Bei neuer Wohnung denn alten Vermieter angeben?
Hallo
ich ziehe in eine neue Wohnung und der Vermieter bzw. Die Gesselschaft will gerne die Anschrift meinen jetzigen Vermieters haben von der alten Wohnung wo ich noch lebe.
Meine Frage :
Wird sich die Gesselschaft bei ihn melden weil es gab mega Probleme mit dem jetzigen Vermieter weswegen ich auch ausziehe ... Wenn ja ist da normal ???
9 Antworten
Ja, ich denke schon. [Sonst hätten sie ja kein Interesse an der Adresse]
Die Gesellschaft möchte sich einfach mit deinem ehemaligen Vermieter in Verbindung setzen, um in zu fragen, ob du auch ein netter Mieter bist, ob du immer pünktlich gezahlt hast, ob du überhaupt gezahlt hast, ob es mit dir Probleme gab... Das machen sie eben, um nicht auf sogenannte "Mietnomaden" oder andere "Plagegeister" hereinzufallen. [Haben wahrscheinlich mal schlechte Erfahrungen gemacht]
Ich denke, dass dagegen gesetzlich nichts vorliegt, denn wer sich ordentlich verhält braucht auch nichts zu befürchten. Und "Übeltätern" kann so das Handwerk gelegt werden.
Die werden sich rückversichern wollen, dass du kein Mietnomade oder so bist.
Wenn du Probleme mit deinem Vermieter gehabt hast, die nichts mit Rückständen in der Miete oder mutwiliger Zerstörung oder Lärm zu tun haben, bedeutet, wenn du "unschuldig" bist, dann solltest du den neuen Vermieter vielleicht vorher drauf hinweisen. Wer weiß, was der alte Vermieter denen sonst erzählt. Und du willst die Wohnung ja sicher haben, oder?
Ja, es ist normal, dass der neue VM den alten VM als Referenz kontaktiert………..
Leider wird es mittlerweile oft nachgefragt und zur Voraussetzung gemacht, um die neue Wohnung zu bekommen... ABER SO SOLLTE ES EIGENTLICH NICHT SEIN!!! ES WIDERSPRICHT ZUDEM DEM DATENSCHUTZGESETZ, HINTER DEM RÜCKEN DES MIETERS AUSKÜNFTE ÜBER IHN EINZUHOLEN! ES IST UNZULÄSSIG, DIES IN DER SELBSTAUSKUNFT ABZUFRAGEN! Was ihr alle so mit euch machen lasst und als "normal" empfindet....kopfschüttel....
... Wenn ja ist da normal ???
Es ist inzwischen normal das sich Vermieter von Mietinteressenten Name und Anschrift das Nochvermieters geben lassen oder eine sog. Mietschuldenfreiheitsbescheinigung verlangen.
Verweigert der Mietinteressent dies bekommt er die Wohnung nicht. So einfach ist das.