern für einen 2. Briefkasten, der nur für Dich allein ist, zu sorgen.
Dann mach die Namen ab und ein neues Schloß dran, fertig.
Ersatzweise, nach Fristsetzung, einen Eigenen BK anbringen.
Schau mal..was in diesem Link geschrieben steht, was du sogar tun kannst...
http://www.mietminderung.org/mietminderung-bei-fehlendem-oder-mangelhaftem-briefkasten/
Das geht gar nicht.
ICH würde da nur meinen Namen dran lassen.
So etwas habe ich noch nie gehört. Dann soll der Vermieter einen zusätzlichen Briefkasten montieren, damit er seine Post empfangen kann.
Briefkästen bekommt man im Baumarkt für 20 EUR. Ich weiß nicht wo das Problem ist.
Als Mieter hast du Anspruch auf einen separaten und nur durch dich zu öffnenden Briefkasten in ausreichender Größe. Ohne diesen besteht ein erheblicher Mangel der zur Mietminderung berechtigen könnte (3% der Bruttomiete). Da der Mangel aber bei Mietbeginn bekannt war, geht das nun nicht( mehr). Trotzdem bleibt dein Anspruch. Mach also folgendes: Teile dem Vermieter per Einwurfeinschreiben mit, er möge den Mangel des Fehlens eines eigenen Briefkastens binnen 10 Werktagen ab Zugang deines Schreibens beheben. Gerät der in Verzug, darfst du selbst einen BK anbringen oder anbringen lassen. Deine Kosten darfst du dann ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen. So ist die Rechtslage.
Was derzeit passiert ist absolut nicht hinzunehmen. Du darfst aber die Schilder (des Vermieters) vom BK nicht entfernen. Der V. könnte dich verklagen.
Hallo anitari,
es gibt natürlich für jede Wohnung einen Briefkasten, da hab ich mich nicht deutlich genug ausgedrückt. Nur muss ich meinen mit ihm teilen. Er wohnt auch gar nicht in dem Haus.