Ich möchte kurz zeitlich darstellen was passiert ist.
1. ich musste zu einem Gutachter bei der Rentenversicherung weil ich Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beantragt habe.
2. Mit dem Gutachten war ich nicht einverstanden und habe am 16.6.20 Beschwerde eingelegt.
3. Am 13.7.20 erhielt ich ein Schreiben, dass die RV es bedauert, dass ich Zweifel an der Richtigkeit des Gutachtens habe, weil da u.a. drin stand, dass ich ein Praktikum beim Fernsehen gemacht habe, was nicht stimmt und dass ich Medienwirtschaft studiert habe, was ebenfalls nicht stimmt. Es war total schlampig erstellt und es fehlt sogar eine komplette Zeile.
4. Jedenfalls habe ich gleich am 18.7.20 auf das schreiben vom 13.7.20 nochmals nachgehakt und nochmals meine Beschwerde vertieft..
5. Am 14.7.20 habe ich ein Bescheid bekommen wo ich binnen 1 Monats Widerspruch einlegen kann. Den Widerspruch habe ich gestern am 24.7.20 eingelegt.
6. Heute mit Schreiben vom 22.7.20 erhalte ich ein Schreiben wo drin steht, dass wir es bedauern, das unser Schreiben vom 13.07.20 sie nicht zufriedenstellt. Nach neuerlicher Prüfung der Angelegenheit können wir zu keiner anderen Bewertung ihrer Kritikpunkte kommen, als bereits in unserem letzten Schreiben dargelegt. (Anm.: In dem letzten Schreiben stand nur dass die Gutachter sehr sorgfältig und gewissenhaft arbeiten). Jetzt steht noch: "Des weiteren ist Ihr Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bereits beschieden und damit das Verwaltungsverfahren abgeschlossen".
Warum schreiben die, dass das Verwaltungsverfahren beschieden ist, wenn ich ein Schreiben mit Datum 14.7.20 bekommen habe wo ich einen Monat gegen Widerspruch einlegen kann und gestern Widerspruch eingelegt habe?
Was heisst das genau "Verwaltungsverfahren beschieden". Wie können die das beschieden haben, wenn der Widerspruch noch 2 Wochen läuft?