Darf der Vermieter das Schließen der Rollläden vorschreiben?
Ich war über das Wochenende für drei Tage nicht zu Hause in meiner Wohnung. Anschließend hatte ich einen Brief des Vermieters im Briefkasten: "Ich bitte Sie, während Ihrer Abwesenheit die Rollläden zu schließen." Darf er mir das vorschreiben? Ich fühle mich beobachtet.
7 Antworten
Hallo,
Nein, das darf er nicht, Du allein entscheidest, ob Du die Rollläden schließt oder nicht.
LG
Auf keinen Fall! Das könnte sogar Einbrecher ermutigen, zu handeln, da sie sicher sind, dass keiner zu Hause ist. Grundsätzlich entscheidet der Mieter, wann und wie die Rollläden benutzt werden.
Was du in deiner Wohnung tust oder lässt ist deine Sache. Geht ihn absolut nichts an.
Vorschreiben darf er das nicht, aber das tut er auch nicht. Er bittet dich lediglich darum.
Nein, darf er nicht. Er hat vermutlich Angst, dass bei dir eingebrochen wird, aber das ist im Endeffekt deine Sache.
Wenn du die Rollläden oben lassen willst, lass sie oben.
Frage doch den Mieter mündlich.
Der Vermieter schreibt dazu: "Bezug: Mietvertrag und mündliche Rücksprache". Im MV steht dies nicht explizit, mdl. hat der Vermieter mich einmal darauf hingewiesen.